Jakob GUTKNECHT - Bittere Pille
Worldcorruption.info
In seinem Buch (43 Seiten)
leuchtet Gerhard Ulrich das
Regime der verschleierten
Oligarchie aus – der
Freimaurerei und der
anverwandten Serviceclubs
(Rotary, Lions Club,
Kiwanis, etc.) – welche das
gegenwärtige Justizsystem
und die politische Macht
lenken.
Der Bürger, welcher vom
Fleischwolf der gut geölten
Justizmaschine erfasst worden
ist, spürt instinktiv, Opfer einer
Verschwörung geworden zu
sein. Er ist aber nicht in der
Lage, das zu beweisen, denn
das System pflegt sorgfältig
die Intransparenz. Wenn sich
eine solche Person mit einem
Hilferuf an die Politiker wendet,
wird sie mit dem Dogma der
Gewaltentrennung
abserviert. Von jeher haben
Dogmen dazu gedient,
Völker zu versklaven.
Der Verfasser dieses Buches
beobachtet den
Gerichtsnotstand seit 16
Jahren und archiviert
systematisch diese Ergebnisse
in seiner umfangreichen
Datenbank. Im Gegensatz zu
anderen Regimekritikern zeigte
er sich bis anhin skeptisch in
Sachen Vorwürfen an die
Adresse der Freimaurer. Er
war sich stets bewusst, dass
seine Kenntnisse der Dinge,
die in unseren Gerichtssälen
ablaufen, recht bescheiden
sind. Ausdauer und
kontinuierliches Arbeiten
erlauben es ihm heute, in
dieser Hinsicht dieselbe
Position wie Marc-Etienne
BURDET einzunehmen
Anhand des Falles des
Waadtländer Bauern Jakob
GUTKNECHT wird
nachgewiesen, wie ein
Unschuldiger fertig gemacht
wurde, damit sein Freimaurer
Nachbar profitieren und von
den Versicherungen 2 Mio
CHF Entschädigungen
einstecken konnte, und wie
diese verschleierte Oligarchie
das Schweizer Volk
manipuliert, indem sie ein
Zensursystem errichtet hat,
dessen Ausmasse und
Perfektion in der Welt
seinesgleichen sucht, um
Korruptionsfälle zu Gunsten
der Illuminati zu vertuschen.
Der Gipfel: Die Schweizer
ignorieren, dass sie zensuriert
sind und die darüber
informierten Journalisten
halten die Klappe, aus Angst,
ihre Anstellungen zu verlieren.
Justizopfer : Es ist verlorene
Mühe, Eure Henker
überzeugen zu wollen, dass Ihr
Recht habt. Überzeugt die
öffentliche Meinung, dass Eure
Verfolger-Magistrate unwürdig
und nicht legitimiert sind, ihre
Ämter auszuüben !
AUFRUF ANS VOLK
SETZEN WIR DIESER
TYRANNEI EIN ENDE !
Freimaurer-Verschwörung mit der
Beihilfe des Staates, im Dienste des
« Bruders » Claude BUDRY
Dieses
Buch
von
Gerhard
ULRICH
erlaubt
es,
der
Öffentlichkeit
die
Augen
zu
öffnen
betreffend
das
zerstörerische
Wirken
der
verschleierten
Oligarchie,
die
uns
tyrannisiert.
Die
Freimaurer
zögern
nicht,
andere
menschliche
Schicksale
zu
zerstören,
um
ihre
illuminierten
Anhänger
zu
bedienen.
Sie
versklaven
die
ganze
Gesellschaft,
indem
sie
die
Korruption
fördern,
die
weit
verbreiteter
ist,
als
man
sich
das
vorzustellen
vermag,
und
indem
sie
eine
ausgeklügelte
Zensur
unerhörten
Ausmasses
entwickelt
hat,
welche
weltweit
ihresgleichen
sucht.
Und
dabei
ignorieren
die
braven
Schweizer
den
ganzen
Manipulations-Vorgang.
Das
heutige
Justizsystem
ist
unheilbar
degeneriert
und
wird
von
unseren
gewählten
Volksvertretern
geduldet.
Sie
werden
ihrerseits
von
der
verschleierten
Gewalt gegängelt..
Index
A
n
zeige
des
Kripo-Inspektors
VD
Daniel
KOLLY
und
seiner
Komplizen
wegen Amtsmissbrauches in organisierter Bande
De
r Brand in Nonfoux VD vom 31.08.2002
Di
e Ungereimtheiten in der Gerichtsakte
1. Der von KOLLY präsentierte Blödsinn
2. Die Bescheissereien von KOLLY werden Verfahrenswahrheiten
D
i
e Komplizen von KOLLY
De
r
Würgegriff
der
Freimaurerei
im
Allgemeinen
und
im
vorliegenden
Fall
im Besonderen
1. Meine Kontakte zu den Freimaurern
2. Der Wendepunkt: Die Analyse des Skandalfalls betreffend
Jakob GUTKNECHT
3. Omertà helvetica
4. Die Komplizenschaft der Politiker
Da
s von den Freimaurern gedeckte abscheuliche Verbrechen
Wi
e die verschleierten Gewalten zu bändigen sind
I.
Anzeige des Kripo-Inspektors VD Daniel KOLLY und seiner Komplizen wegen
Amtsmissbrauches in organisierter Bande
In
seinem
am
2.
November
2016
an
den
Generalstaatsa
n
walt
des
Kantons
Waadt,
Eric
COTTIER
,
Generalstaatsanwalt
des
Kanton
Waadt
geschickt
wurde,
verurteilt
Gerhard
Ulrich
den
Inspektor
für
gefahrenabwehr
Daniel
KOLLY,
für
seine
Mitschuld
mit
den
Freimaurer
Claude
BUDRY,
der
zum
Betrug
und
zur
Ruine von Jakob GUTKNECHT geführt hat.
Die
nachgenannte
Datei
erlaubt
es,
sich
von
dem
begangenen
niederträchtigen
Verbrechen
zu
überzeugen,
begangen
von
Staatsbediensteten,
darunter
zwei
Kommandanten
der
Waadtländer
Kantonspolizei
–
nicht
nur
auf
dem
Buckel
ihres
Opfers
Jakob
GUTKNECHT
sondern
auch
zum
Nachteil
der
Einwohner
dieses
Kantons Waadt. Es sei präzisiert, dass die ECA die staatliche Brandversicherung ist!
An
diesem
Verbrechen
haben
sich
alle
Gerichtsinstanzen
beteiligt,
angefangen
beim
erstinstanzlichen
Kreisgericht
des
Waadtländer
Nordens
über
das
Waadtländer
Obergericht
und
das
Schweizerischen
Bundesgericht
bis
hin
zum
Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte.
Die
Anziehungskraft
der
Situation
erstaunt
umso
mehr,
wenn
man
beobachtet,
wie
hohe
Beamte
keine
Skrupel
mehr
haben,
ihre
Dienstpflichten
zu
verraten
um
sich
selbst
wie
in
einem
Selbstbedienungsladen
zu
bedienen.
Beweise
sind
folgende
Akten :
Roland Max SCHNEIDER
,
FedPol
,
Claude BUDRY.
II.
Der Brand in Nonfoux VD vom 31.08.2002
Am
Samstag
dem
31.08.2002
alarmierte
der
Landwirt
Jakob
GUTKNECHT
(geboren
im
1946)
die
Nummer
118
(Alarmzentrale)
um
11.40
Uhr,
weil
ein
Brand
auf
seinem
Hof
ausgebrochen
war,
welcher
sein
Gebäude
einschliesslich
der
beiden
Wohnungen
sowie
die
angebaute
Immobilie
seines
Nachbarn
Claude
BUDRY
(geboren
im
1936,
Tiefbau-Ingenieur),
zerstören
sollte.
Die
Immobilien
liegen
im
Weiler Nonfoux auf dem Gebiet der Gemeinde Essertines-sur-Yverdon
(
2002-08-31rapport_police.pdf
).
Am
Tag
nach
dem
Brand
von
der
Polizei
befragt,
berichtete
Jakob
GUTKNECHT,
er
habe
sich
in
einem
Hangar
hinter
seinem
Hof
aufgehalten,
als
er
ein
verdächtiges
Knistern
wahrgenommen
habe.
Verunsichert
sei
er
in
seine
Scheune
gelaufen,
wo
er
Flammen
im
Belüftungskamin
des
Kuhstalles
gesehen
habe.
Nachdem
er
die
Nummer
118
alarmiert
hatte,
rettete
er
sein
Vieh,
mit
Ausnahme
von
2
Kälbern,
die
dem Feuer erlagen.
(
2002-09-01pv_gutknecht.pdf
).
Nachstehend
sind
4
Fotos
reproduziert,
welche
vom
Photographen
der
Zeitung
24
Heures
von
Yverdon
während
der
diversen
Phasen
des
Brandes
aufgenommen
worden sind. Das Feuer war gegen 13.
3
0 gebändigt.
(
2002-09-05rapportFlueckiger.pdf
).
BernLeaks
Gerhard ULRICH
Jakob GUTKNECHT
Opfer eines abscheulichen Verbrechens
Er wurde verurteilt, um den
Amtsmissbrauch von Beamten zu decken,
welche als organisierte Bande wirken.
Mit der Absegnung durch den Staat
III.
Die Ungereimtheiten in der Gerichtsakte
Am
18.08.2003
verurteilte
der
«
Untersuchungsrichter
»
des
Waadtländer
Nordens
Christian
BUFFAT
(heute
Staatsanwalt
in
der
zentralen
Staatsanwaltschaft
in
Renens
VD)
Jakob
GUTKNECHT
zu
20
Tagen
Gefängnis
bedingt
wegen
Brandstiftung
aus
Nachlässigkeit.
Er
war
angeklagt,
schlecht
getrocknetes
Heu
eingelagert
zu
haben,
welches
sich
infolge
Fermentierung
erhitzt
und
entzündet
hätte.
Da
sich
der
Betroffene
wehrte,
wurde
er
an
das
Tribunal
von
Eric
ECKERT
überwiesen,
welches
diese
Verurteilung
mit
Urteil
vom
05.03.2004
bestätigte.
Ausser
den
Gerichtskosten
zu
Lasten
von
Hrn
GUTKNECHT
erlitt
er
zudem
einen
enormen
materiellen
Schaden,
weil
die
ECA
(die
kantonale
Brand/Naturschadenversicherung)
seine
Entschädigung
verschleppte
und
drastisch reduzierte.
Der
Geschädigte,
im
Bewusstsein
seiner
Unschuld
erklärte,
die
Untersuchungen
seien
total
verpfuscht
worden.
Deshalb rüffelte ihn ECKERT in seinem Urteil ganz besonders wegen seiner angeblichen « Einsichtslosigkeit ».
Auf
Seite
10
in
initio
des
Urteils
von
ECKERT
ist
zu
lesen:
«
(Das
Heu)
von
2002
ist
am
29.
Mai,
14.
und
15
Juni
zu Ballen gepresst worden. Das Emd ist am 27 Juli, oder am 28./29. Juli gepresst worden.».
(
2004-03-05 jugement Eckert
).
Der
Landwirtschaft
entstammend
und
mit
meiner
ursprünglichen
landwirtschafltichen
Ausbildung
elektrisierte
mich
diese
Textpassage
auf
der
Stelle,
denn
das
Risiko
einer
Heufermentierung
ist
lediglich
während
2
bis
3
Wochen
nach
der
Einlagerung
hoch.
Im
vorliegenden
Fall
lag
die
Pressung
zu
Ballen
bereits
5
Wochen
zurück,
die Hypothese einer Selbstentzündung des Heus war somit rein akademisch.
Wie
bei
allen
Fehlurteilen,
so
war
auch
in
diesem
Fall
die
Untersuchung
eine
Katrastrophe
gewesen.
Der
damit
beauftragte
Kripo-Inspektor
Daniel
KOLLY
hat
nichts
untersucht
und
stur
die
Erklärungen
von
Jakob
GUTKNECHT
missachtet.
KOLLY
hat
2
Berichte
verfasst
–
einen
am
01.04.2003
(
2003-04-01
Rapport
Kolly
),
von 4 Seiten und einen zweiten am 24. Juni 2003
(
2003-06-24 Rapport Kolly
)
mit weitern 4 mageren Seiten.
Die
«
Ermittler
»
verzichteten
darauf,
einen
in
dieser
Sache
spezialisierten
Experten
beizuziehen.
Sie
sandten
lediglich
Heuproben
zur
Analyse
an
die
Wissenschaftlichen
Dienste
der
Stadtpolizei
Zürich.
Wir
kommen
darauf
noch
zurück.
Heute
verfügen
wir
jedoch
u.a.
über
zwei
seriöse
Expertisen,
jene
von
Pierre
AEBY
(
2005-06-28
Aeby
)
vom Landwirtschaftsinstitut des Kantons Freiburg und sowie jene des Laboratoire LAVOUÉ F.
(
2010-10-19 Expertise Lavoue
).
Wenn
der
aufmerksame
Leser
die
Berichte
von
KOLLY
mit
diesen
zwei
Analysen
von
zwei
kompetenten
Professionellen
vergleicht,
versteht
er
sofort,
dass
der
Waadtländer
Kripo-Inspektor
in
Sachen
Brandursachen,
und insbesondere jener von Selbstentzündung von Heu
ein Stümper ist.
1. Der von KOLLY präsentierte Blödsinn
Man muss mit seinen Unterlassungen beginnen, die zu Unterlassungslügen geworden sind :
- Seine Berichte vermerken nirgends die Daten des Verpressens bzw. des Einfahrens des Heus/Emdes.
- KOLLY verschweigt in seinen Berichten so weit wie möglich das genaue Datum der Entnahme der
Heuproben, welche zur Analyse an die Wissenschaftlichen Dienste der Stadtpolizei Zürich gesandt
worden sind. Details siehe weiter unten.
- Er unterschlägt auch sorgfältig die Existenz einer vorhandenen Skizze betreffend die Schadensszene,
welche u.a. präzisiert, wo genau das Heu und wo andererseits das Stroh eingelagert gewesen war.
(
2002-09-01 Esquisse Gutknecht Jean-Christophe
)
- Er erwähnt nirgends, dass kein Einwohner des Weilers Geruchsbelästigung durch fermentierendes Heu
vermeldet hatte, eines Phänomens, welches von den Nachbarn kaum hätte ignoriert werden können.
- Unter Missachtung der Angaben von Jakob GUTKNECHT, wonach das Feuer im Belüftungskamin auf
der Etage oberhalb des Kuhstalls ausgebrochen war, unterliess es KOLLY, diese Stelle untersuchen
zu lassen. Wir kommen noch darauf zurück.
- Die Zeugen sprachen von einem anfänglich sehr schwarzen Rauch, was auf eine Zündung durch
Kohlenwasserstoffe schliessen lässt. BUDRY verriet sich selbst
(
2002-09-01 PV Budry
),
indem er
von einer Explosion sprach: KOLLY unterliess es, in seinen Berichte darauf hinzuweisen.
- Nirgends haben die «Ermittler» die Zeugenaussage der damals 15-jährigen Amandine BÉGUELIN
(heute PRADERVAND) festgehalten, welche sich im Zeitpunkt des Brandausbruchs gleich hinter der
Scheune, von GUTKNECHT (östlich), aufgehalten hatte. Sie hatte eine Foto mit den Gebäulichkeiten
von GUTKNECHT/BUDRY von vor der Feuersbrunst handschriftlich signiert, wo sie mit einem Pfeil die
Stelle angegeben hatte, wo der Brandherd gelegen hatte: im Belüftungskamin des Kuhstalles. Sie hatte
auch bestätigt, dass der erste Rauch sehr schwarz gewesen war. Dieses Beweismittel ist aus der
Gerichtsakte verschwunden. Details dazu weiter unten.
Ausserdem
formulierte
er
in
seinen
zwei
Berichten
die
Lüge:
«
Die
Zeugenaussage
von
Hrn.
GUTKNECHT
erlaubt
es,
den
Entstehungsort
des
Schadensfalles
in
der
Scheune
seines
Hofes
zu
lokalisieren,
das
heisst
im
oberen
Stockwerk
des
Ekonomiegebäudes
».
Das
ist
eine
Halbwahrheit:
GUTKNECHT
hat
konstant
vorgebracht,
die
Flammen
im
Belüftungsschacht
auf
dem
Stockwerk
über
dem
Kuhstall
entdeckt
zu
haben
(
2002-
09-01 PV Gutknecht
)
Andere Schlaumeiereien von KOLLY in seinem ersten Bericht :
«
Die
Ausbreitung
der
Flammen,
die
Windrichtung
im
Moment
des
Brandes
und
die
Zeugenaussagen
dazu
seitens
der
Feuerwehrmänner
haben
unsere
Ermittlungen
in
den
westlichen
Teil
der
Scheune
gelenkt,
ohne
dass
wir den Brandherd genauer hätten lokalisieren können ».
Er wiederholte diese Lüge in seinem zweiten Bericht.
FALSCH.
Es
gab
keinen
Wind
während
des
Brandverlaufes
am
31.08.02.
Beweis:
Die
vom
Fotografen
der
Zeitung
24
Heures
von
Yverdon
aufgenommenen
Bilder
-
während
des
ganzen
Ablaufes
der
Feuersbrunst
ist
der
Rauch
vertikal
in
den
Himmel
gestiegen.
Siehe
oben.
KOLLY
hat
natürlich
keine
Namen
von
bezeugenden
Feuerwehrmannen geliefert, welche über diesen imaginären Wind gesprochen hätten.
Es
versteht
sich
von
selbst,
dass
KOLLY
ausschliesslich
die
Heufermentierung
als
Brandursache
überhaupt
in
Betracht zog.
KOLLY : «
Die Selbstentzündung durch Fermentierung benötigt einen ungefähren Zeitraum zwischen
3 Wochen bis 3 Monaten und die Temperatur steigt nur sehr langsam an
».
Noch
ein
mal
FALSCH
.
Die
Experten
Pierre
AEBY
und
Frédéric
LAVOUÉ
bestätigen,
dass
das
Risiko
der
Selbstentzündung
6
Wochen
nach
der
Einlagerung
von
Heu
kaum
mehr
gegeben
ist,
und
die
Daten
des
Einfahrens
des
Heues/Emdes
im
vorliegenden
Fall
diese
Brandursache
ausschlössen.
Wenn
die
Gärung
des
Heus einen Brand verursacht, steigt die Temperatur sehr rasch an
(eine Frage von Tagen, nicht von Monaten).
Gemäss
KOLLY,
«
Unter
dem
Druck
der
ausströmenden
Fermentationsgase
und
infolge
ihrer
Verbrennung
wenn
sie
sich
entzünden
andererseits,
sind
im
Heustock
Brandschächte
entstanden,
die
sich
von
den
Brandherden
bis
zur Oberfläche durchgefressen haben
».
LAVOUÉ
erklärt
die
Entstehung
dieser
Brandschächte
mit
den
Zwischenräumen
der
runden
Heuballen,
wo
das
Feuer dank des vorhandenen Sauerstoffes in den Zwischenräumen angefacht worden ist.
KOLLY
unterlässt
es,
in
seinen
Berichten
das
genaue
Datum
der
Probeentnahme
der
Heuproben
zu
präzisieren,
welche
anschliessend
analysiert
worden
sind.
Der
Experte
LAVOUÉ,
im
Besitz
der
wesentlichen
Dokumente
aus
der
Gerichtsakte,
hat
nicht
verstanden,
ob
die
für
Heuproben
für
die
Analyse
3
oder
4
Tage
nach
dem
Brand
entnommen
worden
sind.
Indirekt
hat
aber
KOLLY
selbst
den
Nachweis
dazu
erbracht,
dass
er
diese
Proben
mit
4
Tagen
Verspätung
eingesammelt
hatte,
denn
er
zitiert
GUTKNECHT
auf
Seite
4
seines
zweiten
Berichtes,
wo
diese
Verzögerung
präzisiert
ist.
KOLLY
hat
nicht
widersprochen,
diese
Proben
mit
4
Tagen
Verspätung
gezogen zu haben. Er minimisiert nur die Folgen
(
2003-06-24 Rapport Kolly
)
.
Stets
noch
KOLLY
in
seinem
Bericht
vom
1.
April
2003
:
«
Die
Konditionierung
des
Heus
und
Emdes
in
grossen
runden,
zylindrischen
Pressballen
zu
mehr
als
500
kg
ist
relativ
neu
».
Diese
Heuballen
wiegen
tatsächlich
etwa
250 kg.
Am
Ende
seines
ersten
Berichtes
diskutiert
KOLLY
auf
einer
halben
Seite
die
Analysenergebnisse
des
Dr.
BRÜSCHWEILER.
Man
begreift
sogleich,
dass
er
von
der
Materie
keinen
Schimmer
hat.
Er
schlussfolgert
tollkühn:
« Das Ergebnis zeigt eine spontane Erhitzung in verschiedenen Zonen des Futters an »
.
In seinem zweiten Bericht fügte KOLLY noch folgende Unwahrheiten an :
«…
Die
Aussenschicht
der
(runden)
Heuballen
ist
für
Luft
und
Wasser
undurchlässige.
Aus
diesem
Grund
trockenen
Ballen,
deren
Inhalt
im
Moment
der
Pressung
einen
hohen
Feuchtigkeitsgehalt
aufwiesen,
nicht
aus,
auch wenn sie mehrere Tage im Freien gelassen werden
».
«
[...]
Diese
Verpressung
lässt
die
Ballen
für
Wasser
und
Luft
undurchlässig
werden,
auch
im
Freien.
Wenn
also
das
Heu
im
Zentrum
der
Balle
feucht
ist,
und
auch
wenn
es
wochenlang
draussen
gelassen
wird,
bleibt
es
feucht, auch wenn es mehrere Wochen im Freien bleibt
».
Der
Agronom
AEBY
widerspricht
ihm
:
«
Runde
Heuballen,
die
im
Freien
auf
ihrer
runden
Partie
belassen
werden,
erlauben
es
dem
Ballenzentrum
auszutrocken
,
ohne
sich
zu
erhitzen.
Die
hohe
Dichte
verhindert
das
Eindringen
von
Luft
und
Wasser
in
die
Balle,
wie
man
das
mit
Strohdächern
beobachten
kann.
Es
ist
jedoch
unrichtig,
wie
das
im
Polizeirapport
dargestellt
wird,
zu
meinen
dass
diese
Lagerung
das
Entweichen
von
Wasser
verhindere:
effektiv
kann
Wasser
weder
eindringen
noch
austreten,
das
ist
aber
nicht
der
Fall
mit
Wasser
in
der
Dampfphase,
im
Besonderen
wenn
die
Ballen
belüftet
sind.
Die
erzeugte
Gärungswärme
beschleunigt
sogar
das
Ausstossen
der
Restwassermengen
.
Die
Lagerung
im
offenen
Feld
während
3
Wochen,
wie
von
Hrn
GUTKNECHT
praktiziert,
ist
also
eine
wirksame
Lösung,
um
einen
Grossteil
überschüssiger
Feuchtigkeit
aus
dem
frisch
gepressten
Heu
zu
evakuieren.
Dieses
Vorgehen
ist
also
auch keine Nachlässigkeit
».
KOLLY schreibt 1 ½ Seiten über die Prinzipien der Heugärung und gibt zu Unrecht an, darin ein Experte zu sein.
Um
die
Beobachtung
von
J.
GUTKNECHT
zu
kontrakarieren,
die
ersten
Flammen
im
Belüftungskamin
des
Kuhstalles
gesehen
zu
haben,
behauptet
KOLLY,
dass
GUTKNECHT
den
oberen
Teil
des
Heustockes
nicht
habe
sehen
können,
welcher
als
erstes
Feuer
gefangen
hätte.
Er
fabuliert:
«
[…]
und
die
Konvektionszüge
haben
die
Flammen
in
den
östlichen
Teil
überschlagen
lassen,
wo
das
Stroh
eingelagert
war
und
wo
sich
der
Belüftungskamin
des
Kuhstalles
befand.
Es
ist
somit
normal,
dass
Hr.
GUTKNECHT
die
Flammen
in
jenem
Kamin
gesehen
hat,
ohne
zu
merken,
dass
das
eingelagerte
Heu
im
Westteil
der
Scheune
als
erstes
Feuer
gefangen hatte »
...
In diesem Punkt hat KOLLY mehrere Denkfehler begangen :
a) LAVOUÉ widerspricht ihm:
« Es ist anzumerken, dass Herr GUTKNECHT ausgesagt hat, sich in einem
Hangar gleich hinter seinem Hof befunden zu haben. Von jener Stelle aus konnte der Landwirt
offensichtlich eine Dachseite über dem Heustock einsehen. Wenn sich der Brand an jener Stelle
entzündet hätte, wäre die Dachbedeckung darüber sehr schnell eingestürzt. Hr. GUTKNECHT hätte
alsbald die Flammen im oberen Scheunenteil sich ausbreiten gesehen [...]
».
b) KOLLY kann auch nicht beweisen, dass das Feuer im oberen Scheunenteil ausgebrochen wäre.
Seine Behauptung ist
pure Spekulation.
c) Stroh, und kein Heu war über dem Belüftungskamin des Kuhstalles gelagert. Wenn sich die
Spekulation von KOLLY bestätigte, so wäre also
das Feuer im Stroh und nicht auf dem Heustock
ausgebrochen.
d) Gemäss LAVOUÉ ist die Zeugenaussage von Hrn. GUTKNECHT unvereinbar mit der These von
KOLLY.
« Dieses Phänomen,
wie es beschrieben wird ist im vorliegenden Fall schlicht
unmöglich.
[...] Eine Ausbreitung des Feuers von oben nach unten ist ein recht seltenes Ereignis,
denn Feuer breitet sich natürlicherweise von unten nach oben aus. (Konvexion-Phänomen) ».
KOLLY werkelte weiter :
Er
behauptet,
dass
das
verspätete
Einsammeln
von
Heuproben
nach
der
Feuersbrunst
und
dem
Vernässen
des
Heus durch den Feuerwehreinsatz die Analysenergebnisse nicht habe beeinflussen können.
Das
ist
FALSCH
!
BRÜSCHWEILER
sagt
:
«
[…]
die
Probeentnahme
muss
so
rasch
wie
möglich
erfolgen,
das
heisst
innert
Stunden
nach
dem
Brand
[…]
»
(wegen
des
Riskos
verfälschter
Ergebnisse),
(
traduction
1982Arch.Kriminol170_106-117, Seite 114
)
.
AEBY
sagt
diesbezüglich
auf
Seite
3
seiner
Expertise:
«
Im
Endbericht
(von
KOLLY)
wird
behauptet,
eine
Verzögerung
von
3
Tagen
für
die
Heuprobenentnahme
genüge
nicht,
die
Population
der
Microorganismen
im
Heu zu verändern, was teilweise
FALSCH
ist [...] »
.
(
2005-06-28 Aeby
)
.
LAVOUÉ
präzisiert
auf
Seite
19
:
«
[...]
dieser
Typ
von
Analyse
kann
bei
Ermittlungen
in
Sachen
Brandursache
nicht
als
zuverlässig
betrachtet
werden
(Ausser
dem
Fall,
wo
ein
Teil
oder
der
ganze
Heustock
von
den
Flammen
verschont
geblieben
ist,
und
das
Heu
auch
nicht
vom
Löschwasser
vernässt
wurde,
was
hier
aber
nicht
zutrifft.),
…
die
Verwendung
dieser
Analysen
und
deren
Interpretation,
die
daraus
abgeleitet
worden
ist,
sind
somit
unangebracht und missbräuchlich »
.
(
2010-10-19 Expertise Lavoue
)
.
Um
das
Argument
von
J.
GUTKNECHT
zu
entkräften,
eine
Heuprobe
mit
positiv
bestätigtem
Befund
sei
in
der
Zone
gezogen
worden,
wo
letztjähriges
Heu
eingelagert
gewesen
war,
spekuliert
KOLLY
wiederum,
«
dass
die
runde
Heuballe,
von
welcher
die
Probe
gezogen
worden
ist,
aus
der
Zone
weiter
im
Norden
stammt,
das
heisst
im
oberen
Heustockteil,
von
wo
aus
sie
während
der
Feuersbrunst
in
den
weiter
südlichen
Teil
hinuntergefallen sei » …
Gemäss
KOLLY
produzierte
ein
durch
Selbstentzündung
entstandener
Heustockbrand
«heisse
Verbrennungsgase, welche an die freie Luft dringen» und in der Regel sehr schwarzen Rauch entwickelten ».
LAVOUÉ
widerspricht
(Seite
14)
:
«
Diese
Farbe
(schwarz)
des
Rauches
kann
von
der
Verbrennung
von
Kohlenwasserstoff,
eines
verflüssigbaren
Feststoffes
(Plastik)
oder
einer
schlechten
Verbrennung
mangels
Sauerstoffes
her
stammen.
Die
Tatsache
des
grossen
Volumens
der
Scheune
[...]
erscheint
letztere
Erklärung nicht plausibel
». Tatsächlich entwickeln Heustockbrände
weissen Rauch
.
(
Lettre Elkhazen AFEP 2009-02-18
)
.
2. Die Bescheissereien von KOLLY werden Verfahrenswahrheiten
KOLLY
hatte
weiterhin
die
Federführung
während
des
Prozesses
vor
den
Tischen
von
ECKERT
,
denn
er
amtete
dort
als
Ankläger.
Unglaublich
aber
wahr!
Die
Erfindungen
dieses
«
Spürhundes
»
wurden
von
diesem
«Richter»
tel quel übernommen, der die Verteidigungsversuche des Bauern schonungslos zermalmte.
Natürlich
verfügte
ECKERT
nicht
über
die
Expertisen,
welche
für
obige
Analyse
herangezogen
worden
sind,
er
hat
aber
auch
alles
unternommen,
um
gerade
dieses
Anbegehren
seines
Opfers,
man
möge
einen
Experten
ernennen, abzuschmettern
(
2004-03-05 jugement Eckert, pages 5-7
)
.
Diese
«
Verfahrenswahrheiten
»
,
einmal
erstinstanzlich
fixiert,
passierten
wie
ein
Brief
auf
der
Post
bis
zum
Europäischen
Gerichtshof
für
Menschenrechte.
Die
höheren
Instanzen
übernehmen
grundsätzlich
die
Behauptungen
der
erstinstanzlichen
«
Richter
»
mit
dem
bequemen
kopiern/einfügen,
ohne
je
den
kleinsten
Plausibilitätstest zu vollziehen (siehe mein Buch Der entlarvte « Rechtsstaat », Verlag Samizdat 2016).
IV.
Die Komplizen von KOLLY
Der
Boss
von
KOLLY
war
seinerzeit
Eric
LEHMANN,
Kommandant
der
Waadtländer
Kantonspolizei,
und
der
deckte
ohne
zu
Zögern
die
Schummeleien
seines
Untergebenen,
wie
das
auch
sein
Nachfolger
Jacques
ANTENEN
,
getan
hat
und
immer
noch
tut.
Das
beweist
u.a.
die
Korrespondenz,
welche
der
Bruder
von
Jakob,
Johann
GUTKNECHT
geführt
hat.
KOLLY
konnte
sich
auch
auf
die
Beihilfe
seines
Kollegen,
des
IPA
FIAUX
verlassen.
(
2003-04-29rapport_Fiaux.pdf
)
.
Von
einem
Journalisten
angesprochen
behauptete
ANTENEN,
dass
es
«
illegal
und
allen
Verhaltensregeln
des
Berufsstandes
widerspräche
»,
wenn
er
anders
intervenierte
la
die
Bescheissereien
seiner
Untergebenen
zu
verteidigen. Zeitung ...
«
Vigousse vom 12.09.2014
»
. Siehe auch vom 22 juin 2012
«
Le Poulet flambé
».
Der
«
Untersuchungsrichter
»
Christian
BUFFAT
(heute
Staatsanwalt)
hat
seine
Pflichten
unentschuldbar
verletzt.
Man
wundert
sich
schon,
dass
ihm
dieser
Ermittlungsfall
erst
zwei
Tage
nach
dem
Brand
übertragen
wurde,
nämlich
am
Montag,
dem
02.09.2002.
Es
war
das
Waadtländer
olé-olé,
welches
auch
den
Entscheid
von
BUFFAT
auszeichnet,
«Diese
Untersuchung
in
summarischer
Form
durchzuführen».
Man
foutierte
sich
um
die
Einzelheiten.
Bereits
am
04.09.2002
stellte
der
Inspektor
FIAUX
die
Weichen,
die
es
ermöglichten,
fortan
auf
der
Einbahnstrasse
weiterzuermittlen:
«
[...]
die
wahrscheinlichste
Hypothese
ist
jene
eines
Brandes
infolge
der
Gärung
».
In
jenem
Zeitpunkt
gab
es
dafür
nicht
den
leichtesten
Hinweis,
welcher
eine
solche
Hypothese
zugelassen hätte.
Es
kam
noch
schlimmer
:
BUFFAT
ignorierte
den
Telefonanruf
vom
05.09.2002:
«
Jakob
GUTKNECHT
hat
mit
dem
Richter
telefoniert
und
seine
Unzufriedenheit
in
Bezug
auf
die
Arbeit
der
Ermittler
mitgeteilt.
Er
erklärt,
überzeugt
zu
sein,
dass
die
Hypothese
der
Fermentierung
zu
vergessen
sei
[...].
Er
wirft
den
Polizisten
vor,
die
Zeugenaussagen
vernachlässigt
zu
haben,
welche
von
einer
Explosion
im
Ekonomiegebäude
sprachen,
und
zwar
an
der
entgegengesetzten
Stelle
von
jener,
wo
das
Futter
eingelagert
sei.
Der
Richter
nimmt
vom
Gesagten
Kenntnis.[...]
»
.
Weshalb
hat
dieser
«
Richter
»
den
fatalen
Fehler
gemacht,
dieser
Spur
nicht
nachzugehen?
?
(
2002-09-02 PV operations
)
.
Auf
Anraten
des
Direktors
des
Waadtländer
Bauernverbandes
Prometerre,
Daniel
GAY
(mutmasslicher
Freimaurer)
beauftragte
Jakob
GUTKNECHT
den
Advokaten
Paul
MARVILLE
mit
seiner
Verteidigung.
Da
hatte
man
den
Bock
zum
Gärtner
gemacht:
Der
Freimaurer
MARVILLE
war
zu
seinen
Lebzeiten
der
Meister
in
der
Kunst des Verrates an seinen Kunden gewesen und hat sein Leben mit der «Pille der Freimaurer» beendet.
Der
«
Richter
»
Eric
ECKERT
ist
natürlich
in
dieser
Affäre
der
Schlüsselschummler,
indem
er
wissentlich
sich
blind stellte und KOLLY seine Bescheissereien ausführen liess.
Das
Who
is
Who
der
Waadtländer
Magistratur
hat
sich
danach
eingeklinkt,
um
die
meineidige
Verurteilung
von
Jakob GUTKNECHT festzugiessen :
Mit
Urteil
vom
12.05.04
haben
die
«
Oberrichter
»
Laurent
DE
MESTRAL
(12
Negativreferenzen
in
unserer
Datenbank),
Bernard
ABRECHT
(4
Negativreferenzen)
und
François
DE
MONTMOLLIN
(23
Negativ
referenzen) das erstinstanzliche Urteil bestätigt
(
2004-05-12 Rejet-recours TC
).
Am
12.01.2005
hat
das
Obergericht
unter
dem
Präsidium
des
Meisters
vom
Stuhl
François
JOMINI
(33
Negativreferenzen
in
unserer
Datenbank)
in
Zusammenarbeit
mit
zwei
weiteren
Oberrichtern,
Jean-Luc
Colombini
(7
Negativreferenzen)
und
Blaise
BATTISTOLO
den
ersten
Revisionsantrag
von
GUTKNECHT
abgewiesen.
Mit
der
Nichteintretens-Verfügung
vom
11.09.2009
hat
der
«Untersuchungsrichter»
der
Broye
und
des
Waadtländer
Nordens
Christian
BUFFAT
(heute
Staatsanwalt)
in
eigener
Sache
die
Strafklage
von
Jakob
GUTKNECHT
abgewimmelt,
anschliessend
gestützt
von
den
«
Oberrichtern
»
Jean-François
MEYLAN
,
Joël
KRIEGER
und
Bertrand SAUTEREL
.
(
2009-10-29 Refus Plainte
)
.
Mit
Urteil
vom
10.02.2010
verwarfen
die
«Oberrichter»
Pierre
HACK
(5
Negativreferenzen),
Sylvie
GIROUD
WALTHER
(1
Negativreferenz)
und
Fabienne
BYRDE
(3
Negativreferenzen)
innert
einer
Rekordfrist
den
Revisionsantrag
vom
29.01.2010
.
HACK
und
Konsorten
machten
sich
lächerlich,
indem
sie
die
von
GUTKNECHT
bemühten
Experten,
die
Herren
LAVOUÉ
und
ELKHAZEN
im
Vergleich
zum
Inspektor
KOLLY
als
unbedeutende
Amateure
abtaten,
da
letzterer
über
«eine
langjährige
Erfahrung
und
Ausbildung
in
Sachen
Brandfällen»
verfüge
(Seite
6,
2002-02-10rejet-revision.pdf).
Effektiv
hatte
KOLLY
in
jenem
Zeitpunkt
bereits
22
Jahre
Erfahrung
im
Bescheissen
und
Vernebeln
hinter
sich.
Er
hat
übrigens
auch
im
Skandal
Laurent
SÉGALAT
mitgeschummelt (siehe mein Buch Der entlarvte «Rechtsstaat». Verlag Samizdat, 2016).
Der
Oberrichter
Hack
steckte
damals
mit
Jacques
ANTENEN
unter
derselben
Decke.
Sie
kippten
den
Antrag
von
GUTKNECHT,
es
sei
die
Zeugin
Amandine
BÉGUELIN
(nach
ihrer
Verheiratung
trägt
sie
heute
den
Familiennamen
PRADERVAND)
endlich
anzuhören.
Sie
hatte
sich
beim
Ausbruch
der
Feuersbrunst
gleich
hinter
der
Scheune
von
GUTKNECHT
aufgehalten
und
eine
Foto
signiert,
welches
die
zerstörten
Gebäulichkeiten
vor
dem
Schadensfall
zeigte
und
worauf
sie
mit
einem
Pfeil
angezeigt
hatte,
wo
genau
das
Feuer
ausgebrochen
war.
Siehe
2008-04-21
Béguelin
Amandine
.
Dieses
Beweismittel
ist
aus
der
Gerichtsakte
verschwunden,
und
sie
hatte
während
des
Prozesses
im
März
2004
wegen
eines
Auslandaufenthaltes
nicht
befragt
werden
können.
Diese
Zeugin
hätte
auch
bestätigen
könne,
dass
der
erste
Rauch
schwarz
gewesen
war.
Ganz
offensichtlich
haben
die
«
Richter
»
ANTENEN
und
HACK
den
Gang
der
Justiz
behindert,
indem
sie
diese
Zeugin
aussen
vor liessen.
Die
«
Oberrichter
»
Pierre-Henri
WINZAP,
Yasmina
BENDANI
,
Philippe
COLELOUGH
(die
beiden
Letzteren
sind
ein
Paar)
haben
ebenfalls
ihre
Hand
geboten,
einen
neuen
Revisionsantrag,
datiert
vom
20.08.2012
im
Keim zu ersticken
(
2012-08-20 TC VD rejet demande révision
).
Leider
hatte
Jakob
GUTKNECHT
zu
spät
gemerkt,
seinen
Revisionsantrag
dem
Freimaurer-Advokaten
Stefan
DISCH anvertraut zu haben (siehe mein Buch: Der entlarvte «Rechtsstaat» Verlag Samizdat, 2016).
Schliesslich
lässt
die
Korrespondenz
von
Johann
GUTKNECHT
(Bruder
des
Opfers)
auch
klar
erkennen,
dass
folgende Waadtländer Magistrate ebenfalls in dieses Justizverbrechen verwickelt sind:
Eric COTTIER
, Waadtländer Generalstaatsanwalt
Béatrice MÉTRAUX, Regierungsrätin VD
(
2016-06-17 Guknecht_à Metraux
)
Pierre-Yves MAILLARD, Regierungsratspräsident VD
(
2016-09-17 Guknecht à Maillard
)
Diese 2 Politiker haben passiv mitgewirkt, indem sie auf die Anzeige hin nicht reagiert haben.
Auf
Bundesebene
haben
sich
die
«
Bundesrichter
»
Hans
MATHYS
,
Laura
JACQUEMOUD-ROSSARI
und
Christian
DENYS
mit
Ihrem
BGE
6B_601/2012
vom
29.01.2013
schmutzig
gemacht
(
2013-01-29ATF6B_601
2012.pdf
)
.
Und
schlussendlich
hat
der
Generalbundesanwalt
Michael
LAUBER
,
der
Chefingenieur
der
Korruption
in
diesem
Land, dieses Justizverbrechen geduldet
(
2016-08-27 Gutknecht Lauber.pdf
)
.
Am
Europäischen
Gerichtshof
für
Menschenrechte
lieferte
der
«
Richter
»
aus
dem
Montenegro
Nebojša
VUČINIĆ
den
üblichen
Textbaustein
ab,
der
ohne
die
gesetztlich
vorgeschriebene
Begründung
behauptet,
die
Klage sei unzulässig.
2013-09-23CEDH.pdf
Um
dieses
Kapitel
zu
beenden
sei
noch
präzisiert,
dass
3
Advokaten
in
diesem
Fall
versucht
hatten,
ehrlich
zu
arbeiten.
Es
handelt
sich
um
Frau
Malek
BUFFAT,
Donovan
THÉSAURY
und
RA
Samuel
THÉTAZ
,
welche
die
Affäre
nach
dem
«
Meister
Schweiniggel
»
(
Paul
MARVILLE
);
weiter
bearbeitet
hatten;
Nachdem
BUFFAT
den
Machteinfluss
der
Freimaurer
begriffen
hatte,
erklärte
sie,
man
könne
nichts
mehr
machen.
Donovan
TÉSAURY,
der
einen
griffigen
Revisionsantrag
gestellt
hatte
(
2010-01-29
Requête
révision
Tesaury
)
wurde
neutralisiert
:
ihm
wurde
der
Pfrund
eines
Staatsanwaltes
im
Waadtländer
Norden
zugeschanzt.
Und
THÉTAZ
erlitt
wegen
der
Affäre
einen
Nervenzusammenbruch
und
musste
aufgeben.
Zwei
weitere
Advokate
haben
nach
eingehender
Prüfung und Rücksprache mit dem Waadtländer Anwaltsverband das Handtuch geworfen.
Der Neubau, welcher von
der ECA BUDRY geschenkt
wurde.
Décédé 14.12.2019
Der Gebäudekomplex von Claude BUDRY in Brand – Wohnung und
Ekonomiegebäude, von Osten her gesehen. Nur das Ekonomiegebäude und
das Dachgeschoss des Wohnteils wurden zerstört.
Die Wohnung wurde gerettet.
Links das Ekonomiegebäude von BUDRY in Brand – rechts jenes von
Jakob GUTKNECHT
Die Feuerwehrleute in Aktion vor dem Besitz von Jakob GUTKNECHT,
Ansicht aus Westen
Sicht aus Osten – Ende der Feuersbrunst