Jakob GUTKNECHT - Bittere Pille
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In seinem Buch (43 Seiten) leuchtet Gerhard Ulrich das Regime der verschleierten Oligarchie aus – der Freimaurerei und der anverwandten Serviceclubs (Rotary, Lions Club, Kiwanis, etc.) – welche das gegenwärtige Justizsystem und die politische Macht lenken. Der Bürger, welcher vom Fleischwolf der gut geölten Justizmaschine erfasst worden ist, spürt instinktiv, Opfer einer Verschwörung geworden zu sein.  Er ist aber nicht in der Lage, das zu beweisen, denn das System pflegt sorgfältig die Intransparenz. Wenn sich eine solche Person mit einem Hilferuf an die Politiker wendet, wird sie mit dem Dogma der Gewaltentrennung abserviert. Von jeher haben Dogmen dazu gedient, Völker zu versklaven. Der Verfasser dieses Buches beobachtet den Gerichtsnotstand seit 16 Jahren und archiviert systematisch diese Ergebnisse in seiner umfangreichen Datenbank. Im Gegensatz zu anderen Regimekritikern zeigte er sich bis anhin skeptisch in Sachen Vorwürfen an die Adresse der Freimaurer. Er war sich stets bewusst, dass seine Kenntnisse der Dinge, die in unseren Gerichtssälen ablaufen, recht bescheiden sind. Ausdauer und kontinuierliches Arbeiten erlauben es ihm heute, in dieser Hinsicht dieselbe  Position wie Marc-Etienne BURDET einzunehmen Anhand des Falles des Waadtländer Bauern Jakob GUTKNECHT wird nachgewiesen, wie ein Unschuldiger fertig gemacht wurde, damit sein Freimaurer Nachbar profitieren und von den Versicherungen 2 Mio CHF Entschädigungen einstecken konnte, und wie diese verschleierte Oligarchie das Schweizer Volk manipuliert, indem sie ein Zensursystem errichtet hat, dessen Ausmasse und Perfektion in der Welt seinesgleichen sucht, um Korruptionsfälle zu Gunsten der Illuminati zu vertuschen. Der Gipfel: Die Schweizer ignorieren, dass sie zensuriert sind und die darüber informierten Journalisten halten die Klappe, aus Angst, ihre Anstellungen zu verlieren. Justizopfer : Es ist verlorene Mühe, Eure Henker überzeugen zu wollen, dass Ihr Recht habt. Überzeugt die öffentliche Meinung, dass Eure Verfolger-Magistrate unwürdig und nicht legitimiert sind, ihre Ämter auszuüben ! AUFRUF ANS VOLK SETZEN WIR DIESER TYRANNEI EIN ENDE ! 
Freimaurer-Verschwörung mit der Beihilfe des Staates, im Dienste des « Bruders » Claude BUDRY Dieses   Buch   von   Gerhard   ULRICH   erlaubt   es,   der   Öffentlichkeit   die Augen zu     öffnen     betreffend     das     zerstörerische     Wirken     der     verschleierten Oligarchie,    die    uns    tyrannisiert.    Die    Freimaurer    zögern    nicht,    andere menschliche   Schicksale   zu   zerstören,   um   ihre   illuminierten   Anhänger   zu bedienen.   Sie   versklaven   die   ganze   Gesellschaft,   indem   sie   die   Korruption fördern,   die   weit   verbreiteter   ist,   als   man   sich   das   vorzustellen   vermag, und     indem     sie     eine     ausgeklügelte     Zensur     unerhörten     Ausmasses entwickelt   hat,   welche   weltweit   ihresgleichen   sucht.      Und   dabei   ignorieren die   braven   Schweizer   den   ganzen   Manipulations-Vorgang.   Das   heutige Justizsystem   ist   unheilbar   degeneriert   und   wird   von   unseren   gewählten Volksvertretern    geduldet.    Sie    werden    ihrerseits    von    der    verschleierten Gewalt gegängelt.. Index A n zeige   des   Kripo-Inspektors   VD   Daniel   KOLLY   und   seiner   Komplizen wegen Amtsmissbrauches in organisierter Bande De r Brand in Nonfoux VD vom 31.08.2002 Di e Ungereimtheiten in der Gerichtsakte 1. Der von KOLLY präsentierte Blödsinn 2. Die Bescheissereien von KOLLY werden Verfahrenswahrheiten D i e Komplizen von KOLLY De r   Würgegriff   der   Freimaurerei   im Allgemeinen   und   im   vorliegenden   Fall im Besonderen 1.  Meine Kontakte zu den Freimaurern 2.  Der Wendepunkt: Die Analyse des Skandalfalls betreffend      Jakob GUTKNECHT   3.  Omertà helvetica 4.  Die Komplizenschaft der Politiker Da s von den Freimaurern gedeckte abscheuliche Verbrechen Wi e die verschleierten Gewalten zu bändigen sind I. Anzeige des Kripo-Inspektors VD Daniel KOLLY und seiner Komplizen wegen Amtsmissbrauches in organisierter Bande In   seinem   am   2.   November   2016    an   den   Generalstaatsa n walt des    Kantons    Waadt,    Eric    COTTIER ,    Generalstaatsanwalt    des Kanton    Waadt    geschickt    wurde,    verurteilt    Gerhard    Ulrich    den Inspektor   für   gefahrenabwehr   Daniel   KOLLY,   für   seine   Mitschuld mit    den    Freimaurer    Claude    BUDRY,    der    zum    Betrug    und    zur Ruine von Jakob GUTKNECHT geführt hat. Die   nachgenannte   Datei   erlaubt   es,   sich   von   dem   begangenen niederträchtigen    Verbrechen    zu    überzeugen,    begangen    von Staatsbediensteten,       darunter       zwei       Kommandanten       der Waadtländer   Kantonspolizei   –   nicht   nur   auf   dem   Buckel   ihres Opfers   Jakob   GUTKNECHT   sondern   auch   zum   Nachteil   der   Einwohner   dieses Kantons Waadt. Es sei präzisiert, dass die ECA die staatliche Brandversicherung ist! An   diesem   Verbrechen   haben   sich   alle   Gerichtsinstanzen   beteiligt,   angefangen   beim erstinstanzlichen    Kreisgericht    des    Waadtländer    Nordens    über    das    Waadtländer Obergericht    und    das    Schweizerischen    Bundesgericht    bis    hin    zum    Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die   Anziehungskraft   der   Situation   erstaunt   umso   mehr,   wenn   man   beobachtet,   wie hohe   Beamte   keine   Skrupel   mehr   haben,   ihre   Dienstpflichten   zu   verraten   um   sich selbst   wie   in   einem   Selbstbedienungsladen   zu   bedienen.   Beweise   sind   folgende Akten : Roland Max SCHNEIDER , FedPol , Claude BUDRY. II. Der Brand in Nonfoux VD vom 31.08.2002 Am   Samstag   dem   31.08.2002   alarmierte   der   Landwirt   Jakob   GUTKNECHT   (geboren im   1946)   die   Nummer   118   (Alarmzentrale)   um   11.40   Uhr,   weil   ein   Brand   auf   seinem Hof     ausgebrochen     war,     welcher     sein     Gebäude     einschliesslich     der     beiden Wohnungen    sowie    die    angebaute    Immobilie    seines    Nachbarn    Claude    BUDRY (geboren    im    1936,   Tiefbau-Ingenieur),    zerstören    sollte.    Die    Immobilien    liegen    im Weiler Nonfoux auf dem Gebiet der Gemeinde Essertines-sur-Yverdon ( 2002-08-31rapport_police.pdf ). Am   Tag   nach   dem   Brand   von   der   Polizei   befragt,   berichtete   Jakob   GUTKNECHT,   er habe   sich   in   einem   Hangar   hinter   seinem   Hof   aufgehalten,   als   er   ein   verdächtiges Knistern   wahrgenommen   habe.   Verunsichert   sei   er   in   seine   Scheune   gelaufen,   wo   er Flammen    im    Belüftungskamin    des    Kuhstalles    gesehen    habe.    Nachdem    er    die Nummer   118   alarmiert   hatte,   rettete   er   sein   Vieh,   mit   Ausnahme   von   2   Kälbern,   die dem Feuer erlagen. ( 2002-09-01pv_gutknecht.pdf ). Nachstehend   sind   4   Fotos   reproduziert,   welche   vom   Photographen   der   Zeitung   24 Heures    von   Yverdon    während    der    diversen    Phasen    des    Brandes    aufgenommen worden sind. Das Feuer war gegen 13. 3 0 gebändigt. ( 2002-09-05rapportFlueckiger.pdf ).
BernLeaks
Gerhard ULRICH
I II III IV V VI VII
Klicken, um das Bild zu vergrößern Während der Dauer des Feuers, die Atmosphäre war ruhig, da der Rauch senkrecht stieg wie man kann da gegen sehen
Jakob GUTKNECHT Opfer eines abscheulichen Verbrechens Er wurde verurteilt, um den Amtsmissbrauch von Beamten zu decken, welche als organisierte Bande wirken. Mit der Absegnung durch den Staat
III. Die Ungereimtheiten in der Gerichtsakte Am   18.08.2003   verurteilte   der   «   Untersuchungsrichter   »   des   Waadtländer   Nordens   Christian   BUFFAT    (heute Staatsanwalt   in   der   zentralen   Staatsanwaltschaft   in   Renens   VD)   Jakob   GUTKNECHT   zu   20   Tagen   Gefängnis bedingt    wegen   Brandstiftung   aus   Nachlässigkeit.   Er   war   angeklagt,   schlecht   getrocknetes   Heu   eingelagert   zu haben,   welches   sich   infolge   Fermentierung   erhitzt   und   entzündet   hätte.   Da   sich   der   Betroffene   wehrte,   wurde   er an   das     Tribunal   von   Eric   ECKERT    überwiesen,   welches   diese   Verurteilung   mit   Urteil   vom   05.03.2004   bestätigte. Ausser   den   Gerichtskosten   zu   Lasten   von   Hrn   GUTKNECHT   erlitt   er   zudem   einen   enormen   materiellen   Schaden, weil   die   ECA   (die   kantonale   Brand/Naturschadenversicherung)   seine   Entschädigung   verschleppte   und drastisch reduzierte. Der   Geschädigte,   im   Bewusstsein   seiner   Unschuld   erklärte,   die   Untersuchungen   seien   total   verpfuscht   worden. Deshalb rüffelte ihn ECKERT in seinem Urteil ganz besonders wegen seiner angeblichen « Einsichtslosigkeit ». Auf   Seite   10   in   initio   des   Urteils   von   ECKERT   ist   zu   lesen:   «   (Das   Heu)   von      2002   ist   am   29.   Mai,   14.   und   15   Juni zu Ballen gepresst worden. Das Emd ist am 27 Juli, oder am 28./29. Juli gepresst worden.». ( 2004-03-05 jugement Eckert ). Der   Landwirtschaft   entstammend   und   mit   meiner   ursprünglichen   landwirtschafltichen   Ausbildung   elektrisierte mich   diese   Textpassage   auf   der   Stelle,   denn   das   Risiko   einer   Heufermentierung   ist   lediglich   während   2   bis   3 Wochen   nach   der   Einlagerung   hoch.   Im   vorliegenden   Fall   lag   die   Pressung   zu   Ballen   bereits   5   Wochen   zurück, die Hypothese einer Selbstentzündung des Heus war somit rein akademisch. Wie   bei   allen   Fehlurteilen,   so   war   auch   in   diesem   Fall   die   Untersuchung   eine   Katrastrophe   gewesen.   Der   damit beauftragte    Kripo-Inspektor    Daniel    KOLLY    hat    nichts    untersucht    und    stur    die    Erklärungen    von    Jakob GUTKNECHT   missachtet.   KOLLY   hat   2   Berichte   verfasst      –   einen   am   01.04.2003    ( 2003-04-01   Rapport   Kolly ), von 4 Seiten und einen zweiten am 24. Juni 2003 ( 2003-06-24 Rapport Kolly )  mit weitern 4 mageren Seiten. Die   «   Ermittler   »   verzichteten   darauf,   einen   in   dieser   Sache   spezialisierten   Experten   beizuziehen.   Sie   sandten lediglich   Heuproben   zur   Analyse   an   die   Wissenschaftlichen   Dienste   der   Stadtpolizei   Zürich.   Wir   kommen   darauf noch   zurück.   Heute   verfügen   wir   jedoch   u.a.   über   zwei   seriöse   Expertisen,   jene   von   Pierre   AEBY    ( 2005-06-28 Aeby )  vom Landwirtschaftsinstitut des Kantons Freiburg und sowie jene des Laboratoire LAVOUÉ F. ( 2010-10-19 Expertise Lavoue ). Wenn    der    aufmerksame    Leser    die    Berichte    von    KOLLY    mit    diesen    zwei   Analysen    von    zwei    kompetenten Professionellen   vergleicht,   versteht   er   sofort,   dass   der   Waadtländer   Kripo-Inspektor    in   Sachen   Brandursachen, und insbesondere jener von Selbstentzündung von Heu ein Stümper ist. 1.  Der von KOLLY präsentierte Blödsinn Man muss mit seinen Unterlassungen beginnen, die zu Unterlassungslügen geworden sind : -  Seine Berichte vermerken nirgends die Daten des Verpressens bzw. des Einfahrens des Heus/Emdes. -  KOLLY verschweigt in seinen Berichten so weit wie möglich das genaue Datum der Entnahme der    Heuproben, welche zur Analyse an die Wissenschaftlichen Dienste der Stadtpolizei Zürich gesandt    worden sind. Details siehe weiter unten. -  Er unterschlägt auch sorgfältig die Existenz einer vorhandenen Skizze betreffend die Schadensszene,    welche u.a. präzisiert, wo genau das Heu und wo andererseits das Stroh eingelagert gewesen war.    ( 2002-09-01 Esquisse Gutknecht Jean-Christophe ) -  Er erwähnt nirgends, dass kein Einwohner des Weilers Geruchsbelästigung durch fermentierendes Heu    vermeldet hatte, eines Phänomens, welches von den Nachbarn kaum hätte ignoriert werden können. -  Unter Missachtung der Angaben von Jakob GUTKNECHT, wonach das Feuer im Belüftungskamin auf    der Etage oberhalb des Kuhstalls ausgebrochen war, unterliess es KOLLY, diese Stelle untersuchen    zu lassen. Wir kommen noch darauf zurück. -  Die Zeugen sprachen von einem anfänglich sehr schwarzen Rauch, was auf eine Zündung durch    Kohlenwasserstoffe schliessen lässt. BUDRY verriet sich selbst ( 2002-09-01 PV Budry ), indem er    von einer Explosion sprach: KOLLY unterliess es, in seinen Berichte darauf hinzuweisen. -  Nirgends haben die «Ermittler» die Zeugenaussage der damals 15-jährigen Amandine BÉGUELIN    (heute PRADERVAND) festgehalten, welche sich im Zeitpunkt des Brandausbruchs gleich hinter der    Scheune,  von GUTKNECHT (östlich), aufgehalten hatte. Sie hatte eine Foto mit den Gebäulichkeiten    von GUTKNECHT/BUDRY von vor der Feuersbrunst handschriftlich signiert, wo sie mit einem Pfeil die    Stelle angegeben hatte, wo der Brandherd gelegen hatte: im Belüftungskamin des Kuhstalles. Sie hatte    auch bestätigt, dass der erste Rauch sehr schwarz gewesen war. Dieses Beweismittel ist aus der    Gerichtsakte verschwunden. Details dazu weiter unten. Ausserdem   formulierte   er   in   seinen   zwei   Berichten   die   Lüge:   «   Die   Zeugenaussage   von   Hrn.   GUTKNECHT erlaubt   es,   den   Entstehungsort   des   Schadensfalles   in   der   Scheune   seines   Hofes   zu   lokalisieren,   das   heisst im   oberen   Stockwerk   des   Ekonomiegebäudes   ».    Das   ist   eine   Halbwahrheit:   GUTKNECHT   hat   konstant vorgebracht,   die   Flammen   im   Belüftungsschacht   auf   dem   Stockwerk   über   dem   Kuhstall   entdeckt   zu   haben   ( 2002- 09-01 PV Gutknecht ) Andere Schlaumeiereien von KOLLY in seinem ersten Bericht : «   Die   Ausbreitung   der   Flammen,   die   Windrichtung   im   Moment   des   Brandes   und   die   Zeugenaussagen   dazu seitens   der   Feuerwehrmänner   haben   unsere   Ermittlungen   in   den   westlichen   Teil   der   Scheune   gelenkt,   ohne   dass wir den Brandherd genauer hätten lokalisieren können ». Er wiederholte diese Lüge in seinem zweiten Bericht. FALSCH.    Es   gab   keinen   Wind   während   des   Brandverlaufes   am   31.08.02.   Beweis:   Die   vom   Fotografen   der Zeitung   24   Heures   von Yverdon   aufgenommenen   Bilder   -      während   des   ganzen Ablaufes   der   Feuersbrunst   ist   der Rauch   vertikal   in   den   Himmel   gestiegen.   Siehe   oben.   KOLLY   hat   natürlich   keine   Namen   von   bezeugenden Feuerwehrmannen geliefert, welche über diesen imaginären Wind gesprochen hätten. Es   versteht   sich   von   selbst,   dass   KOLLY   ausschliesslich   die   Heufermentierung   als   Brandursache   überhaupt   in Betracht zog. KOLLY  : « Die Selbstentzündung durch Fermentierung benötigt einen ungefähren Zeitraum zwischen                   3 Wochen bis 3 Monaten und die Temperatur steigt nur sehr langsam an ». Noch   ein   mal   FALSCH .   Die   Experten   Pierre   AEBY    und   Frédéric   LAVOUÉ    bestätigen,   dass   das   Risiko   der Selbstentzündung    6    Wochen    nach    der    Einlagerung    von    Heu    kaum    mehr    gegeben    ist,    und    die    Daten    des Einfahrens   des   Heues/Emdes   im   vorliegenden   Fall   diese   Brandursache   ausschlössen.   Wenn   die   Gärung   des Heus einen Brand verursacht, steigt die Temperatur sehr rasch an (eine Frage von Tagen, nicht von Monaten). Gemäss   KOLLY,   «   Unter   dem   Druck   der   ausströmenden   Fermentationsgase   und   infolge   ihrer   Verbrennung   wenn sie   sich   entzünden   andererseits,   sind   im   Heustock   Brandschächte   entstanden,   die   sich   von   den   Brandherden   bis zur Oberfläche durchgefressen haben  ». LAVOUÉ   erklärt   die   Entstehung   dieser   Brandschächte   mit   den   Zwischenräumen   der   runden   Heuballen,   wo   das Feuer dank des vorhandenen Sauerstoffes in den Zwischenräumen angefacht worden ist. KOLLY   unterlässt   es,   in   seinen   Berichten   das   genaue   Datum   der   Probeentnahme   der   Heuproben   zu   präzisieren, welche   anschliessend   analysiert   worden   sind.   Der   Experte   LAVOUÉ,   im   Besitz   der   wesentlichen   Dokumente   aus der   Gerichtsakte,   hat   nicht   verstanden,   ob   die   für   Heuproben   für   die   Analyse   3   oder   4   Tage   nach   dem   Brand entnommen   worden   sind.   Indirekt   hat   aber   KOLLY   selbst   den   Nachweis   dazu   erbracht,   dass   er   diese   Proben mit   4   Tagen   Verspätung   eingesammelt   hatte,   denn   er   zitiert   GUTKNECHT   auf   Seite   4   seines   zweiten   Berichtes, wo   diese   Verzögerung   präzisiert   ist.   KOLLY   hat   nicht   widersprochen,   diese   Proben   mit   4   Tagen   Verspätung gezogen zu haben. Er minimisiert nur die Folgen ( 2003-06-24 Rapport Kolly ) . Stets   noch   KOLLY   in   seinem   Bericht   vom   1. April   2003   :   «   Die   Konditionierung   des   Heus   und   Emdes   in   grossen runden,   zylindrischen   Pressballen   zu   mehr   als   500   kg   ist   relativ   neu   ».   Diese   Heuballen   wiegen   tatsächlich   etwa 250 kg. Am   Ende   seines   ersten   Berichtes   diskutiert   KOLLY   auf   einer   halben   Seite   die   Analysenergebnisse   des   Dr. BRÜSCHWEILER.   Man   begreift   sogleich,   dass   er   von   der   Materie   keinen   Schimmer   hat.   Er   schlussfolgert tollkühn: « Das Ergebnis zeigt eine spontane Erhitzung in verschiedenen Zonen des Futters an » . In seinem zweiten Bericht fügte KOLLY noch folgende Unwahrheiten an : «…   Die   Aussenschicht   der   (runden)   Heuballen   ist   für   Luft   und   Wasser   undurchlässige.   Aus   diesem   Grund trockenen   Ballen,   deren   Inhalt   im   Moment   der   Pressung   einen   hohen   Feuchtigkeitsgehalt   aufwiesen,   nicht   aus, auch wenn sie mehrere Tage im Freien gelassen werden  ». «   [...]   Diese   Verpressung   lässt   die   Ballen   für   Wasser   und   Luft   undurchlässig   werden,   auch   im   Freien.   Wenn   also das   Heu   im   Zentrum   der   Balle   feucht   ist,   und   auch   wenn   es   wochenlang   draussen   gelassen   wird,      bleibt   es feucht, auch wenn es mehrere Wochen im Freien bleibt  ». Der   Agronom   AEBY   widerspricht   ihm   :   «   Runde   Heuballen,   die   im   Freien   auf   ihrer   runden   Partie   belassen werden,   erlauben   es   dem   Ballenzentrum   auszutrocken ,   ohne   sich   zu   erhitzen.   Die   hohe   Dichte   verhindert   das Eindringen   von   Luft   und   Wasser   in   die   Balle,   wie   man   das   mit   Strohdächern   beobachten   kann.   Es   ist   jedoch unrichtig,   wie   das   im   Polizeirapport   dargestellt   wird,   zu   meinen   dass   diese   Lagerung   das   Entweichen   von Wasser   verhindere:   effektiv   kann   Wasser   weder   eindringen   noch   austreten,   das   ist   aber   nicht   der   Fall   mit Wasser   in   der   Dampfphase,   im   Besonderen   wenn   die   Ballen   belüftet   sind.   Die   erzeugte   Gärungswärme beschleunigt   sogar   das   Ausstossen   der   Restwassermengen .    Die   Lagerung   im   offenen   Feld   während   3 Wochen,    wie    von    Hrn    GUTKNECHT    praktiziert,    ist    also    eine    wirksame    Lösung,    um    einen    Grossteil überschüssiger   Feuchtigkeit   aus   dem   frisch   gepressten   Heu   zu   evakuieren.   Dieses   Vorgehen   ist   also auch keine Nachlässigkeit  ». KOLLY schreibt 1 ½ Seiten über die Prinzipien der Heugärung und gibt zu Unrecht an, darin ein Experte zu sein. Um   die   Beobachtung   von   J.   GUTKNECHT   zu   kontrakarieren,   die   ersten   Flammen   im   Belüftungskamin   des Kuhstalles   gesehen   zu   haben,   behauptet   KOLLY,   dass   GUTKNECHT   den   oberen Teil   des   Heustockes   nicht   habe sehen   können,   welcher   als   erstes   Feuer   gefangen   hätte.   Er   fabuliert:   «   […]   und   die   Konvektionszüge   haben   die Flammen    in    den    östlichen    Teil    überschlagen    lassen,    wo    das    Stroh    eingelagert    war    und    wo    sich    der Belüftungskamin   des   Kuhstalles   befand.   Es   ist   somit   normal,   dass   Hr.   GUTKNECHT   die   Flammen   in   jenem Kamin   gesehen   hat,   ohne   zu   merken,   dass   das   eingelagerte   Heu   im   Westteil   der   Scheune   als   erstes   Feuer gefangen hatte » ... In diesem Punkt hat KOLLY mehrere Denkfehler begangen : a)  LAVOUÉ widerspricht ihm: « Es ist anzumerken, dass Herr GUTKNECHT ausgesagt hat, sich in einem      Hangar gleich hinter seinem Hof befunden zu haben. Von jener Stelle aus konnte der Landwirt      offensichtlich eine Dachseite über dem Heustock einsehen. Wenn sich der Brand an jener Stelle      entzündet hätte, wäre die Dachbedeckung darüber sehr schnell eingestürzt. Hr. GUTKNECHT hätte      alsbald die Flammen im oberen Scheunenteil sich ausbreiten gesehen [...] ». b)  KOLLY kann auch nicht beweisen, dass das Feuer im oberen Scheunenteil ausgebrochen wäre.      Seine Behauptung ist pure Spekulation. c)  Stroh, und kein Heu war über dem Belüftungskamin des Kuhstalles gelagert. Wenn sich die      Spekulation von KOLLY bestätigte, so wäre also das Feuer im Stroh und nicht auf dem Heustock      ausgebrochen. d)  Gemäss LAVOUÉ ist die Zeugenaussage von Hrn. GUTKNECHT unvereinbar mit der These von      KOLLY.  « Dieses Phänomen, wie es beschrieben wird ist im vorliegenden Fall schlicht      unmöglich.  [...] Eine Ausbreitung des Feuers von oben nach unten ist ein recht seltenes Ereignis,      denn Feuer breitet sich natürlicherweise von unten nach oben aus. (Konvexion-Phänomen) ». KOLLY werkelte weiter : Er   behauptet,   dass   das   verspätete   Einsammeln   von   Heuproben   nach   der   Feuersbrunst   und   dem   Vernässen   des Heus durch den Feuerwehreinsatz die Analysenergebnisse nicht habe beeinflussen können. Das   ist   FALSCH    !   BRÜSCHWEILER   sagt   :   «   […]   die   Probeentnahme   muss   so   rasch   wie   möglich   erfolgen,   das heisst    innert    Stunden    nach    dem    Brand    […]    »    (wegen    des    Riskos    verfälschter    Ergebnisse),        ( traduction 1982Arch.Kriminol170_106-117, Seite 114 ) . AEBY   sagt   diesbezüglich   auf   Seite   3   seiner   Expertise:   «   Im   Endbericht   (von   KOLLY)   wird   behauptet,   eine Verzögerung   von   3   Tagen   für   die   Heuprobenentnahme   genüge   nicht,   die   Population   der   Microorganismen   im Heu zu verändern, was teilweise FALSCH  ist [...] » . ( 2005-06-28 Aeby ) . LAVOUÉ   präzisiert   auf   Seite   19   :   «   [...]   dieser   Typ   von   Analyse   kann   bei   Ermittlungen   in   Sachen   Brandursache nicht   als   zuverlässig   betrachtet   werden   (Ausser   dem   Fall,   wo   ein   Teil   oder   der   ganze   Heustock   von   den   Flammen verschont   geblieben   ist,   und   das   Heu   auch   nicht   vom   Löschwasser   vernässt   wurde,   was   hier   aber   nicht   zutrifft.), …   die   Verwendung   dieser Analysen   und   deren   Interpretation,   die   daraus   abgeleitet   worden   ist,   sind   somit unangebracht und missbräuchlich » .   ( 2010-10-19 Expertise Lavoue ) . Um   das   Argument   von   J.   GUTKNECHT   zu   entkräften,   eine   Heuprobe   mit   positiv   bestätigtem   Befund   sei   in der   Zone   gezogen   worden,   wo   letztjähriges   Heu   eingelagert   gewesen   war,    spekuliert    KOLLY   wiederum,   « dass   die   runde   Heuballe,   von   welcher   die   Probe   gezogen   worden   ist,   aus   der   Zone   weiter   im   Norden   stammt, das   heisst   im   oberen   Heustockteil,   von   wo   aus   sie   während   der   Feuersbrunst   in   den   weiter   südlichen   Teil hinuntergefallen sei » … Gemäss      KOLLY      produzierte      ein      durch      Selbstentzündung      entstandener      Heustockbrand      «heisse Verbrennungsgase, welche an die freie Luft dringen» und in der Regel sehr schwarzen Rauch entwickelten ». LAVOUÉ   widerspricht   (Seite   14)   :   «   Diese   Farbe   (schwarz)   des   Rauches    kann   von   der   Verbrennung   von Kohlenwasserstoff,    eines    verflüssigbaren    Feststoffes    (Plastik)    oder    einer    schlechten    Verbrennung mangels   Sauerstoffes   her   stammen.       Die   Tatsache   des   grossen   Volumens   der   Scheune   [...]   erscheint   letztere Erklärung nicht plausibel ». Tatsächlich entwickeln Heustockbrände weissen Rauch . ( Lettre Elkhazen AFEP 2009-02-18 ) . 2.  Die Bescheissereien von KOLLY werden Verfahrenswahrheiten KOLLY   hatte   weiterhin   die   Federführung   während   des   Prozesses   vor   den   Tischen   von   ECKERT ,   denn   er   amtete dort   als Ankläger.   Unglaublich   aber   wahr!   Die   Erfindungen   dieses   «   Spürhundes   »   wurden   von   diesem   «Richter» tel quel übernommen, der die Verteidigungsversuche des Bauern schonungslos zermalmte. Natürlich   verfügte   ECKERT   nicht   über   die   Expertisen,   welche   für   obige   Analyse   herangezogen   worden   sind,   er hat   aber   auch   alles   unternommen,   um   gerade   dieses   Anbegehren   seines   Opfers,   man   möge   einen   Experten ernennen, abzuschmettern ( 2004-03-05 jugement Eckert, pages 5-7 ) . Diese   «   Verfahrenswahrheiten   » ,   einmal   erstinstanzlich   fixiert,   passierten   wie   ein   Brief   auf   der   Post   bis   zum Europäischen    Gerichtshof    für    Menschenrechte.     Die    höheren    Instanzen    übernehmen    grundsätzlich    die Behauptungen   der   erstinstanzlichen   «   Richter   »   mit   dem   bequemen   kopiern/einfügen,   ohne   je   den   kleinsten Plausibilitätstest zu vollziehen (siehe mein Buch Der entlarvte « Rechtsstaat », Verlag Samizdat 2016). IV. Die Komplizen von KOLLY Der   Boss   von   KOLLY   war   seinerzeit   Eric   LEHMANN,    Kommandant   der   Waadtländer   Kantonspolizei,      und   der deckte    ohne    zu    Zögern    die    Schummeleien    seines    Untergebenen,    wie    das    auch    sein    Nachfolger    Jacques ANTENEN ,   getan   hat   und   immer   noch   tut.   Das   beweist   u.a.   die   Korrespondenz,   welche   der   Bruder   von   Jakob, Johann   GUTKNECHT   geführt   hat.   KOLLY   konnte   sich   auch   auf   die   Beihilfe   seines   Kollegen,   des   IPA   FIAUX verlassen.   ( 2003-04-29rapport_Fiaux.pdf ) . Von   einem   Journalisten   angesprochen   behauptete   ANTENEN,   dass   es   «   illegal   und   allen   Verhaltensregeln   des Berufsstandes   widerspräche   »,   wenn   er   anders   intervenierte   la   die   Bescheissereien   seiner   Untergebenen   zu verteidigen. Zeitung ... « Vigousse vom 12.09.2014  » . Siehe auch vom 22 juin 2012 « Le Poulet flambé  ». Der    «    Untersuchungsrichter    »    Christian    BUFFAT    (heute    Staatsanwalt)    hat    seine    Pflichten    unentschuldbar verletzt.   Man   wundert   sich   schon,   dass   ihm   dieser   Ermittlungsfall   erst   zwei   Tage   nach   dem   Brand   übertragen wurde,   nämlich   am   Montag,   dem   02.09.2002.   Es   war   das   Waadtländer   olé-olé,   welches   auch   den   Entscheid   von BUFFAT   auszeichnet,   «Diese   Untersuchung   in   summarischer   Form   durchzuführen».   Man   foutierte   sich   um   die Einzelheiten. Bereits    am    04.09.2002    stellte    der    Inspektor    FIAUX     die    Weichen,    die    es    ermöglichten,    fortan    auf    der Einbahnstrasse   weiterzuermittlen:   «   [...]   die   wahrscheinlichste   Hypothese   ist   jene   eines   Brandes   infolge   der Gärung    ».   In   jenem   Zeitpunkt   gab   es   dafür   nicht   den   leichtesten   Hinweis,    welcher   eine   solche   Hypothese zugelassen hätte. Es   kam   noch   schlimmer   :   BUFFAT   ignorierte   den   Telefonanruf   vom   05.09.2002:   «   Jakob   GUTKNECHT   hat   mit dem   Richter   telefoniert   und   seine   Unzufriedenheit   in   Bezug   auf   die   Arbeit   der   Ermittler   mitgeteilt.   Er   erklärt, überzeugt   zu   sein,   dass   die   Hypothese   der   Fermentierung   zu   vergessen   sei   [...].   Er   wirft   den   Polizisten   vor,   die Zeugenaussagen   vernachlässigt   zu   haben,   welche   von   einer   Explosion   im   Ekonomiegebäude   sprachen,   und zwar   an   der   entgegengesetzten   Stelle   von   jener,   wo   das   Futter   eingelagert   sei.   Der   Richter   nimmt   vom   Gesagten Kenntnis.[...]   » .   Weshalb   hat   dieser   «   Richter   »   den   fatalen   Fehler   gemacht,   dieser   Spur   nicht   nachzugehen?   ? ( 2002-09-02 PV operations ) . Auf    Anraten    des    Direktors    des    Waadtländer    Bauernverbandes    Prometerre,    Daniel    GAY    (mutmasslicher Freimaurer)   beauftragte   Jakob   GUTKNECHT   den   Advokaten   Paul   MARVILLE    mit   seiner   Verteidigung.   Da   hatte man   den   Bock   zum   Gärtner   gemacht:   Der   Freimaurer   MARVILLE   war   zu   seinen   Lebzeiten   der   Meister   in   der Kunst des Verrates an seinen Kunden gewesen und hat sein Leben mit der «Pille der Freimaurer» beendet. Der   «   Richter   »   Eric   ECKERT    ist   natürlich   in   dieser   Affäre   der   Schlüsselschummler,   indem   er   wissentlich   sich blind stellte und KOLLY seine Bescheissereien ausführen liess. Das   Who   is   Who   der   Waadtländer   Magistratur   hat   sich   danach   eingeklinkt,   um   die   meineidige   Verurteilung   von Jakob GUTKNECHT festzugiessen : Mit   Urteil   vom   12.05.04   haben   die   «   Oberrichter   »   Laurent   DE   MESTRAL    (12   Negativreferenzen   in   unserer Datenbank),    Bernard    ABRECHT     (4    Negativreferenzen)    und    François    DE    MONTMOLLIN     (23    Negativ referenzen) das erstinstanzliche Urteil bestätigt  ( 2004-05-12 Rejet-recours TC ). Am    12.01.2005    hat    das    Obergericht    unter    dem    Präsidium    des    Meisters    vom    Stuhl    François    JOMINI     (33 Negativreferenzen    in    unserer    Datenbank)    in    Zusammenarbeit    mit    zwei    weiteren    Oberrichtern,    Jean-Luc Colombini    (7    Negativreferenzen)    und    Blaise    BATTISTOLO     den    ersten    Revisionsantrag    von    GUTKNECHT abgewiesen. Mit    der    Nichteintretens-Verfügung    vom    11.09.2009    hat    der    «Untersuchungsrichter»    der    Broye    und    des Waadtländer   Nordens   Christian   BUFFAT    (heute   Staatsanwalt)   in   eigener   Sache   die   Strafklage   von   Jakob GUTKNECHT   abgewimmelt,   anschliessend   gestützt   von   den   «   Oberrichtern   »      Jean-François   MEYLAN ,   Joël KRIEGER  und Bertrand SAUTEREL . ( 2009-10-29 Refus Plainte ) . Mit   Urteil   vom   10.02.2010   verwarfen   die   «Oberrichter»   Pierre   HACK   (5   Negativreferenzen),   Sylvie   GIROUD WALTHER     (1    Negativreferenz)    und    Fabienne    BYRDE    (3    Negativreferenzen)    innert    einer    Rekordfrist    den Revisionsantrag    vom    29.01.2010 .    HACK    und    Konsorten    machten    sich    lächerlich,    indem    sie    die    von GUTKNECHT   bemühten   Experten,   die   Herren   LAVOUÉ   und   ELKHAZEN   im   Vergleich   zum   Inspektor   KOLLY   als unbedeutende   Amateure    abtaten,    da    letzterer    über    «eine    langjährige    Erfahrung    und   Ausbildung    in    Sachen Brandfällen»   verfüge   (Seite   6,   2002-02-10rejet-revision.pdf).   Effektiv   hatte   KOLLY   in   jenem   Zeitpunkt   bereits   22 Jahre   Erfahrung   im   Bescheissen   und   Vernebeln   hinter   sich.   Er   hat   übrigens   auch   im   Skandal   Laurent SÉGALAT  mitgeschummelt (siehe mein Buch Der entlarvte «Rechtsstaat». Verlag Samizdat, 2016). Der   Oberrichter   Hack   steckte   damals   mit   Jacques   ANTENEN    unter   derselben   Decke.   Sie   kippten   den   Antrag von    GUTKNECHT,    es    sei    die    Zeugin   Amandine    BÉGUELIN    (nach    ihrer    Verheiratung    trägt    sie    heute    den Familiennamen   PRADERVAND)   endlich   anzuhören.   Sie   hatte   sich   beim Ausbruch   der   Feuersbrunst   gleich   hinter der   Scheune   von   GUTKNECHT   aufgehalten   und   eine   Foto   signiert,   welches   die   zerstörten   Gebäulichkeiten   vor dem   Schadensfall   zeigte   und   worauf   sie   mit   einem   Pfeil   angezeigt   hatte,   wo   genau   das   Feuer   ausgebrochen   war. Siehe    2008-04-21   Béguelin   Amandine .   Dieses   Beweismittel   ist   aus   der   Gerichtsakte   verschwunden,   und   sie hatte   während   des   Prozesses   im   März   2004   wegen   eines   Auslandaufenthaltes   nicht   befragt   werden   können. Diese   Zeugin   hätte   auch   bestätigen   könne,   dass   der   erste   Rauch   schwarz   gewesen   war.   Ganz   offensichtlich haben   die   «   Richter   »   ANTENEN    und   HACK   den   Gang   der   Justiz   behindert,   indem   sie   diese   Zeugin   aussen vor liessen. Die   «   Oberrichter   »   Pierre-Henri   WINZAP,    Yasmina   BENDANI ,   Philippe   COLELOUGH    (die   beiden   Letzteren sind   ein   Paar)   haben   ebenfalls   ihre   Hand   geboten,   einen   neuen   Revisionsantrag,   datiert   vom   20.08.2012   im Keim zu ersticken ( 2012-08-20 TC VD rejet demande révision ). Leider   hatte   Jakob   GUTKNECHT   zu   spät   gemerkt,   seinen   Revisionsantrag   dem   Freimaurer-Advokaten   Stefan DISCH anvertraut zu haben (siehe mein Buch: Der entlarvte «Rechtsstaat» Verlag Samizdat, 2016). Schliesslich   lässt   die   Korrespondenz   von   Johann   GUTKNECHT   (Bruder   des   Opfers)   auch   klar   erkennen,   dass folgende Waadtländer Magistrate ebenfalls in dieses Justizverbrechen verwickelt sind: Eric COTTIER , Waadtländer Generalstaatsanwalt Béatrice MÉTRAUX, Regierungsrätin VD  ( 2016-06-17 Guknecht_à Metraux ) Pierre-Yves MAILLARD, Regierungsratspräsident VD  ( 2016-09-17 Guknecht à Maillard ) Diese 2 Politiker haben passiv mitgewirkt, indem sie auf die Anzeige hin nicht reagiert haben.   Auf   Bundesebene   haben   sich   die   «   Bundesrichter   »      Hans   MATHYS ,    Laura   JACQUEMOUD-ROSSARI    und Christian   DENYS    mit   Ihrem   BGE   6B_601/2012   vom   29.01.2013   schmutzig   gemacht   ( 2013-01-29ATF6B_601 2012.pdf ) . Und   schlussendlich   hat   der   Generalbundesanwalt    Michael   LAUBER ,   der   Chefingenieur   der   Korruption   in   diesem Land, dieses Justizverbrechen geduldet ( 2016-08-27 Gutknecht Lauber.pdf ) . Am   Europäischen   Gerichtshof   für   Menschenrechte    lieferte   der   «   Richter   »   aus   dem   Montenegro      Nebojša VUČINIĆ    den   üblichen   Textbaustein   ab,   der   ohne   die   gesetztlich   vorgeschriebene   Begründung   behauptet,   die Klage sei unzulässig. 2013-09-23CEDH.pdf Um   dieses   Kapitel   zu   beenden   sei   noch   präzisiert,   dass   3   Advokaten   in   diesem   Fall   versucht   hatten,   ehrlich   zu arbeiten.   Es   handelt   sich   um   Frau   Malek   BUFFAT,   Donovan   THÉSAURY    und   RA   Samuel   THÉTAZ ,   welche   die Affäre   nach   dem   «   Meister   Schweiniggel   »   ( Paul   MARVILLE );   weiter   bearbeitet   hatten;   Nachdem   BUFFAT   den Machteinfluss   der   Freimaurer   begriffen   hatte,   erklärte   sie,   man   könne   nichts   mehr   machen.   Donovan   TÉSAURY,   der   einen   griffigen   Revisionsantrag   gestellt   hatte   ( 2010-01-29   Requête   révision   Tesaury )    wurde   neutralisiert   : ihm   wurde   der   Pfrund   eines   Staatsanwaltes   im   Waadtländer   Norden   zugeschanzt.   Und   THÉTAZ   erlitt   wegen   der Affäre   einen   Nervenzusammenbruch   und   musste   aufgeben.   Zwei   weitere   Advokate   haben   nach   eingehender Prüfung und Rücksprache mit dem Waadtländer Anwaltsverband das Handtuch geworfen.
Claude Budry
Der Neubau, welcher von der ECA BUDRY geschenkt wurde.
Décédé 14.12.2019