Béchir SEBEI c-VAUDOISE Assurances
Worldcorruption.info
Gerhard ULRICH wirft ein
Licht auf das Regime der
verschleierten Oligarchie
aus – der Freimaurerei und
der anverwandten
Serviceclubs (Rotary, Lions
Club, Kiwanis, etc.) – welche
das gegenwärtige
Justizsystem und die
politische Macht lenken.
Der Bürger, welcher vom
Fleischwolf der gut geölten
Justizmaschine erfasst worden
ist, spürt instinktiv, Opfer einer
Verschwörung geworden zu
sein. Er ist aber nicht in der
Lage, das zu beweisen, denn
das System pflegt sorgfältig
die Intransparenz. Wenn sich
eine solche Person mit einem
Hilferuf an die Politiker wendet,
wird sie mit dem Dogma der
Gewaltentrennung
abserviert. Von jeher haben
Dogmen dazu gedient,
Völker zu versklaven.
Der Verfasser dieses Buches
beobachtet den
Gerichtsnotstand seit 16
Jahren und archiviert
systematisch diese Ergebnisse
in seiner umfangreichen
Datenbank. Im Gegensatz zu
anderen Regimekritikern
zeigte er sich bis anhin
skeptisch in Sachen Vorwürfen
an die Adresse der Freimaurer.
Er war sich stets bewusst,
dass seine Kenntnisse der
Dinge, die in unseren
Gerichtssälen ablaufen, recht
bescheiden sind. Ausdauer
und kontinuierliches Arbeiten
erlauben es ihm heute, in
dieser Hinsicht dieselbe
Position wie Marc-Etienne
BURDET einzunehmen
Die Akte des Opfers Béchir
SEBEI zeigt einmal mehr die
Folgen der Tiefschläge gegen
die Opfer durch die
Freimaurer, welche die
Positionen der Justizgewalt
besetzen.
Der Gipfel: Die Schweizer
ignorieren, dass sie zensuriert
sind und die darüber
informierten Journalisten
halten die Klappe, aus Angst,
ihre Anstellungen zu verlieren.
Justizopfer : Es ist verlorene
Mühe, Eure Henker
überzeugen zu wollen, dass
Ihr Recht habt. Überzeugt die
öffentliche Meinung, dass Eure
Verfolger-Magistrate unwürdig
und nicht legitimiert sind, ihre
Ämter auszuüben !
AUFRUF ANS VOLK
SETZEN WIR DIESER
TYRANNEI EIN ENDE !
BernLeaks
Die Korruptionsaffäre zum Vorteil der
Vaudoise assurances
Gerhard ULRICH
Frank
TIÈCHE
Daniel
PACHE
Mathias
KELLER
Dominique
JAUNIN LUCIANI
Aleksandra
FAVROD
Schlussfolgerungen
Ein
Unfall
auf
der
Baustelle
des
Unternehmens
AAX,
der
am
22.01.08
in
Lausanne
geschehen
ist,
liess
den
Familienvater
Béchir
SEBEI
invalid
werden
und
als
Folge
einer
Justizfarce
gemäss
dem
Waadtländer
Stereotyp
ist
er
heute
finanziell
erledigt.
Das
Architektenbüro
AAX
war
für
die
Haftpflicht
bei
der
Vaudoise
ASSURANCES
versichert,
die
von
der
Justizkorruption
in
diesem
Fall
voll
profitiert
hat
(1.5
Mio
CHF
Entschädigungsansprüche
gespart).
Wäre
SEBEI
bei
der
SUVA
versichert
gewesen,
dann
hätte
wohl
die
Waadtländer
Justizmafia
mit
ihr
vor
Schranken
zu
tun
gehabt.
Man
kann
sich
nicht
vorstellen,
dass
sich
die
SUVA
so
leicht
hätte
ausnehmen
lassen.
Der
Chefbescheisser
in
dieser
Affäre
war
der
«
Richter
»
COLELOUGH
.
Er
ist
Freimaurer.
Es
ist
somit
logisch
zu
schlussfolgern,
dass
dieses
Justizverbrechen
von
der
organisierten
Bande
des
verschleierten
Netzwerkes
der
Freimaurer
verübt
worden ist.
Hier
die
Seilschaft
der
Waadtländer
Juristen,
die
zum
Nachteil
von
Béchir
SEBEI
gewirkt
haben
(die
mehrmals
rückfälligen
Protagonisten
in
Sachen
Korruption
sind
blau gedruckt = aktive Links):
•
der « Richter » VD
Philippe COLELOUGH
•
die Staatsanwälte Dominique JAUNIN LUCIANI und
Franz MOOS
•
die
«
Oberrichter
»
VD
Aleksandra
FAVROD
,
Bertrand
SAUTEREL
und
Marc
PELLET
•
der Waadtländer « Bundesrichter »
Christian DENYS
•
die Advokaten
Frank TIÈCHE
,
Daniel PACHE
und
Mathias KELLER
MOOS
,
COLELOUGH
,
SAUTEREL
,
PELLET
et
DENYS
haben
ein
schwer
beladenes
Strafregister.
Sie
decken
namentlich
die
Korruption
im
Kanton
Waadt.
Diese
Verbrecher
in
Richterroben
sind
vor
ein
Gericht
zu
stellen.
Ihre
Vermögen
sind
einzuziehen, um Béchir SEBEI und ihre anderen Opfer zu entschädigen
Die Seilschaft der verbrecherischen Waadtländer
Freimaurer-Magistrate :
Die Analyse der Justizfarce des Waadtländer Stereotyps
Béchir
SEBEI
(geb.1955,
eingebürgerter
Schweizer)
besass
sein
Gipser-
und
Malergeschäft
in
Lausanne.
Ende
2007
erteilte
das
Architektenbüro
AAX
als
Generalunternehmen
seinem
Geschäft
zur
Renovation
des
Gebäudes
an
der
Avenue
de
France
1
in
Lausanne
einen
Auftrag
für
Gipser-
und
Malerarbeiten
für
CHF
444'818.65 einschliesslich MwST (
Beilage 1
).
Die
angestellten
Architekten
André
ROCHAT
(Miteigentümer
von
AAX)
und
Ana
Filipa
FERREIRA
CARDOSO
HUGONNET
(rechte
Hand
von
ROCHAT,
an
die
Baustelle
an
der
Avenue
de
France
1
delegiert)
waren
verantwortlich
für
die
Sicherheit
der
Baustelle.
Letztere
leitete
und
koordinierte
die
Einsätze
der
diversen
Handwerker vor Ort.
AAX war bei der VAUDOISE ASSURANCES Haftpflicht versichert (
Beilage 2
).
Am
22.01.08,
10
Uhr
wollte
SEBEI
gemäss
den
erhaltenen
Weisungen
seine
Renovationsarbeit
in
einer
Wohnung
auf
dem
2.
Stockwerk
in
Angriff
nehmen.
Da
der
Raum
im
Dunkel
lag,
wollte
er
vorerst
eine
Beleuchtung
installieren.
Der
hölzerne
Fussboden
war
aber
am
Vortage
entfernt
worden
(
Beilage
14
)
und
zwischen
den
Balken
war
eine
Schicht
Seesand
(eine
Art
Isolierung)
geblieben,
die
einem
Zementüberzug
glich).
Unter
dem
Gewicht
von
SEBEI
gab
die
instabile
Seesandschicht
nach,
und
er
erlitt
einen
Sturz
von
3.4
m
auf
den
Boden
des
ersten
Stockes
hinunter
(10
Uhr
38
?).
Er
wurde
notfallmässig
ins
Krankenhaus
eingeliefert
(CHUV,
Beilage
3
).
Als
Folge
dieses
Unfalls
lebt
er
heute
als
Invalider
und
er
konnte
nie
mehr
seinen
Beruf
ausüben.
Als
beruflich
Unabhängiger
war
er
nicht
gegen
das
Unfallrisiko
bei
der
SUVA
versichert
und
hatte
lediglich
eine
Zusatzversicherung
bei
seiner
Krankenkasse,
welche
die
Pflegekosten
für
Unfälle
deckte.
Ohne
den
Schutz
der
SUVA
wurde
SEBEI
ein
leichtes
Opfer
der
Waadtländer
Justizmafia.
Dieser
Familienvater,
der
für
3
Kinder
zu
sorgen hat, lebt heute in Armut.
Am
19.02.08,
mit
beinahe
1
Monat
Verzögerung
schrieb
der
Agent
0208
der
Stadtpolizei
Lausanne,
NICOLIN,
seinen
Bericht
(
Beilage
4
).
Eigenartigerweise
war
der
Bericht
nicht
an
den
Untersuchungsrichter
gerichtet
worden,
obwohl
schwere
Arbeitsunfälle
von
Amtes
wegen
zu
untersuchen
sind.
Diese
Nachlässigkeit
erlaubte
es
den
Baustellen-Verantwortlichen,
den
Unfallort
vor
Aufnahme
einer
Untersuchung
zu
verändern.
Die
während
des
Polizeieinsatzes gemachten Photos sind verschwunden.
Am
11.06.08
beantragte
der
von
SEBEI
beauftragte
RA
Alain
VOGEL
beim
Friedensrichteramt
Lausanne
eine
dringliche
Bestandesaufnahme
(
Beilage
5
).
Der
vom
Friedensrichter
beauftragte
Experte
Michel
BALITZER
begab
sich
am
17.06.08
zur
Unfallstelle.
In
diesem
Zeitpunkt
war
der
Ort
bereits
verändert.
Mit
dieser
Situation
konfrontiert,
unterhielt
sich
der
Experte
logischerweise
vor
Ort
mit
dem
verunfallten
SEBEI
und
den
2
Baustellenverantwortlichen
ROCHAT
und
FERREIRA
CARDOSO
HUGONNET
(
Beilage
6
).
Er
hielt
im
wesentlichen
die
Version
fest,
wie
von
SEBEI
beschrieben,
denn
das
war
die
einzige
plausible
Option,
um
seine
dringliche Bestandesaufnahme zu formulieren.
Vom
Geschehenen
durcheinandergerüttelt
reichte
der
Verunfallte
erst
am
11.08.08
seine
Strafklage
ein.
Der
Fall
wurde
der
Untersuchungsrichterin
Dominique
JAUNIN
LUCIANI
zur
Bearbeitung
zugeteilt.
Sie
entschied
am
14.08.08
,
die
Angelegenheit
summarisch
zu
untersuchen.
Die
Weichen
für
eine
verpfuschte
Ermittlung
waren
gestellt
(
Beilage 7
).
Die
Einvernahmen
der
Protagonisten
begannen
ein
Jahr
nach
dem
Unfall
und
sind
an
den
folgenden
Daten
durchgeführt worden :
12.01.09 – André ROCHAT, für AAX der Baustellenverantwortliche (
Beilage 8
)
12.03.09 – der Verunfallte Béchir SEBEI (
Beilage 9
)
25.05.09 – der Maurer
Manuel DA CUNHA des Unternehmens DENTAN, welcher im Auftrage von Ana
Filipa FERREIRA CARDOSO HUGONNET den Fussbretterboden entfernt hatte
(
Beilage 10
)
25.05.09 – Die Architektin Ana Filipa FERREIRA CARDOSO HUGONNET, mit der Überwachung der
Arbeitsabläufe betraut (
Beilage 11
)
25.05.09 – Roland INGOLD, Zimmermeister (
Beilage 12
)
16.07.09 – Fethi HAMDI, Arbeiter von Béchir SEBEI (
Beilage 13
)
24.08.09 – Alireza LASHGARI, Zimmermann von INGOLD (
Beilage 14
)
JAUNIN
LUCIANI
hat
somit
die
Einvernahmen
während
eines
Jahres
verschleppt
.
Obwohl
die
so
gesammelten
Widersprüche
es
leicht
ermöglicht
hätten,
die
Lügen
von
ROCHAT,
FERREIRA
CARDOSO
HUGONNET
und
DA
CUNHA
auf
der
Grundlage
der
anderen
Befragten
zu
erkennen
,
hat
die
«Untersuchungsrichterin»
während
der
anschliessenden
4
Jahre
gar
nichts
mehr
ermittelt.
Sie
ignorierte
einfach
die
wiederholt
gestellten
Anbegehren
des
Klägers,
eine
gerichtliche
Expertise
anzuordnen.
Ihre
Aufgabe
bestand
allein
darin,
die
Sache
zu
verschleppen.
DA
CUNHA
hatte
zugegeben,
den
Bretterfussboden
entfernt
zu
haben.
Er
behauptete
aber,
Schalungsplatten
auf
den
Balken
festgenagelt
zu
haben.
Zudem
habe
er
die
Arbeiter
von
SEBEI
auf
die
Gefahr
aufmerksam
gemacht
und
ihnen
gesagt,
dort
nicht
zu
arbeiten.
Wären
dort
wirklich
Schalungsplatten
festgenagelt
gewesen,
dann
hätte
diese
Warnung
keinen
Sinn
gehabt.
Es
handelt sich offensichtlich um eine Schutzbehauptung.
Von
FERREIRA
nach
dem
Unfall
aufgenommene
Foto
,
wo
das
vom
Unfall
verursachte
Loch
zu
sehen
ist.
Sie
reichte
diese
Aufnahme
ein,
um
die
Justiz
zu
täuschen.
Sie
entfernte
das
Originaldatum
u.
fügte
handschriftlich
verkehrt
unten
links
ein
falsches
Datum
ein: 31.05.07
Ana
Filipa
FERREIRA
CARDOSO
HUGONNET
log,
SEBEI
habe
den
eintreffenden
Polizisten
gestanden,
selbst
die
Schalungsplatten
entfernt
zu
haben
(die
nur
DA
CUNHA
und
sie
in
ihrer
Einbildung
gesehen
haben).
Sogar
der
«
Richter
»
Philippe
COLELOUGH
wird
feststellen,
dass
dies
unmöglich
war,
weil
SEBEI
vor
dem
Eintreffen
der
Polizisten
von
der
Ambulanz
abtransportiert
worden
ist.
Während
seiner
Einvernahme
behauptete
ROCHAT,
der
Originalfussboden
sei
kurz
vor
dem
Unfall
da
gewesen
.
Dies
widerspricht
den
Aussagen
aller
anderen Befragte
.
Am
25.05.09
erklärte
FERREIRA,
der
Fussboden
sei
nicht
entfernt
gewesen.
Mit
obiger
Foto
unterstellte
sie
dann,
der
Fussboden
sei
bereits
ein
halbes
Jahr
zuvor
erneuert
worden,
und
während
des
Prozesses
im
Januar
2015
schwenkte
sie
auf
die
Version
von
DA
CUNHA
ein,
der
habe
nach
der
Entfernung
des
Bretterbodens
Schalenplatten
fixiert
(
Beilage
23
,
Seite
9
in
medio).
Am
25.05.09
sagte
sie
auch
aus,
der
Bretterboden
sei
über
den
Balken
gelegen
gewesen
(
Beilage
11
,
Seite
1
in
fine),
um
sich
einen
Augenblick
später
zu
widersprechen.
Befragt,
wie
denn
SEBEI
so
seine
Metallschienen
hätte
auf
den
Holzbalken
montieren
können,
unterstellte
sie
nun
plötzlich,
der
Bretterboden
sei
zwischen
den
Balken
gelegen
(
Beilage
11
,
Seite
2
in
initio).
Die
Dame
hat
ihre
Versionen
an
die
Fangfragen
anpasst.
Keiner
der
involvierten
Juristen
wollte
dieses
Lügennetzt erkannt haben !
Entscheidend
ist
die
Aussage
des
Zimmermannes
LASHGARI.
Er
bezeugte,
sich
am
Unfallstag
um
8
Uhr
30
im
Auftrag
von
FERREIRA
in
den
Raum
begeben
zu
haben,
um
die
Balken
zu
vermessen.
Er
stellte
fest,
dass
der
Bretter-boden
von
DA
CUNHA
am
Vortag
entfernt
worden
war.
Als
avisierter
Handwerker
setzte
er
seine
Füsse
nur
auf
die
soliden
Balken.
Bevor
er
die
Bau-stelle
verliess,
warnte
er
die
Bauleitung
wegen
der
bestehenden
Gefahr
in
jenem
Raum.
Offensichtlich
fällt
die
Schuld
für
des
entfernten
Fussbodens
auf
DA
CUNHA und a fortiori auf FERREIRA und den Vorgesetzten ROCHAT.
Zwischen
dem
21.06.12
und
16.09.14
unternahm
der
Verteidiger
von
SEBEI,
der
Advokat
Frank
TIÈCHE
insgesamt
6
zahme
Schritte,
um
die
«Ermittler»
auf
die
«beunruhigende
Verzögerung»
der
Untersuchung
aufmerksam
zu
machen
(Beilagen
15
–
20).
Ab
dem
22.05.13
verschleppte
der
«
Staatsanwalt
»
Franz
MOOS
federführend
diese
Akte
noch
weiter.
Am
28.10.14
verfasst,
MOOS
endlich
die
Anklageschrift
gegen
die
Architekten
ROCHAT
und
FERREIRA
CARDOSO
HUGONNET
wegen
schwerer
Körperverletzungen
aus
Nachlässigkeit
und
Zuwiderhandlung
gegen
die
Bauregeln
aus
Nachlässigkeit
(
Beilage
21
).
Er
übersah
absichtlich,
den
Maurer
DA
CUNHA
mitanzuklagen.
Diese
Anklageschrift
ist
ein
Meisterwerk
einer
verpfuschten
Ermittlung.
Sie
enthält
keinen
einzigen
zeitlichen
Anhaltspunkt
über
den
Ablauf
des
Unfallgeschehens.
Der
Prozess
wurde
auf
die
Periode
zwischen
dem
06
und
12.01.15
festgelegt
(10
Tage
vor
Erreichen
der
Verjährungsfrist).
Die
Verhandlungen
hätten
vom
Richter
Thomas
DE
MONTVALLON
geleitet
werden
müssen.
Der
trat
aber
in
den
Ausstand,
weil
er
ein
solch
verhocktes
Verfahren
nicht
abhandeln
wollte.
Der
«
Richter
»
Philippe COLELOUGH
zögerte nicht, diesen offensichtlichen Korruptionsfall zu vollenden.
Am
11.12.14
verständigte,
COLELOUGH
den
Advokaten
TIÈCHE,
dass
der
Schlüsselzeuge
LASHGARI
abwesend
sein
werde,
da
im
Ausland.
Sein
Klient
habe
innert
12
Stunden
zu
entscheiden:
Entweder
verzichte
er
auf
diesen
Zeugen,
oder
beantrage
einen
Aufschub,
was
dann
die
Verjährung
des
Falles
nach
sich
ziehe
(
Beilage
22
).
Die
Waadtländer
Justizmafia
hatte
es
so
gedeichselt,
dass
SEBEI
nur
noch
die
Wahl
zwischen
Pest
und
Cholera
blieb.
JBis
zu
diesem
Punkt
konnte
man
ja
noch
meinen,
man
habe
es
mit
dem
üblichen
Olé-Olé
der
Waadtländer
zu
tun.
Von
da
an
ist
man
berechtigt,
davon
auszugehen,
dass
alles
eine
abgekartete
Sache
war,
denn
TIÈCHE
verzichtete
auf
den
Zeugen,
ohne
sich
mit
seinem
Klienten
abgestimmt
zu
haben
.
COLELOUGH
wartete
noch
mit
anderen
Überraschungen
auf.
Während
der
Gerichtssitzung
kündigte
er
an,
auch
die
Zeugen
DA
CUNHA
und
INGOLD
seien
nicht
erschienen.
Er
unterbrach
die
Sitzung,
begab
sich
in
sein
Büro,
kam
zurück
und
verkündete
heuchlerisch,
er
habe
diese
Zeugen
nicht
telefonisch
erreichen
können.
Als
SEBEI
heftig
wegen
des
Fehlens
von
DA
CUNHA
protestierte,
schrie
der
«
Staatsanwalt
»
MOOS
zurück
,
DA
CUNHA
sei
ohnehin
nur
ein
einfacher
Zeuge.
Klar,
MOOS
hatte
das
ja
so
geschaukelt.
COLELOUGH
gestattete
es
hingegen
den
Angeklagten,
einen
Gefälligkeitsexperten
und
Zeugen
ohne
Beziehung zum Unfallgeschehen vorladen zu dürfen, um die Verhandlungen auszuschmücken.
MOOS
liess
die
Anklagen
«im
Zweifel
für
die
Angeklagten»
fallen,
unterstützt
von
den
Advokaten
PACHE
(für
ROCHAT)
und
KELLER
(für
FERREIRA).
Auch
der
Advokat
TIÈCHE
verriet
seinen
Klienten
und
plädierte
auf
unschuldig.
Die
Justizfarce
war
gespielt.
Gleichentags
am
12.01.15
verfasste
Philippe
COLELOUGH
,
wahrscheinlich
der
korrupteste
Schweizer
Richter,
sein
Urteil
mit
49
Seiten
perverser
Verfahrenswahrheiten
(
Beilage
23
),
welches
am
20.04.16
mit
Kopieren/Einfügen
von
den
«
Oberrichtern
»
VD
Aleksandra
FAVROD
,
Bertrand
SAUTEREL
und
Marc
PELLET
bestätigt
wurde
(Urteil
von
38
Seiten
Coleloughischen
Verfahrenswahrheiten
Beilage
24
.
Die
Oberrichter
hatten
zuvor
alle
Anträge
auf
Nachholung
der
vom
Trio
JAUNIN
LUCIANI
/
MOOS
/
COLELOUGH
.
Keiner
dieser
Gelehrten
verwunderte
sich
darüber,
dass
der
erste
Richter
keinen
Versuch
unternommen
hatte,
den
zeitlichen
Ablauf
des
Unfallgeschehens
nachzuzeichnen.
Dieser
Fall
bestätigt
einmal
mehr
die
Sorglosigkeit
und
das
Desinteresse
an
chronologischen Abläufen bei Verbrechen. Das ist Waadtländer Standard...
Die
Einsprache
beim
Bundesgericht
ist
von
Christian
DENYS
,
sabotiert
worden.
Er
behauptete,
das
Opfer
habe
seine
Bedürftigkeit
nicht
nachgewiesen,
um
Anrecht
auf
unentgeltliche
Rechtspflege
zu
haben.
Das
ist
absurd,
da
ja
die
angefochtenen
und
zu
studierenden
Urteile
von
COLELOUGH
und
den
«Oberrichtern»
von
Amtes
wegen
seine
Armut
attestieren
.
DENYS
verurteilte
SEBEI
mit
der
Verfügung
6B_566/2016
vom
21.07.16
(
Beilage
25
),
CHF
4'000
Vorschuss
zu
bezahlen.
Das
Bundesgericht
fällt
sonst
seine
Entscheide
auch
ohne
Vorschuss.
Natürlich
konnte
SEBEI
nicht
zahlen,
und
DENYS
packte
diesen
Vorwand,
mit
BGE
6B_566/2016
vom
03.10.16
seine Einsprache als unzulässig abzuschmettern
(
Beilage 26
).
Der
Verfasser
hat
wiederholt
beobachtet,
dass
das
Bundesgericht
dieses
erbärmliche
Prozedere
zum
Nachteil
von
materiell
bereits
ausgenommenen
Unfallopfern
prakt.
Dieses
Phänomen
zeigt
die
Degeneration unserer Institutionen !
Korrespondenzaustausch mit dem CEO der Vaudoise Assurances :
Gerhard ULRICH
, Schweizer Dissident
Avenue de Lonay 17
1110 Morges
021 801 22 88 catharsisgu@gmail.com
Hr. Philippe HEBEISEN
CEO der VAUDOISE ASSURANCES
Avenue de Cour 41
1007 Lausanne
Copies :
An die Juristen COLELOUGH, Dominique JAUNIN LUCIANI,
Frank TIÈCHE, Daniel PACHE, Mathias KELLER, Franz MOOS,
Aleksandra FAVROD, Bertrand SAUTEREL, Marc PELLET, Christian DENYS
cc:
Béchir SEBEI, chemin des Eterpeys 11, 1010 Lausanne 077 927 49 78 appolitique@gmail.com
Bettrift :
Die Waadtländer Justizmafia
Geehrter Herr HEBEISEN,
Beiliegend unterbreite ich Ihnen zu Ihrer Information meinen Enwurf zu einer Veröffentlichung im Internet :
Die Korruptionsaffäre zum Vorteil der VAUDOISE ASSURANCES
Jeder
Rechtsuchende
hat
das
Recht,
seine
Akte
Drittpersonen
zu
zeigen.
Das
hat
Herr
SEBEI
getan.
Für
meinen
Veröffentlichungsentwurf bin jedoch allein ich strafrechtlich verantwortlich. Hr. SEBEI ist nicht betroffen.
Natürlich
kann
der
Titel
und
der
Inhalt
Ihnen
als
dem
Leiter
der
VAUDOISE
ASSURANCES
nur
missfallen.
Deshalb
gebe
ich
Ihnen
die
Gelegenheit,
dieses
Projekt
aus
Ihrer
Perspektive
zu
ergänzen.
Ihre
Kommentare
werden in die Veröffentlichung einfliessen.
Ausser
einer
hard
copy
sende
ich
Ihnen
eine
virtuelle
Fassung
auf
USB-Stick.
Das
erlaubt
es
Ihnen,
alle
Aktenstücke
zu
lesen
und
sich
über
die
wenig
appetitlichen
Persönlichkeiten
unserer
unheilbar
degenerierten
Justiz
schlau
zu
machen,
welche
in
dieser
Affäre
mitgetürkt
haben
(ihre
Namen
sind
blau
gedruckt
–
die
Links
führen zu den Bewertungen der Protagonisten).
Tatsächlich
trage
ich
mich
mit
dem
Gedanken,
diesen
Fall
unter
einer
hübschen
Domain-Bezeichnung
aufzuladen, z.B. unter
www.VAUDOISE.org oder www.je-suis-vaudoise.com
Bitte
lassen
Sie
mir
Ihre
Kommentare
bis
zum
10.05.17
zukommen,
denn
die
Veröffentlichung
duldet
keinen
weiteren Aufschub.
Sollten
Sie
den
Wunsch
haben,
die
Kontrolle
über
dieses
Portal
zu
erlangen,
dann
sollten
Sie
Ihre
Angebote
an
Herrn
SEBEI
senden,
da
er
Besitzer
des
Dossiers
ist.
Was
mich
anbetrifft,
so
verstehe
ich
meine
Aktivitäten
als
Ehrenamt, da ich anstrebe,
das unheilbar degenerierte Justizsystem
im öffentlichen Interesse zu erneuern.
In
der
Hoffnung,
bald
von
Ihnen
zu
hören
und
Ihnen
die
Aufladung
des
Portals
mitteilen
zu
können,
grüsse
ich
hochachtungsvoll.
Gerhard Ulrich
Schweizer Dissident
Beilagen :
Die Korruptionsaffäre zum Vorteil der VAUDOISE ASSURANCES
(Hard Copy-Entwurf und Kopie auf USB-Stick)
Antwort
von
Philippe
HEBEISEN,
am
übernächsten
Tag.
Die
totale
Absenz
irgendwelcher
Empathie
für
das
Korruptionsopfer der Vaudoise Assurances ist hervorzuheben. HEBEISEN schreibt skrupellos :
Übersetzung:
Betrifft Béchir SEBEI
Hebeisen Philippe phebeisen@vaudoise.ch 5. Mai 2017
Ich habe Ihren eingeschriebenen Brief vom 03.05.17 erhalten, mit dem Titel:
„Die Waadtländer Justizmafia“
Sie
wünschen
eine
Stellungnahme
seitens
der
Vaudoises
Assurances
zu
Ihrem
Entwurf
für
eine
Internetveröffentlichung unter dem Titel:
Die Korruptionsaffäre zum Vorteil der VAUDOISE ASSURANCES
Ich
fasse
mich
kurz:
Die
Vaudoise
Assurances
musste
in
diesem
Dossier
nicht
als
Haftpflichtversicherer
intervenieren,
denn
die
Auslagen
für
die
Verteidigungs-
und
Strafprozesskosten
sind
grossenteils
von
der
DAS
getragen und die betreffenden Architekten sind freigesprochen worden.
Herr
Ulrich,
ich
merke
im
Übrigen
an,
dass
Ihr
Schreiben
Drohungen
und
Nötigungsversuche
an
die
Adresse
der
Vaudoise
enthält;
je
nach
dem,
was
sie
tun
werden,
behalte
ich
mir
vor,
die
Rechte
und
Interessen
des
Unternehmens auf dem Rechtsweg durchzusetzen.
Hochachtungsvoll
Philippe Hebeisen, CEO, Generaldirektor
HEBEISEN
ist
totsicher
Mitglied
des
Rotary
oder
Lions
Clubs,
und
als
solches
Mitglied
dieser
Sekte
pflegt er sicherlich die Fassade der do-gooders.
Réplique:
Replik:
5. Mai, 2017
Geehrter Herr Hebeisen,
Ich
danke
Ihnen
für
Ihre
umgehende
Antwort.
Ich
werde
nicht
verfehlen,
sie
zusammen
mit
meiner
Analyse
im
Internet zu veröffentlichen.
Ihre
Anmerkung,
mein
Brief
enthalte
Drohungen
und
Nötigungsversuche
lassen
mich
perplex.
Bitte
um
Präzisierung, welche Sätze so böse Dinge beinhalteten.
Hochachtungsvoll
Gerhard Ulrich
Ergänzung von Marc-Etienne BURDET
Verteidiger und Nutzniesser von 50 % der Betrugsbeute und Geldwäsche der Royalties FERRAYÉ
(+ als 3’000 Milliarden US$ im 1991).
Einige Präzisierungen zur Gruppe der VAUDOISE Assurances :
Paul-André SANGLARD
Philippe HEBEISEN
Präsident des Verwaltungsrates
Generaldirektor
ROTARY
ROTARY
Die Gesellschaften der Gruppe VAUDOISE :
Vaudoise Assurances Holding SA CH-550.0.091.601-6
Mutuelle Vaudoise Société coopérative CH-550.0.091.233-2
Vaudoise Générale Cie d'Assurances CH-550.1.004.930-7
Vaudoise Vie CH-550.1.005.089-4
Fondation financement de la Caisse de pension Vaudoise Assurances CH-550.0.092.814-7
Caisse de pension Vaudoise Assurances CH-550.0.152.229-0
Paul-André SANGLARD
ist
überdies
Vizepräsident
der
Wadtländer
Kantonalbank
CH-550.1.000.040-7,
und
die
Bank
ist
Partnerin der
Retraites Populaires vaudoises
CH-550.0.051.645-4.
Die
Gruppe
VAUDOISE
Assurances
hat
im
Handelsregister,
das
auf
der
Waadtländer
Webseite
zugänglich
ist,
eine
Säuberung
vorgenommen.
So
sind
gewisse
Verwalter
der
Gruppe
Vaudoise
verschwunden,
welche
direkt
mit
dem
Betrug
und
der
Geldwäsche
der
Royalties
FERRAYÉ
in
Verbindung.
Ich
vertrete
seine Interessen und bin zu 50 Nutzniessungs-Berechtigter.
Hier
erwähne
ich
nur
eine
der
Hauptspielerinnen
,
die
bei
diesem
Milliardenbetrug
im
1991
und
1992
aktiv
mitgemacht
haben
in
der
Person
von
Martine
BRUNSCHWIG-GRAF
.
Sie
war
Genfer
Regierungsrätin,
als
jener
Kanton
22
Mio
CHF
Stempelgebühren
für
die
von
Joseph
FERRAYÉ
unterschriebenen Konventionen einstrich. Siehe “Mémoire” -
Dokument 167
Seite 4.
Man
versteht
so
besser,
weshalb
Martine
BRUNSCHWIG-GRAF
mit
Schreiben
vom
24
August
2005
,
meine
Klage
(und
nicht
eine
Anzeige,
denn
ich
bin
ja
Partei
in
jenem
Verfahren)
als
absolut
unbegründet
bezeichnet
hat...
Sie
hat
somit
den
Staat
Genf
direkt
in
die
Verantwortung
hineingezogen,
dessen
Konkurs
lediglich eine Frage der Zeit ist, wenn nicht vorher eine Verhandlungslösung vereinbart wird.
Martine BRUNSCHWIG-GRAF
(
FDP
) ist Mitglied von
ROTARY
.
Sie
sass
von
1993
bis
2005
im
Genfer
Regierungsrat,
nachdem
sie
zuvor
Grossrätin
gewesen
war.
Sie
war
darüber
hinaus
Vizepräsidentin
der
Stiftung
WILSDORF
CH-
660.0.033.945-4
(Besitzerin
von
ROLEX)
an
der
Seite
des
Präsidenten
und
Notars
Pierre
MOTTU,
Mitglied
der
FDP
und
des
ROTARY
,
aber
nicht
nur,
sondern
auch
der
Urheber
der
Konventionen,
welche
den
Betrug
betreffend
die
Royalties
ermöglicht
haben
,
die
oben
erwähnt
sind.Siehe
die
folgenden
Dossiers,
die
alle
in
Verbindung mit dem Betrug und der Geldwäsche der Royalties in Verbindung stehen :
Royalties - Historique
/
Escroquerie des brevets
/
Sociétés écrans
Panama-Papers
SwissLeaks - HSBC
Money Plane
Marc Bonnant
Corruption suisse
FedPol
(Bundespolizei)
Michael Lauber
(Bundesanwalt)
Giroud Vins
Bei
dem
Beziehungsnetz
der
LA
VAUDOISE
Assurances
zum
Nachteil
von
Béchir
SEBEI
ist
es
unerlässlich,
ebenfalls
die
Rolle
des
Präsidenten
der
Gruppe,
Paul-André
SANGLARD
zu
kennen,
der
ebenfalls
Vizepräsident
der
Waadtländer
Kantonalbank
ist.
Er
hat
somit
offensichtlich
auch
eine
Verbindung
zu
ihrer
Partnerin, den
Retraites Populaires vaudoises.
Es
ist
hervorzuheben,
dass
im
Handelsregister
der
erwähnten
Gesellschaft
mit
Datum
des
20.
März
2007
Frau
Patricia
COLELOUGH
eingetragen
ist.
Sie
ist
niemand
anders
als
die
ehemalige
Ehegattin
des
Waadtländer
«Richters»
Philippe
COLELOUGH.
Ex-
«
Oberrichter
»
.
Man
wird
mühelos
ableiten,
dass
die
Schummeleien
und Wirtschafts-Politik-Justiz-Verbrechen in der Familie vorbereitet werden !
Ich
habe
die
innere
Überzeugung
–
und
die
wiegt
sicher
genau
so
schwer
wie
jene
des
Beihilfe-Schurken
und
Verbrechers,
der
den
Posten
des
Generalstaatsanwaltes
des
Kantons
Waadt
besetzt
–
dass
die
VAUDOISE
Assurances
wie
auch
die
Waadtländer
Kantonalbank
unter
der
Fuchtel
des
CREDIT
SUISSE
ganz
massiv
bei
der
Geldwäsche
der
Royalties
FERRAYÉ
mitgemischt
haben.
Siehe
auch
Konvention
Mossack
Fonseka
(
Panama-Papers
).
Hiermit
melde
ich
meine
Zivilansprüche
an,
solidarisch
bei
allen
Mitspielern
in
diesem
Betrug
und
der
Geldwäsche in Bezug auf die gesamtheitliche Gruppe der VAUDOISE und ihrer Revisoren.
Meine
zivile
Verantwortlichkeiten
erstrecken
sich
solidarisch
ebenfalls
auf
alle
Mitglieder
der
Verwaltungsräte
und
zuständigen
Direktionen.
Die
solidarische
Verantwortung
der
erschwindelten
Royalties
wird
gegenwärtig
auf
den
Wert
von
30’000
Milliarden
CHF
geschätzt.
Selbstverständlich
wird
dieser
Wert
im
Falle
einer
Unterschätzung
an
die Realität angepasst werden.
Die Veranlagung-Büros sowie Komplizen werden vom Vorangegangenen in Kenntnis gesetzt.
In
Anbetracht
des
Justizverbrechens,
dem
er
zum
Opfer
gefallen
ist,
und
im
Hinblick
darauf,
dass
er
seine
Rechte
und
Ansprüche
so
lange
nicht
durchsetzen
kann,
als
der
Waadtländer
Justizapparat
in
den
Händen
der
von
den
Freimaurern
kontrollierten
Justizmafia
ist,
meldet
Béchir
SEBEI
via
diese
Webseite
ebenfalls
seine
zivilen
Rechtsansprüche gegenüber dem Waadtländer Staat an.
Das ist gelb
Das ist rot
Signification de la lettre “G” en Franc-Maçonnerie
Pour
dissimuler
leur
appartenance
au
Satanisme,
certains
Francs-Maçons
tentent
de
tromper
l’Opinion
publique
en
laissant
croire
que
le
“
G
”
au
centre
du
compas
et
de
l’équerre,
signifierait
“God”.
Il
n’en
est
rien
et la définition réelle semblerait plutôt être
“
G
éométrie”
!
Des
érudits
tel
que
Jules
Boucher,
nous
signale
dans
ses
écrits,
que
rien
ne
prouve,
je
cite
:
«
que
cette
lettre
G
n'existait
pas
déjà
du
temps
de
la
FM
Opérative,
dont
L'origine
elle
n'est
pas
anglaise.
Dès
lors
on
ne
voit
pas
pourquoi
l'idée
de
Dieu
(
G
od
)
se
trouverait
insérée
au 2° degré en association avec l'étoile Flamboyante ».
Elle
y
apparaîtrait
même
comme
une
«
incohérence
»
,
comme
une
«
redondance »
, selon ce que cette dernière représente ».
Même avis de la part d'Edouard E. Plantagenet qui écrit :
«
Les
anciens
rituels
donnent
à
la
lettre
«
G
»
le
sens
fondamental
de
«
G
éométrie
».
Ils
le
justifient
en
faisant
observer,
avec
raison,
que
de
tous
temps
la
géométrie
a,
objectivement
et
subjectivement,
été
considérée comme base essentielle de l'initiation maçonnique.
D'autre
part
cette
science
étant
la
cinquième
de
celles
dans
lesquelles
le
Maçon
«
doit
observer
sa
foi
»,
elle
s'apparente
étroitement
avec
l
'étoile
Flamboyante
et
devient
ainsi,
par
définition,
la
science
spécifique
de
l'Initié
au
second
degré.
Extrait de Ledifice.net
L’étoile flamboyante