Rita ROSENSTIEL
Worldcorruption.info
Analyse
dieses
Versagens
der
KESB
Waadtland
(Kinder-
und
Erwachsenen-Schutz-
Behörde
Einleitung
Die
öffentliche
Meinung
hat
letztmals
im
Januar
2015
mit
der
Fernsehsendung
von
CEPPI
von
diesem
Skandal
Kenntnis genommen.
Die
Waadtländer
Regierungsräte
der
Kaviar-Linken,
Béatrice
MÉTRAUX
(Inneres),
und
Pierre-Yves
MAILLARD
(Gesundheitswesen)
hatten
die
Gelegenheit,
sich
staatsmännisch
zu
verhalten.
Diesen
Lenkern
der
Waadtländer
Politik
fehlte
aber
die
Redlichkeit,
unverzüglich
den
von
Waadtländer
Magistraten
angerichteten
Schaden
zu
reparieren.
Es
wäre
billig
gewesen,
sich
beim
Opfer
zu
entschuldigen
und
es
wenigstens
materiell
zu entschädigen.
Aber
nein,
diese
Apparatschiks
(MÉTRAUX
ist
ehemalige
Gerichtsschreiberin
und
MAILLARD
ehemaliger
Gewerkschaftsfunktionär)
liessen
die
«Justiz»
sich
ankurbeln.
Sich
selbst
genügend
hat
das
System
die
Affäre
während
4
Jahren
verschleppt
und
Rita
ROSENSTIEL
blieb
auf
der
Strecke.
Denn
das
heutige
Justizsystem
ist
unheilbar krank und unfähig, die eigenen Irrläufe zu korrigieren.
Für
den
Steuerzahler
ergaben
sich
dadurch
überhaupt
keine
Einsparungen.
Anstatt
an
Rita
ROSENSTIEL
eine
angemessene
Entschädigung
für
die
Vernichtung
ihrer
Sachen,
an
denen
sie
so
sehr
gehangen
hatte,
auszuzahlen,
wurden
ihre
Steuergelder
viel
grosszügiger
verpulvert,
indem
man
«die
Justiz
ihre
Arbeit
verrichten
liess».
Das,
was
dieses
KESB-Opfer
nach
Ausgang
der
Gerichtsschlachten
heute
empfindet,
ist
in
ihrem Brief vom
15.03.18
an den Obergerichtspräsidenten Eric KALTENRIEDER beschrieben.
Rita ROSENSTIEL, zermalmt von der wild gewordenen Justizmaschinerie
Die Verbeiständung
Diese
mehrsprachige
Dame
(geboren
am17.02.1924)
mit
ihrem
beachtlichen
kulturellen
Wissen
erzählt
in
ihrer
faszinierenden
Eigenbiographie
«Pourquoi
?»
humorvoll
ihren
nicht
gerade
üblichen
Werdegang,
welche
sie
im
Alter von 93 verfasst hat.
In
ihrer
zweiten
Lebenshälfte
opferte
sie
sich
für
die
Förderung
von
Künstlern
auf
und
verausgabte
so
ihr
einstiges
Vermögen.
Schliesslich
liess
sie
sich
in
einer
Dreizimmer-Wohnung
in
Morges
nieder,
und
amtete
ehrenamtlich als Kuratorin der PADEREWSKI-Stiftung. Dieses Amt gab sie im 1999 ab.
Als
sie
dem
Alter
von
90
Jahren
naherückte,
offerierte
ihr
die
Gemeinde
Morges
die
sporadische
Mithilfe
einer
Sozialmitarbeiterin
zum
Verrichten
des
Haushaltes
und
der
monatlichen
Abrechnungen.
Dreimal
pro
Woche
servierte
man
ihr
zuhause
eine
Mahlzeit.
Sie
lebte
von
der
AHV
und
Ergänzungsleistungen.
Ihr
verstorbener
Bruder
unterstützte
sie
bis
im
2012
finanziell.
Dann
musste
sie
auf
ihre
letzten
Reserven
zugreifen.
Ein
Beitrag
von
etwa
CHF
1'000
je
Monat
seitens
der
Gemeinde
hätte
diesen
Engpass
wohl
behoben.
Diese
Lösung
hätte
wahrscheinlich
dreimal
weniger
gekostet
als
die
Versorgung
in
einem
Altersheim.
(Die
Pension
kostet
etwa
CHF
5'300.-, wahrscheinlich hälftig von der AHV/Ersatzleistungen und von der Gemeinde Morges finanziert.
Die
erwähnte
Sozialhelferin
begann,
sich
wegen
der
Sicherheit
von
Frau
ROSENSTIEL
Sorgen
zu
mache,
welche
der
Betroffenen
unbegründet
erschienen.
Diese
Assistentin
alarmierte
den
Hausarzt
und
der
beantragte
mit
Brief
vom
30.01.13
unter
Verletzung
des
Arztgeheimnisses
beim
Friedensrichteramt
das
Verbeiständungsverfahren.
Er
liess
sich
nämlich
erst
zwei
Tage
im
Nachhinein,
am
01.02.13
.
davon
entbinden.
Um
diese
Unregelmässigkeit
zu
vertuschen
und
den
Arzt
zu
decken
wird
im
Entscheid
der
Friedensrichterin
vom
27.11.13
vorgetäuscht, der Arzt hätte seinen einschlägigen Antrag erst am
01.02.13
eingereicht.
Die
Dame
erwog,
gelegentlich
in
eine
Einzimmerwohnung
umzuziehen,
bevorzugt
in
einer
für
alte
Leute
abgesicherten
Wohneinheit.
Sie
wurde
sanft
unter
Druck
genommen,
sich
zu
entscheiden.
Es
gab
jedoch
überhaupt keinen Grund, die Sache zu überstürzen.
Am
27.11.13
,
verfügte
die
«Friedensrichterin»
Véronique
LOICHAT
MIRA
eine
Vertretungs-Verbeiständung
«zu
Gunsten
von
Rita
ROSENSTIEL».
Darin
sah
man
auch
eine
Versorgungsmassnahme
vor
(…)
«wegen
der
schwindenden
Gesundheit
und
dem
Risko
gefährlicher
Stürze».
Eine
weit
hergeholte
Unterstellung.
Heute,
fünf
Jahre
später
hält
sich
Frau
ROSENSTIEL
immer
noch
solid
auf
den
Beinen
und
erfreut
sich
einer
beachtlichen
Gesundheit
für
ihr
Alter.
Aus
dieser
Urkunde
geht
nirgends
hervor,
ob
LOICHAT
die
Bürgerin
um
ihre
Wünsche
befragt
hätte,
wie,
wo
und
wann
diese
«Massnahme»
ausgeführt
werde.
Nicht
eine
einzige
Frage
bezüglich der Wünsche der Betroffenen, wo sie zukünftig wohnen wolle…
Am
07.01.14
beauftragte
LOICHAT
ohne
eine
weitere
Anhörung
angesetzt
zu
haben
den
Beistand
namens
Jean-Pierre
GOETSCHMANN,
und
ordnete
die
«Massnahme»
an.
Sofortige
Ausführung
in
erschreckendem
Eiltempo:
Am
27.01.14,
informierte
der
Henker
sein
Opfer,
es
werde
anderntags
im
Altersheim
EMS
Nelty
de
BEAUSOBRE
versorgt.
Der
Ablauf
ist
in
der
Eigenbiographie
«
Pourquoi
?
»
beschrieben.
Am
selben
Tag
kündigte
GOETSCHMANN
den
Wohnungsmitvertrag
auf,
und
anschliessend
die
Hausratsversicherungen
bei
der ECA und La Mobilière.
Gemäss
dem
Protokoll
vom
16.03.15
,
bezeugte
die
Hausmeisterin,
mit
der
diese
Mieterin
eine
gute
Einvernahme
gepflegt
hatte,
dass
Rita
ROSENSTIEL
ihre
Wohnung
nochmals
am
03.02.14
in
Begleitung
dieses
GOETSCHMANN
habe
betreten
können,
um
einige
persönliche
Effekten
mitzunehmen.
Da
sie
ihr
Zimmer
im
Altersheim
mit
einer
anderen
Pensionärin
teilen
musste,
konnte
sie
nur
gerade
das
Allernötigste
mitnehmen.
Die
Hausmeisterin hat übrigens das unflätige und
brutale Benehmen von GOETSCHMANN beschrieben.
Am
05.02.14
,
schloss
der
Beistand
hinter
dem
Rücken
seiner
Schutzbefohlenen
mit
einem
Trödelhändler
einen
Vertrag
zum
Verkauf
ihrer
gesamten
Fahrhabe
ab,
welche
bei
der
La
Mobilière
für
CHF
80'000
versichert
war.
Er verhökerte das Ganze für CHF 1'500.- wovon 80 % zur Bezahlung von CHF 1'200.-.
Entsorgungskosten abzuziehen waren. Nettoerlös : CHF 300.-.
Nachstehend
ein
Auszug
aus
der
Zeugeneinvernahme
der
Hausmeisterin
vom
16.03.15
.
Auf
die
Frage,
ob
Madame
ROSENSTIEL
nochmals
allein
in
ihre
Wohnung
hochgestiegen
sei,
antwortete
die
Hausmeisterin:
«Ja.
Am
14.
Februar,
also
in
den
Tagen
vor
ihrem
90.
Geburtstag,
wollte
sie
ihren
Briefkasten
leeren.
Wir
mussten
feststellen,
dass
die
Post
bereits
abgefangen
wurde.
Sie
nutzte
die
Gelegenheit,
mich
zu
bitten,
ihr
mit
meinem Schlüssel ihre Wohnung zu öffnen. Wir fanden eine entleerte Wohnung, und das hat sie schockiert ».
In
der
Tat
hat
GOETSCHMANN
seiner
Schutzbefohlenen
bereits
am
28.01.14
ihre
Schlüssel
und
anderes
mehr
abgenommen.
Die
so
ausgeplünderte
alte
Dame
sandte
einige
Briefe
an
GOETSCHMANN,
beginnend
mit
ihrem
Brief
vom
18.02.14,
in
welchem
sie
kurz
und
bündig
ihre
Meinung
ihn
betreffend
bekannt
gab.
Dann
schob
sie
einen
eingeschriebenen
Brief
nach,
in
welchem
sie
aus
dem
Gedächtnis
ein
Inventar
betreffend
ihre
verschwundene
Fahrhabe durchgab. In ihrem Brief vom
14.03.14
schrieb sie Klartext.
Sie fühlte sich bestohlen.
Im Schreiben vom
21.03.14
liess sie wissen :
«Ich
verlange,
ein
komplettes
und
detailliertes
Inventar
(…)
aller
meiner
persönlichen
Effekten
zu
erstellen,
die
Sie
bei
Ihnen
deponiert
haben.
»
Sie
ignorierte
also
in
jenem
Zeitpunkt,
dass
ihr
gesamtes
mobiles
Vermögen
bereits vernichtet war.
Rita
ROSENSTIEL
hat
nie
ein
solches
Inventar
gekriegt.
Das
einzige
Inventar,
das
GOETSCHMANN
für
den
Beginn
und
das
Ende
seines
Mandats
am
14.04.14
,
ausstellte,
blendet
die
Fahrhabe
seiner
Schutzbefohlenen
vollständig
aus.
Man
darf
das
als
Urkundenfälschung
bezeichnen,
welche
von
LOICHAT ohne Wimpernzucken abgesegnet wurde !
Freilich
hat
Rita
ROSENSTIEL
unverzüglich
beantragt,
dieser
«Beistand»
sei
seines
Amtes
zu
entheben.
LOICHAT aber verteidigte hartnäckig diesen Beistand ihrer Wahl
. In ihrem Brief vom
26.02.14
schrieb sie :
«…
Ihr
Beistand
musste
ihren
Mietvertrag
aufkünden
(in
wessen
Namen?)
(…)
Hr.
GOETSCHMANN
ist
Ihren
Anweisungen
gefolgt.
(…)
Hr.
GOETSCHMANN
hat
mit
der
Zustimmung
des
Friedensrichteramtes
seine
Arbeit
nach
bestem
Wissen
und
Gewissen
ausgeführt,
sodass
man
ihm
bis
zum
heutigen
Tag
nichts
vorzuwerfen
hat».
Unter
diesen
Unwahrheiten
figuriert
eine
einzige
Wahrheit:
«Hr.
GOETSCHMANN
hat
mit
der
Zustimmung
des Friedensrichteramtes seine Arbeit (…) ausgeführt
»…
Man
leitet
davon
ab,
dass
GOETSCHMANN
auf
Anordnung
von
LOICHAT
hin
gehandelt
hat.
Die
Beiden
sind
Komplizen !
Es
brauchte
drei
schriftliche
Anträge
seitens
Rita
ROSENSTIEL,
um
endlich
diesen
Prädatoren-Beistand
per
31.03.14 los zu sein.
Man
fragt
sich,
weshalb
das
Paar
LOICHAT
/
GOETSCHMANN
so
überstürzt
zum
Nachteil
von
Frau
ROSENSTIEL
gehandelt
hat.
Es
ist
erlaubt,
die
Frage
zu
stellen:
Wem
hat
das
Verbrechen
genützt?
Der
Nutzniesser
dieser
barbarischen
Ausweisung
ist
ganz
offensichtlich
Bernard
NICOD,
der
Besitzer
der
fraglichen
Wohnung.
In
Anbetracht
der
Wohnungsknappheit
konnte
er
ganz
sicher
zu
einem
erhöhten
Mietzins
wiedervermieten.
Logischerweise
lässt
dies
die
Hypothese
zu,
LOICHAT
/
GOETSCHMANN
hätten
ihre
Drecksarbeit als Rausschmeisser durchgezogen, im Solde der in der Waadt dominierenden Immobilien-Agentur.
Das Strafverfahren
Das
von
der
Staatsanwaltschaft
produzierte
Aktenvolumen
wiegt
nur
etwa
¼
der
gesamten
Papiermasse,
obwohl
dieses
Verfahren
als
erstes
am
29.08.14
eröffnet
und
als
letztes
abgeschlossen
wurde
am
27.11.17
.
Eröffnet
wurde
es
durch
die
«Staatsanwältin»
Hélène
SMITH,
welche
die
Sache
erst
einmal
verschleppte.
Beinahe
ein
Jahr
nach
dem
Verschwinden
des
matereillen
Vermögens
von
Frau
ROSENSTIEL
sind
5
Befragungen
durchgeführt
worden:
jene
mit
Rita
ROSENSTIEL
(24.11.14),
dem
angeklagten
Beistand
Jean-
Pierre
GOETSCHMANN
(
09.01.15
),
der
Sozialassistentin
Agnes
BEURET
–
Zeugin
(
09.01.15
),
des
Trödelhändlers
REYMONDIN
–
Zeuge
(
09.01.15
),
und
der
damaligen
Hausmeisterin
der
Klägerin,
Maria,
Zeugin
(
16.03.15
). Die Zeugenaussage mit der grössten Aussagekraft ist letztere.
SMITH
eröffnete
ein
Strafverfahren
gegen
GOETSCHMANN
wegen
ungetreuer
Geschäftsführung
und
Verstösse
gegen
das
Eigentum.
Liest
man
aber
die
wiederholten
Erklärungen
von
Rita
ROSENSTIEL,
letztmalig
in
ihrem
Brief
an
den
Obergerichtspräsidenten
Eric
KALTENRIEDER
vom
15.03.18
,
so
hätten
die
Ermittlungen
auch
die
Straftatbestände
Diebstahl
und
Ausnützung
einer
wehrlosen
Person
einbezogen
werden
müssen.
Dies
hätte
eine
Untersuchungshaft
von
GOETSCHMANN
unumgänglich
gemacht.
Selbstverständlich
ist
SMITH
so
etwas
nicht
einmal
im
Traum
eingefallen.
Im
Gegensatz
dazu
werfen
die
Waadtländer
Einbrecher
wegen
einer
Deliktsumme von CHF 500.- in Untersuchungshaft.
Die
Aussagen
von
GOETSCHMANN
sind
in
totalem
Widerspruch
zu
den
Angaben
des
Opfers.
Gemäss
ihm
hätte
sie
von
sich
aus
am
28.04.18
ihr
Portemonnaie
überreicht.
Sie
hat
ihn
gebeten,
die
Hausratsversicherungen
zu
kündigen
etc.
etc.
Und
SMITH
sind
dabei
die
offensichtlichsten
Widersprüche
nicht
aufgefallen.
Nie
organisierte
sie
eine
Gegenüberstellung
von
GOETSCHMANN
und
Rita
ROSENSTIEL.
Es
ist
ihr
auch
nicht
in
den
Sinn
gekommen,
diesen
Mann
in
zeitlichen
Abständen
erneut
zu
befragen,
um
ihn
so
in
seinen
Widersprüchen
zu
verwickeln.
Dabei
ist
es
die
gängige
Strategie
der
Waadtländer,
Unschuldige
zu
befragen
und
nochmals
zu
befragen,
bis
zum
Nervenzusammenbruch,
um
dann
so
«Widersprüche»
einzuheimsen.» Siehe Affären LÉGERET und SÉGALAT.
Anschliessend
führte
eine
andere
«Staatsanwältin»,
Hélène
RAPPAZ
die
Ermittlungen
fort.
Als
einzige
Untersuchungsmassnahme
ordnete
sie
auf
Antrag
des
Advokaten
Robert
FOX
(Verteidiger
von
GOETSCHMANN)
an,
es
sei
das
im
Altersheim
Nelty
de
BEAUSOBRE
vorhandene,
Frau
ROSENSTIEL
betreffende
Dossier
am
29.09.
und
08.10.15
zu
beschlagnahmen,
unter
Verletzung
des
Arztgeheimnisses.
Dies
ist
ihre
einzige
Ermittlungsaktion,
die
man
in
dieser
Akte
entdeckt.
Dies
geschah
unter
Missachtung
der
von
Frau
ROSENSTIEL
am
02.04.15
via
Anwältin
vorgetragene
Opposition.
Ja,
die
Beschlagnahme
wurde
den
Parteien
nicht
einmal
mitgeteilt.
Siehe
Brief
von
RA
Anne-Rebecca
BULA
vom
22.02.16
.
Diese
Untersuchungsmassnahme
war
also
gegen
die
Klägerin
gerichtet
!
Nach
dem
08.10.15
folgten
keine
weiteren
Weisungen
für
Ermittlungen.
Das
Verfahren
hätte
also
schon
Ende
Oktober
2015
eingestellt
werden
können – zwei Jahre früher als dieser abschliessende Event stattfand.
Im
Übrigen
setzte
RAPPAZ
das
Werk
ihrer
Amtsschwester
SMITH
fort
und
verschleppte
weiter.
Dass
der
Angeklagte
dazu
beigetragen
hat,
mag
man
vielleicht
als
natürlich
hinnehmen.
Es
ist
aber
wider
die
Natur,
dass
sogar
die
Anwältin
der
Klägerin,
BULA
dieses
Spiel
mitgemacht
hat
–
Antrag
auf
Fristerstreckung
vom 02.04.15. Wir werden im Zivilverfahren nochmals auf dieses Prozedere zu sprechen kommen.
Schliesslich
beschwerte
sich
BULA
am
06.06.16
bei
der
Staatsanwaltschaft.
RAPPAZ
versprach
mit
Brief
vom
17.06.16
«die
Anzeige
des
bevorstehenden
Abschlusses».
Nichts
geschah,
und
BULA
reichte
am
11.07.16
beim
Generalstaatsanwalt
Eric
COTTIER
höchstpersönlich
eine
Reklamation
ein.
Jener
zeigte
sich
keineswegs
überrascht,
dass
dieses
simple
Strafverfahren
bereits
mehr
als
2
Jahre
dahindümpelte.
Er
bat
RAPPAZ
lediglich
höflich,
dazu
innert
10
Tagen
ihren
Kommentar
abzugeben.
Die
«Staatsanwältin»
fügte
sich
und
brachte
eine
ganze
Seite
billiger
Ausflüchte
vor.
Nichtsdestoweniger
verschickte
sie
am
gleichen
Tag
ihre
Anzeige
der
bevorstehenden
Verurteilungs-
und
Einstellungs-Verfügung.
Sie
hatte
beinahe
ein
Jahr
nach
ihrer
letzten
Untersuchungshandlung
dafür
hirnen
müssen.
Sie
gab
zu
verstehen,
dass
sie
beabsichtigte,
den
Urheber
des
Unglücks
von
Frau
ROSENSTIEL
alles
in
allem
weisszuwaschen.
Um
das
hübsch
erscheinen
zu
lassen,
liess
sie
durchblicken,
ihn
wegen
des
Details
des
Verramschens
eines
gewissen
Möbelstückes
bestrafen
zu
wollen.
Die
Folge:
Von
der
Advokatin
BULA
befragt,
liess
RAPPAZ
5
Monate
später
–
am
15.11.16
-
wissen,
die
«Verfügungen
werden
den
Parteien
innert
kürzester
Frist
notifiziert».
2
Monate
später,
am
30.01.17
korrigierte
sie
sich,
dieser
Event
finde
spätestens
bis
Ende
Februar
2017
statt.
Weit
gefehlt:
Die
Einstellungsverfügung
(nicht
mal
mehr
eine
Verurteilung
wegen
des
Verramschens
eines
bestimmten
Möbels
lag
mehr
drin)
ist
vom
27.11.17
datiert – nach 3 ½ Jahren «Ermittlungen». Ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt.
Das Zivilverfahren
Das
Friedensrichteramt
hatte
die
Versorgung
von
Frau
ROSENSTIEL
nochmals
am
24.06.14
bestätigt.
Sie
liess
Einsprache
bei
der
Vormundschaftskammer
des
Obergerichtes
einreichen,
welche
ihr
in
diesem
Punkt
Recht
gab.
Aber
oha,
der
Hausrat
war
vernichtet
und
die
Wohnung
gekündigt.
Sie
blieb
im
Altersheim
EMS
Nelty
de
BEAUSOBRE festgenagelt.
Die
Anwältin
BULA
eröffnete
am
01.06.
15
einen
Vermittlungsantrag
gegen
den
Waadtländer
Staat
beim
Kreisgericht
der
La
Côte,
nachgedoppelt
mir
einem
anderen
Vermittlungsanbegehren
vom
08.09.15,
und
ein
drittes
Mal
am
08.10.15
wiederholt.
Bevor
sie
aber
loslegte,
sicherte
sie
mit
dem
Antrag
vom
23.09.14
ab,
dass
ihrer
ausgeplünderten
Kundin
die
kostenlose
Rechtspflege
miteinschliesslich
Anwaltshonoraren
zugeteilt
wurde.
Sie hatte im Strafverfahren pro bono gearbeitet. Ihre Menschenliebe hatte aber Grenzen.
Am
09.07.15,
bewilligte
der
«Richter»
Lionel
GUIGNARD
grossherzig
die
Eröffnung
des
Verfahrens
und
am
12.10.15, erneuerte die
«Richterin» Anouk NEUENSCHWANDER
erneut die Verfahrenseröffnung.
Nun
bot
der
Juristische
und
legislative
Dienst
des
Waadtländer
Staates
durch
Marlène
PARMELIN
der
Verteidigerin
BULA
einen
Köder
an.
Gegen
eine
Pauschale
von
CHF
20'000
sollten
alle
Rechtsansprüche
der
Klägerin abgegolten sein.
Frau ROSENSTIEL fühlte sich verletzt. Sie lehnte ab !
Man
hat
mit
dem
Korrespondenzwechsel
Kilogramme
von
Papier
produziert.
Der
RA
BULA
waren
ihre
Honorare
prioritär.
Wie
im
Strafverfahren
begann
man
wieder
mit
dem
Spiel
der
Fristerstreckungsanträge.
Im
Namen
des
Waadtländer
Staates
eröffnete
Marlène
PARMELIN
am
09.11.15
den
Ball.
Am
20.04.16
beschwerte
sich
BULA
beim
Kreisgericht
der
La
Côte
wegen
einer
von
PARMELIN
im
Namen
des
Waadtländer
Staates
beantragten
Fristerstreckung. Dieselbe reagierte darauf am 25.04.16 süffisant. Man liest da :
«
…
es
ist
mindestens
pikant
festzustellen,
dass
RA
BULA
das
Ende
der
Dreimonatsfrist
nach
Bewilligung
der
Verfahrenseröffnung
abgewartet
hat,
um
dann
nicht
nur
eine,
sondern
zwei
Fristverlängerungen
zu
fordern.…
».
Ja
tatsächlich
sollte
BULA
noch
weitere
sieben
Male
um
Fristverlängerungen
betteln
(14.07.16,
29.08.16,
05.10.16,
21.10.16,
18.11.16,
15.12.16,
09.01.17).
«Die
komplexe
Affäre»
hat
also
RA
BULA
neun
Mal
gezwungen,
im
Namen
ihrer
mehr
als
neunzigjährigen
Klientin
Fristerstreckungen
einzufordern.
Damit
hat sie der Staatsmacht in die Hände gespielt, und den Interessen ihrer Mandantin geschadet.
Inzwischen
hatte
die
Staatsanwältin
RAPPAZ
ihre
Einstellungs-/Verurteilungs-Verfügung
vom
22.07.16
erlassen,
und
der
Repräsentantin
des
Waadtländer
Staates
PARMELIN
zu
verstehen
gegeben,
dass
die
Strafklage
von
Frau
ROSENSTIEL
aussichtslos
war.
PARMELIN
nutzte
die
Gelegenheit,
am
18.02.16
einen
Antrag
auf
Suspendierung
des
Zivilverfahrens
vorzubringen,
bis
zur
Kenntnis
des
Ausganges
des
Strafverfahrens
durch
die
Zivilparteien.
Dieser
Antrag
wurde
vom
«Präsidenten»
CORNAZ
am
15.08.16
zurückgewiesen
–
d.h.
dass
der
Waadtländer
Staat
der
92-jährigen
Feindin
nochmals
½
Jahr
abgezwackt
hat
!
So
wurde
mit
allen
möglichen
Mitteln
versucht,
Rita
ROSENSTIEL
abzunutzen
und
PARMELIN
erneuerte
am
02.09.16
im
Namen
des
Waadtländer
Staates
via
Advokatin
der
Klägerin
das
Angebot
noch
ein
mal
mit
der
Abspeisung von CHF 20'000.-
Schliesslich
gefiel
es
der
«Richterin»
CORNAZ
Hof
zu
halten
und
die
Hauptverhandlung
auf
den
01.02.17
.
festzulegen.
Auf
dem
Programm
stand
die
Befragung
des
Pflegepersonals,
was
überhaupt
in
keinem
Zusammenhang
stand
mit
der
Forderung
von
Rita
ROSENSTIEL
auf
Gutmachung
und
Schadenersatz
für
ihren
zerstörten
Haushalt.
Die
Schlacht
wurde
also
auf
einem
Nebenkriegsschauplatz
geschlagen.
3
½
Stunden
steriles
und
gelehrtes
Geschwätz.
Am
06.02.17
,
erliess
CORNAZ
ihr
Urteilsdispositiv,
mit
welchem
sie
alle
Forderungen
von
Rita
ROSENSTIEL
auf
der
ganzen
Linie
abwimmelte.
Die
Advokatin
BULA
erhielt
hingegen
CHF 12'292.- für ihre Kollaboration zugesprochen…
Es
folgte
eine
ungewöhnliche
Eingabe:
anstatt
wie
üblich
den
Eingang
des
motivierten
Urteils
abzuwarten,
um
dann
beim
Kantonsgericht
Einsprache
einzulegen
verfasste
BULA
eine
umfangreiche
Replik
an
die
Adresse
des
Tribunal
d’arrondissement
de
la
Côte.
Da
man
keine
Spur
einer
Reaktion
in
der
Akte
findet,
darf
man
annehmen,
dass
die
Empfänger
dieses
wichtige
Dokument
gar
nie
gelesen
haben.
Und
nun
griff
der
zukünftige
«Caesar der Justiz»
,
Eric KALTENRIEDER
ein.
Mit
Brief
vom
11.04.17
,
kündigte
BULA
der
übers
Ohr
gehauenen
Klientin
an,
sie
werde
Caesar
am
28.04.17
um
15
Uhr
treffen,
denn
der
Waadtländer
Staat
sei
auf
sein
Angebot
zurückgekommen,
grosszügig
ein
Schmerzensgeld
von
CHF
20'000
auszuzahlen.
Folglich
war
es
KALTENRIEDER
,
der
zukünftige
Obergerichtspräsident VD, der diese Transaktion vom
24.05.17
ausgeheckt hat.
Auszug aus dem Inhalt:
I.
Aus
Gefälligkeit
und
ohne
Schuldanerkennung
wird
der
Waadtländer
Staat
an
Agnes
Rita
ROSENSTIEL
die
Summe
von
CHF
20'000
(zwanzigtausend
Franken)
innert
Monatsfrist
ab
Unterzeichnung
dieser Konvention überweisen.
II.
Der
Waadtländer
Staat
übernimmt
in
der
Gesamtheit
alle
Gerichtskosten
für
die
drei
oben
erwähnten hängigen Verfahren (PE14.021312, PT15.042781, PT16.001617).
III.
Agnes
Rita
ROSENSTIEL
zieht
ihre
Strafklage
gegen
Jean-Pierre
GOETSCHMANN
zurück
und
verzichtet, sich weiterhin am Strafverfahren sowie als Antragstellerin an den Straf-/Zivilverfahren zu beteiligen.
[…]
VIII.
Der Inhalt der vorliegenden Konvention ist vertraulich.
Justice de cabinet oblige.
Da
es
sich
um
eine
Chefsache
handelte,
wurde
die
besagte
Transaktion
von
den
würdigen
Vertretern
des
Waadtländer
Staates
abgezeichnet,
nämlich
von
Jean-François
MEYLAN
,
damaliger
Obergerichtspräsident
und Pierre SCHOBINGER, Generalsekretär der Justiz.
Am
28.06.17
fragte
BULA
per
e-mail
die
Beiständin
von
Rita
ROSENSTIEL,
Vanesa
CASAS
an,
auf
welches
Konto
die
in
der
Zwischenzeit
vom
Waadtländer
Staat
ausbezahlten
CHF
20'000
Schmerzensgeld
zu
überweisen
seien.
Das
Geld
landete
auf
einem
Konto,
das
exklusive
von
CASAS
verwaltet
wird
und
dazu
dient, die Pensionskosten des Sterbeheims in Morges zu bezahlen.
Die Affäre in ihrer Globalität
4,6
kg
Akten
sind
in
3
Verfahren
produziert
worden.
Die
von
Jean-Pierre
GOETSCHMANN
an
Rita
ROSENSTIEL
verübten
Schandtaten
haben
Wunden
hinterlassen,
die
mit
dem
Abschluss
der
Gerichtshändel
nach 4 Jahren nicht vernarbt sind.
BULA
kassierte
CHF
12'292.30
Anwaltshonorare.
Laut
den
letzten
Urteilen
im
Straf-
und
Zivilverfahren
hat
der
ganze Spass 3'675.- + 8'582.- = CHF 12‘257.- Gerichtskosten verursacht
Gerichtskosten + Honorare für die Zudienerin der Justiz + Schmerzensgeld ergeben ein Total von
CHF 44‘549.30.
Man
kann
füglich
davon
ausgehen,
dass
die
reellen
Gerichtskosten
den
Steuerzahler
ein
Mehrfaches
der
CHF
80'000.-
kosteten,
die
von
Frau
ROSENSTIEL
als
Schadenersatz
für
das
zerstörte
Hab
und
Gut
gefordert
worden sind…
Man
hat
die
Tinguely-Maschine
drehen
lassen
und
mit
der
Wahrheit
Schindluder
getrieben,
ohne
Skrupel
für
die
Verletzlichkeit der Greisin !!!
Die Verantwortung der KESB VD in der Affäre Rita ROSENSTIEL
KESB
bedeutet
Kinder-
und
Erwachsenen-Schutz-Behörde.
In
der
Deutschschweiz
ist
ihr
Ruf
arg
angeschlagen.
Eigenartigerweise
schweigen
die
Westschweizer
Medien
die
Auswüchse
der
APEA
tot
(äquivalente
französische
Bezeichnung:
Autotité
de
Protection
de
l’Enfant
et
de
l’Adulte)
–
zu
Unrecht.
Der
Verfasser
dieser
Analyse
kennt
Funktionsstörungen
der
APEA
in
allen
Westschweizer
Kantonen,
mit
Ausnahme
des
Kantons
Jura
(was
überhaupt
nicht
ausschliesst,
dass
es
solche
Funktionsstörungen
in
diesem
peripheren
Kanton doch gibt.
Die
APEA
verrichtet
sicherlich
in
sehr
vielen
Fällen
gute
Arbeit.
Auswüchse
wie
jener
mit
ROSENSTIEL
legen
aber
offen,
dass
diese
Institution
unfähig
ist,
ihre
eigenen
Funktionsstörungen
zu
korrigieren
und
die
Schäden zu reparieren. Das heutige System hat gar keine wirksame Qualitätskontrolle
.
Im
vorliegenden
Fall
hätte
die
Beamtin
der
KESB
Waadt,
die
Beiständin
Vanesa
CASAS
die
Pflicht
gehabt,
ihre
Schutzanbefohlene
Rita
ROSENSTIEL
zu
schützen.
Anstatt
sie
zu
verteidigen
hat
sie
zusammen
mit
ihrer
Advokatin
Anna-Rebecca
BULA
die
elende
«Transaction»
vom
24.05.17
.
mitunterzeichnet.
Diese
Beiden
haben ihre Pflicht verraten.
Gemäss
den
Grundsätzen
der
SUVA
tragen
die
Bosse
immer
die
Verantwortung,
sei
es,
sie
haben
falsche
Angestellte
eingestellt,
sei
es,
dieselben
nicht
adequat
eingearbeitet
zu
haben,
oder
sei
es,
dass
die
Chefs
ungenügend kontrolliert haben
Folglich
ist
der
Patron
der
APEA
Waadt,
der
Regierungsrat
Pierre
Yves
MAILLARD,
der
für
das
Departement des sozialen Gesundheitssystems zuständig ist, mitschuldigt.
PS
:
Rita
ROSENSTIEL
ist
unter
anderem
deswegen
verbeiständet
worden,
weil
sie
vergessen
hatte,
einige
fällige
Rechnungen
zu
zahlen.
In
ihrer
heutigen
Korrespondenz
entdeckt
man
nun
Mahnchreiben
von
Rita
ROSENSTIEL,
mit
welchen
die
Schutzbefohlene
ihre
Beiständin
an
bestimmte
überfälligen
Zahlungen
erinnert.
Sollte man also daran gehen, die Beiständin zu verbeiständen?
GU / 15.03.18
Wie
alle
anderen
Dossiers,
die
auf
BernLeaks
aufgeschaltet
sind,
ist
auch
diese
Affäre
eine
Schande
für
Bund
und
Kantone
in
Bezug
auf
die
Rechtstaatlichkeit!
Diese
Verhaltensmuster
zeigen
die
Verluderung
unserer
Institutionen auf, welche heute von Kriminellen geleitet, und deren Treiben vom Staat getragen werden.
Frau ROSENSTIEL ist unverzüglich für das an Ihr verübte Verbrechen zu entschädigen.
Alle
Bürger
dieses
Landes,
welche
diesen
Zerfall
unserer
Institutionen
feststellen,
müssen
sich
entschieden
vereinigen
und
anstreben,
einen
«
Nationalrat
des
Übergangs
»
zu
bilden,
der
landesweit
in
Erscheinung
treten muss und sich als solchen bei der UNO deklariert.
Die
Geschäfte
in
den
Händen
unserer
heutigen
Leader
sind
gesetzeswidrig
und
treten
die
demokratischen
Werte und verfassungsmässigen Rechte mit Füssen. Dies darf nicht weiter geduldet werden.
BernLeaks
Gerhard ULRICH
Rita ROSENSTIEL
Opfer der Waadtländer Apparatschiks
Thematische
Petitionskommission
Die Hoffnung stirbt immer
zuletzt. Ihr werdet mich
zweifellos erneut
betreffend meine 3.
Petition zu Gunsten des
Waadtländer Bauern
Jakob GUTKNECHT
über den Tisch ziehen.
Diese Tragödie lässt sie
kalt. Nichtsdestotrotz
präsentiere ich hiermit
meine 4. Petition, dieses
Mal in Sachen Rita
ROSENSTIEL (94).
Hiermit begehre ich an,
mich zu einer öffentlichen
und kontradiktorischen
Anhörung vorzuladen,
um ein Streitgespräch
mit den beiden
Hauptschuldigen für das
Unglück der
vierundneunzigjährigen
Frau in ihrer
Anwesenheit zu führen,
d.h. mit den Herren Eric
KALTENRIEDER ,
Obergerichtspräsident
und Pierre-Yves
MAILLARD,
Regierungsrat, mit dem
Ziel, die Verfehlungen
anerkennen zu lassen,
damit Rita ROSENSTIEL
endlich Genugtuung für
das erlittene Verbrechen
zuteil wird.
Gerhard ULRICH
de Guntalingen
Résumé
Am
23.04.14
hat
der
Journalist
Frederico
CAMPONOVO
/
24
Heures
den
Fall
von
Rita
Agnès
ROSENSTIEL
(94-jährig)
angeprangert,
die
verbeiständet
und
dann
zwangsweise
im
Altersheim
Nelty
de
Beausobre
in
Morges
versorgt
wurde.
Ihre
gesamte
Fahrhabe
und
persönlichen
Sachen
wurden
verramscht
oder
vernichtet.
Am
08.01.15,
ist
vom
RTS
eine
Reportage
von
Jean-Philippe
CEPPI
zum
Thema
der Zwangsversorgung ausgestrahlt worden:
h
t
t
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6
3
3
4
0
6
7
-
p
l
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-
de-force.html#6442230
Die
öffentliche
Meinung
in
der
Westschweiz
war
empört.
Rita
ROSENSTIEL,
die
grosse
Verdienste
als
Förderin
von
Künstlern
hat,
wurde
mit
Sympathie-
Mitteilungen überschüttet.
Am
27.11.13
ist
sie
von
der
«Friedensrichterin»
in
Morges,
Véronique
LOICHAT
MIRA,
verbeiständet
worden
und
gleichentags
ordnete
sie
die
Versorgung
in
einem
Altersheim
an,
was
am
28.01.14
vom
ernannten
Beistand
Jean-Pierre
GOETSCHMANN
durchgezogen
wurde.
Es
bestand
gar
kein
Handlungsbedarf.
Wegen
ihres
Alters
ist
ihr
Kurzzeitgedächtnis
und
ihre
Widerstandskraft
gegen
Druck
geschwächt.
Sie
ist
jedoch
im
Alltagsleben
autonom
(sich
waschen,
ankleiden
und
sich
bewegen).
Ihr
Urteilsvermögen
ist
ungeschmälert
und
sie
arbeitet
immer
noch
alltäglich
an
ihrem
Computer.
Ihre
physische
Körperkondition
ist aussergewöhnlich gut.
Rita
ROSENSTIEL
reichte
am
29.08.14
eine
Strafklage
gegen
GOETSCHMANN
ein
und
am
08.10.14
eröffnete
sie
ein
Zivilverfahren
gegen
den
Waadtländer
Staat,
assistiert
von
der
Advokatin
Anne-Rebecca
BULA
.
Beide
Verfahren
sind
im
Sand
verlaufen,
dank
des
Einsatzes
der
«Staatsanwältinnen»
Hélène
SMITH
/
Hélène
RAPPAZ
(Strafsache) und der «Richterin»
Patricia CORNAZ
(zivil).
Die
Tinguely-Maschine
der
«Justizerei»
hat
in
4
Jahren
4,6
kg
Akten
produziert.
Der
Rechtsstreit
wurde
endgültig
mit
der
von
Eric
KALTENRIEDER
aufgegleisten
«Transaction»
vom
24.05.17
beigelegt,
abgezeichnet
vom
damaligen
Obergerichtspräsidenten
VD,
Jean-François
MEYLAN
,
und
dem
Generalsekretär
der
Justiz,
Pierre
SCHOBINGER,
mit
welcher
Rita
ROSENSTIEL
unter
Ausnützung
ihrer
Schwäche
hinterlistig
betrogen
wurde.
Man
offerierte
ihr
grosszügig
CHF
20'000
Schmerzensgeld
gegen
den
Rückzug
ihrer
Straf-
und
Zivilklagen.
Der
Verlust
ihrer
gesamten
Fahrhabe
wurde
verschwiegen
-
die
Leiche
im Keller
von
Eric KALTENRIEDER
.
Rita ROSENSTIEL
« Jetée » dans un EMS qui ne lui plaît pas
Autobiographie der 94-jährigen Dame
Die Leiche im Keller von Eric KALTENRIEDER
Obergerichtspräsident des Kanton Waadt