Jacques ROMANENS
Worldcorruption.info
Gerhard ULRICH wirft ein
Licht auf das Regime der
verschleierten Oligarchie
aus – der Freimaurerei und
der anverwandten
Serviceclubs (Rotary, Lions
Club, Kiwanis, etc.) – welche
das gegenwärtige
Justizsystem und die
politische Macht lenken.
Der Bürger, welcher vom
Fleischwolf der gut geölten
Justizmaschine erfasst worden
ist, spürt instinktiv, Opfer einer
Verschwörung geworden zu
sein. Er ist aber nicht in der
Lage, das zu beweisen, denn
das System pflegt sorgfältig
die Intransparenz. Wenn sich
eine solche Person mit einem
Hilferuf an die Politiker wendet,
wird sie mit dem Dogma der
Gewaltentrennung
abserviert. Von jeher haben
Dogmen dazu gedient,
Völker zu versklaven.
Der Verfasser dieses Buches
beobachtet den
Gerichtsnotstand seit 16
Jahren und archiviert
systematisch diese Ergebnisse
in seiner umfangreichen
Datenbank. Im Gegensatz zu
anderen Regimekritikern
zeigte er sich bis anhin
skeptisch in Sachen Vorwürfen
an die Adresse der Freimaurer.
Er war sich stets bewusst,
dass seine Kenntnisse der
Dinge, die in unseren
Gerichtssälen ablaufen, recht
bescheiden sind. Ausdauer
und kontinuierliches Arbeiten
erlauben es ihm heute, in
dieser Hinsicht dieselbe
Position wie Marc-Etienne
BURDET einzunehmen
Die Akte des Opfers Jacques
ROMANENS zeigt einmal
mehr die Folgen der
Tiefschläge gegen die Opfer
durch die Freimaurer, welche
die Positionen der
Justizgewalt besetzen.
Der Gipfel: Die Schweizer
ignorieren, dass sie zensuriert
sind und die darüber
informierten Journalisten
halten die Klappe, aus Angst,
ihre Anstellungen zu verlieren.
Justizopfer : Es ist verlorene
Mühe, Eure Henker
überzeugen zu wollen, dass
Ihr Recht habt. Überzeugt die
öffentliche Meinung, dass Eure
Verfolger-Magistrate unwürdig
und nicht legitimiert sind, ihre
Ämter auszuüben !
AUFRUF ANS VOLK
SETZEN WIR DIESER
TYRANNEI EIN ENDE !
Anzeige wegen Mordanschlages auf
Jacques ROMANENS
Jacques
ROMANENS
war
von
seltenen
Krankheiten
geschlagen,
die
ihn
schwer
behindert
und
leicht
verwundbar
machten;
zudem
war
er
dem
Risiko
des
Verschluckens
ausgesetzt.
Gemäss
seinem
Willen
lebte
er
weiterhin
in
seiner
Wohnung und erhielt Hauspflege.
Am
17.06.11
verübten
die
Krankenpflegerin
Augustine
ANKER
,
av.
de
Montchosi
63,
Lausanne
und
die
Hilfspflegerin
Aurore
BARBE
vom
CMS
Renens
Nord
einen
Mordanschlag auf den lästigen Patienten durch
Waterboarding.
Er
überlebte
glücklicherweise
den
Anschlag,
und
konnte
so
bezeugen,
wie
die
Todesengel vorgegangen sind.
Die beiden Täterinnen wurden von ihrer Hierarchie skandalös gedeckt:
Manon FAWER
, Direktorin, ch. des Glycines 10, 1022 Chavannes-près-Renens
Francine JECKER
, Verantwortliche des DSAS, Grand’Rue 3, 1162 St-Prex
Karim BOUBAKER
, Kantonsarzt.
Mit
Hilfe
einer
Gefälligkeitsexpertise,
ausgestellt
vom
Gerichtsmediziner
Patrice
MANGIN,
schmetterte
der
«Staatsanwalt»
Pascal
GILLIÉRON
die
Klage
von
Jacques
ROMANENS
mit
einer
vom
«Generalstaatsanwalt»
Eric
COTTIER
,
Av.
de
Jaman
11,
Lausanne,
abgesegneten
Einstellungsverfügung
zu
Gunsten
von
Augustine
ANKER
ab,
um
somit
jeglicher
öffentlichen
Debatte
im
Rahmen
eines
Strafprozesses
auszuweichen.
Die
Einsprachen
des
Klägers
sind
von
den
«Oberrichtern»
Bernard
ABRECHT
,
r.
du
Vieux-Bourg
1,
Cully,
Joël
KRIEGER
,
av.
Gratta-Paille
11,
Lausanne
und
Guillaume
PERROT
begraben;
der
«Bundesrichter»
Christian
DENYS
,
ch.
des
Crêtes
2a,
Lausanne,
welcher
Waadtländer
Korruptionsfälle
in
Serie
deckt,
half
seinen
Waadtländer
Komplizen
auch,
um
diesen
Fall zu vertuschen.
Die
Regierungsräte
Pierre-Yves
MAILLARD
,
r.
du
Lac
34,
Renens
und
Béatrice
MÉTRAUX
,
ch.
du
Ru
17,
Bottens
sind
über
diesen
Mordanschlag
informiert
worden.
Beide
verschanzten
sich
hinter
der
schimärischen
Gewaltentrennung
und
machten
sich
so
zu
Komplizen
dieses
Mordanschlages
zum
Nachteil
von
Jacques
ROMANENS, indem sie ihre politischen Ideale verrieten.
Da
alle
Bundesrichter
in
den
Ausstand
geschickt
wurden,
erhalten
Sie
diese
Anzeige
als
Depositär.
Im
Hinblick
auf
die
Zensur,
welche
von
den
Waadtländer
«
Magistraten
»
gegen
das
Internet-Portal
worldcorruption.info
verhängt
ist,
und
der
Beihilfe
der
«Journalisten»
wird diese Anzeige massiv mit Flugzetteln gestreut
Die Komplizen des Mordanschlages auf Jacques ROMANENS
BernLeaks
Jacques ROMANENS
hat wie durch ein Wunder überlebt und
konnte so bezeugen und beschreiben, wie
die Todesengel im Rahmen der
verabreichten Hauspflege mit ihm
verfahren sind
Gerhard ULRICH
Beginnen die Behörden mit der Entsorgung von lästigen Alten ?
Das
böse
Wort
von
Bevormundung
ist
im
Zuge
der
Professionalisierung
der
KESB
(Kinder-
und
Erwachsenenschutzbehörde) mit dem Euphemismus der Verbeiständung ersetzt worden.
Am
23.04.14
prangerte
der
Journalist
Frederico
CAMPONOVO
/
24
Heures
den
Fall
von
Rita
Agnès
ROSENSTIEL
an,
welcher
ein
Beistand
aufgezwungen
worden
ist,
der
sie
zwangsweise
im
Altersheim
Nelty
de
Beausobre
in
Morges
unterbrachte.
Praktisch
alle
ihre
Möbel
und
ihr
persönliches
Eigentum
hat
er
entweder
verkauft
oder
weggeworfen.
Heute
93-jährig
und
immer
noch
bei
klarem
Verstand
und
mobil,
sitzt
sie
jeden
Tag
vor
ihrem
Computer
und
schreibt
ihre
Biographie
Pourquoi
?
die
demnächst
publiziert
wird
(Druckerei
Neoprint, Morges).
Im Januar 2015 folgte das Fernsehen RTS mit einer Sendung zu diesem Fall:
http://pages.rts.ch/emissions/temps-present/societe-mœurs/6334067-places-de-force.html#6442230
In
diesem
Fall
tolerierten
die
Gewalten
einen
dosierten,
läuternden
öffentlichen
Skandal.
Die
öffentliche
Meinung
reagierte
empört,
denn
wir
alle
riskieren,
dass
man
aus
Altersgründen
über
uns
gegen
unseren
Willen
verfügt.
Die
Öffentlichtkeit
merkt
aber
nicht,
dass
die
Massenmedien
in
unserem
Land
einer
strikten Zensur unterworfen sind.
Unsere
Behörden
tolerieren
viel
schrecklichere
Missbräuche,
als
der
eben
beschriebene,
zum
Nachteil
der
Alten,
die
zu
viel
kosten.
Der
Fall
von
Jacques
ROMANENS,
Opfer
eines
Mordanschlages
durch
zwei
Krankenpflegerinnen
des
CMS
Renens
Nord
am
17.06.11,
ist
wahrscheinlich
kein
Einzelfall,
denn
die
alten
verletzbaren
und
isolierten
Leute,
welche
wirklich
entsorgt wurden, können nicht mehr sprechen…
Wie komme ich dazu, einen solch schrecklichen Verdacht zu äussern ?
Die
Art
und
Weise,
wie
die
Behörden
des
Departementes
für
Gesundheit
und
Soziales
(DSAS),
unterstützt
von
den
Justizmagistraten
die
Affäre
mit
grosser
Entschiedenheit
vertuscht
haben,
lässt
aufhorchen.
Es
lässt
unterstellen,
dass
diese
Leute
von
solchen
Verfahren
Kenntnis
haben
und
im
gegebenen
Fall
die
Gewohnheit
haben,
die
Zensur
darüber
zu
verhängen.
Jedenfalls
ist
es
den
Familienmitgliedern
von
Jacques
ROMANENS
nie
gelungen,
die
Massenmedien
zu
allarmieren, die den Fall veröffentlicht hätten.
Weshalb
schützen
die
Behörden
die
Krankenpflegerin
Augustine
ANKER
,
Avenue
de
Montchoisi
63,
1006
Lausanne,
welche
versucht
hat,
den
behinderten
und
wehrlosen
Jacques
ROMANENS
zu
ersticken
?
Schützen
die
Behörden
sie
etwa,
weil
dieser
Todesengel
zu
viel
weiss,
oder
gar
ihre
Vollstreckerin
solcher
dunkeln
Praktiken ist ?
Beginnen unsere Autoritäts mit der Entsorgung von lästigen Alten ?
Die Krankheiten von Jacques ROMANENS (10.09.1934 – 01.11.2015)
Der
Patient
litt
an
zwei
seltenen
Krankheiten
–
dem
Myasthenie-Syndrom
von
Lambert-Eaton,
diagnostiziert
im
Juni
2010
und
dem
zerebellären
Syndrom,
festgestellt
im
August
des
gleichen
Jahres
(
Dokument
1
).
Seine
Sprache
war
schwer
verständlich
geworden
und
er
war
dem
Risiko
des
Erstickens
wegen
Verschluckens
ausgesetzt.
Schwer
behindert
und
wehrlos
entschied
er
sich
trotzdem,
weiterhin
in
seiner
Wohnung
zu
leben.
Das
CMS
Renens
Nord
übernahm
die
Hauspflege.
Ausserdem
war
die
Ex-Gattin
Suzanne
SCHAER
sehr
präsent.
Am
13.02.11
verschluckte
er
sich
katastrophal,
und
erlitt
eine
Bronchial-Aspiration
(Die
Mediziner
des
CHUV
bezeichnen
so
schwere
Fälle
von
Verschlucken,
wenn
die
Nahrung
in
die
Lungen
eindringt).
Er
musste
notfallmässig
im
CHUV
(Centre
Hospitalier
Universitaire
Vaudois)
hospitalisiert
werden.
Von
dieser
traumatisierenden
Erfahrung
gekennzeichnet,
änderte
er
seine
Ernährungsgewohnheiten
aus
Angst
vor
neuem
Verschlucken.
Im
Laufe
eines
Jahres
verlor
er
20
kg
seines
Gewichtes.
Die
Ärzte
entschieden,
ihn
erneut
vom
24.05.
bis
13.06.11
zu
hospitalisieren,
um
eine
teilweise
künstliche
Ernährung
über
eine
Magensonde
(PEG)
in
die Wege zu leiten. Der Austrittsbericht zu Händen des CMS Renens Nord hielt u.a. fest :
«
Leidet
an
Dysphagie
von
festen
und
flüssigen
Lebensmitteln,
stark
ausgeprägtes
Risiko
des
Verschluckens.
Es
ist
notwendig,
Flüssigkeiten
gut
zu
verdicken.
Isst
glatte
Mixermalzeiten
mit
viel
Sauce
um
das
ganze
gut
zu
binden. Darf nur den kleinen Löffel verwenden, weil er sonst zu grosse Happen nimmt ». (
Dokument 2
).
Das
CMS
Renens
Nord
musste
erneut
für
die
Hauspflege
intervenieren,
sich
um
seine
Toilette
kümmern
und
die
Malzeiten
zu
bringen.
Eine
Krankenschwester
des
Labors
der
Firma
BICHSEL,
Lieferant
der
künstlichen
Ernährung
erteilte
dem
Personal
des
CMS
Renens
Nord
die
notwendigen
Anweisungen,
wie
die
Magensonde
zu
bedienen ist.
Der lästige Patient
Der
Ergotherapeut
des
CMS
Renens
Nord,
welcher
Jacques
ROMANENS
zu
pflegen
hatte,
wunderte
sich
lauthals
darüber,
dass
der
lästige
Patient
ROMANENS
noch
nicht
in
ein
Altersheim
eingetreten
sei.
Andere
herabwürdigenden
Verhaltensweisen
veranlassten
die
Ex-Ehefrau
des
Patienten,
Suzanne
SCHAER
bei
der
Direktion
des
CMS
Renens
Nord
anzurufen,
und
es
wurde
ihr
unfreundlich
ein
Pflegerwechsel
zugestanden.
Er
wurde
durch
die
Krankenpflegerin
Augustine
ANKER
ersetzt.
Vom
Regen
in
die
Traufe.
Am
Morgen
des
17.06.11
versuchte
diese
Krankenschwester
mit
der
Beihilfe
der
Hilfspflegerin
Aurore
BARBE
,
den
lästigen
Patienenten
zu ersticken
.
Auszug aus der Strafklage vom 09.09.11 von Hr. ROMANENS :
«…
am
Morgen
sind
drei
oder
vier
Deziliter
im
Beutel
verblieben.
Meine
Referentin
beim
CMS,
das
heisst
Frau
ANKER,
deren
Vorname
ich
nicht
kenne,
entschied
alsdann
mich
diesen
Rest
über
den
Mund
zu
verabreichen
und
sie
füllte
ein
Glas
mit
der
Flüssigkeit.
Sie
zwang
mich
zu
trinken,
trotz
meiner
offensichtlichen
Panik
und
meiner
Proteste.
Ich
wusste
natürlich,
mit
dieser
Methode
zu
riskieren,
dass
die
Flüssigkeit
in
meine
Lunge
eindringt,
mit
der
Folge,
mein
Leben
zu
bedrohen.
(…)
Sobald
ich
merkte,
dass
Frau
ANKER
beabsichtigte,
mich
zum
Trinken
dieser
Flüssigkeit
zu
zwingen,
die
übrigens
scheusslich
schmeckt,
war
ich
terrorisiert.
Das
kann
der
Betroffenen
unmöglich
entgangen
sein.
Sie
hat
sich
aber
über
meinen
Willen
hinweggesetzt.
Mein
Schrecken
steigerte
sich,
als
sie
mich
tatsächlich
zwang,
diese
Substanz
oral
zu
absorbieren
und
dabei
unter
Erstickungsanfällen
litt.
Die
Betroffene
hat
mich
friedlich
beobachtet,
dieser
Anblick
hat
sich
mir
eingeprägt,
sie
sah
zu,
wie
ich
erstickte
und
ist
dann
ohne
Weiteres
weggegangen,
indem
sie
den
Rest
von
Isosource
auf
dem
Tisch
zurückliess
(weiter
unten
ist
auch
die
Sprache
von
Novasource,
denn
dem
Patienten
sind
2
verschiedene
künstliche
Nährmittel
verschrieben
worden),
und
nachdem
sie
das
Pflegejournal
nachgeführt
hatte,
ohne
dieses
jedoch zu unterzeichnen. Ich lege eine Kopie dieses Pflegejournals vor.
Ich
blieb
versteinert
und
gelähmt
zurück
und
konnte
keinen
Laut
von
mir
geben.
In
diesem
Zustand
fand
mich
die
Hilfskraft,
die
wie
üblich
für
meine
Toilette
gegen
11
Uhr
morgens
vorbeikam.
Wie
gross
war
mein
Entsetzen,
als
ich
begriff,
dass
mein
Kreuzweg
noch
nicht
beendet
war.
Tatsächlich
füllte
diese
Hilfspflegerin,
deren
Identität
ich
nicht
kenne,
nun
ihrerseits
das
Glas
mit
dem
Rest
von
Isosource,
und
das
alles,
während
sie
leise
ein
Telefongespräch
führte
und
mich
zum
Trinken
zwang.
Ich
war
unfähig,
irgendeine
Bewegung
zu
machen,
vernichtet
und
erstarrt.
Zwangsläufig
hatte
ich
weitere
Erstickungsanfälle,
Verschlucken
und
Rückfluss
durch
die
Nase.
Anschliessend
ist
die
Hilfspflegerin
verschwunden,
ohne
das
Pflegejournal
nachzuführen.
Ich
habe
nichtsdestotrotz
überlebt,
auch
wenn
die
provozierten
Qualen
schrecklich
waren.
In
der
Folge
dieses
Vorfalles
musste ich während 26 Tagen im CHUV hospitalisiert werden ».
(
Dokument 4
).
Tatsächlich
haben
diese
Verschluckungen
mehrfache
Bronchial-Aspirationen
verursacht.
Schon
am
Folgetag
hatte
der
Patient
einen
Fieberanfall,
und
am
22.06.17
brach
eine
Lungenentzündung
aus.
Er
musste
notfallmässig hospitalisiert werden (
Dokument 3
).
Das
verantwortungslose
Verhalten
der
Vertreter
des
Departementes
für
Gesundheit
und
Soziales
(DSAS
- Departement unter Leitung von Regierungsrat Pierre-Yves MAILLARD)
Die
Direktorin
von
APREMADOL
des
CMS
Renens
Nord,
Manon
FAWER
,
chemin
des
Glycines
10,
1022
Chavannes-près-Renens hat eine «Untersuchung» angeordnet. Worin bestand diese Untersuchung ?
Sie
beauftragte
den
Vertrauensarzt
der
AVASAD,
den
Dr.
HONGLER,
die
beschuldigte
Krankenschwester
zu
befragen
und
man
liess
sich
vom
Lieferanten
der
künstlichen
Ernährung
bestätigen,
das
gelieferte
Produkt
sei
oral eingenommen unbedenklich.
Anschliessend
beeilte
sich
FAWER
zu
Gunsten
von
ANKER
einen
Persilschein
auszustellen
in
Form
eines
Briefes an Suzanne SCHAER, datiert vom 30.09.11. Auszüge :
«
Somit
können
wir
in
Anbetracht
des
Vorangegangenen
bestätigen,
dass
unsere
Mitarbeiterin
zu
keiner
Zeit
den
Kunden
gezwungen
hat
das
Novasource
zu
trinken.
(…)
In
Anbetracht
der
obigen
Ausführungen
anerkennt
die
Direktion
von
APREMADOL
keinen
Berufsfehler
in
der
Ausführung
der
delegierten
Pflegebehandlung
durch
unsere
Mitarbeiterin.
(…)
Wir
bedauren
lebhaft
die
ehrverletzenden
Ausführungen,
die
Sie
in
Ihrem
Brief
vorgebracht haben und die wir keineswegs akzeptieren können….»
(
Dokument 5
).
Diese
Verhaltensweise
von
FAWER
ist
skandalös
und
unverantwortlich.
In
ihrem
Brief
unterschlägt
sie
einfach,
vom
Einsatz
der
Pflegehilfe
Aurore
BARBE,
also
der
Komplizin
zu
sprechen.
Es
ist
wohl
anzunehmen,
dass
BARBE
und
ANKER
via
Mobiltelefone
miteinander
gesprochen
haben,
welche
ihnen
vom
CMS
Renens
Nord
zur
Verfügung
gestellt
worden
sind.
Es
wäre
also
für
die
Direktion
sehr
leicht
gewesen,
die
monatlichen
Ausdrücke
der
angewählten
Telefonnummern
zu
überprüfen,
und
nachzusehen,
ob
es
am
fraglichen
Tag
zwischen
den
Beiden
einen
Telefonkontakt
gegeben
hat,
wie
von
Jacques
ROMANENS
berichtet.
Jedenfalls
hätte
FAWER
unbedingt
auch
Aurore
BARBE
separat
befragen
lassen
müssen
und
dann
diese
Erklärungen
der
Pflegerinnen
mit
jenen
des
Patienten
vergleichen
müssen.
Sie
hätte
auch
zwei
getrennte
Konfrontationen
zwischen
Jacques
ROMANENS
und
den
beiden
Damen
veranlassen
können.
Die
Klagen
von
Jacques
ROMANENS
blieben
aber
für
Frau
FAWER
einfach
inexistent.
Sie
hat
sogar
nie
das
Gespräch
mit
dem
Patienten
gesucht
!
Dies
ist
das
Verhalten
einer
Komplizin,
und
nicht
von
einer
Direktorin
einer
sozialmedizinischen
Einheit.
Auf
der
Grundlage
dieses
Gefälligkeitsattestes
verfasste
die
Verantwortliche
der
Beschwerdestelle
des
Departementes
für
Gesundheit
und
Soziales,
Francine
JECKER
,
Grand’
Rue
3,
1162
St-Prex
am
01.11.11
die
Falschfeststellung
«
dass
es
keinen
von
der
Krankenschwester
verübten
Berufsfehler
gegeben
hat,
auf
welcher
die
Verdächtigungen
von
Misshandlungen
lasteten»,
und
dieser
Wisch
ist
vom
Kantonsarzt
Karim
BOUBAKER
mitunterschrieben
worden
!
(
Dokument
9
).
Noch
heute
verschanzt
sich
BOUBAKER
hinter
dieser
Fälschung
(
Dokument 49
).
Die
Waadtländer
haben
ein
Anrecht
darauf
zu
wissen,
wer
dieser
Karim
BOUBAKER
ist
:
ein
Mann,
der
sowohl seine Pflichten als Arzt und auch als Beamter verraten hat.
« Die Untersuchung » des « Staatsanwaltes » Pascal GILLIÉRON
Das
Strafverfahren
wurde
zur
Bearbeitung
am
12.09.11
dem
«
Staatsanwalt
»
Pascal
GILLIÉRON
zugeteilt
(
Dokument
30
),
welcher
seine
«Untersuchung»
3
Jahre
und
7
Monate
später
mit
einer
Einstellungsverfügung
zu
Gunsten
von
Augustine
ANKER
abschloss
(
Dokument
35
).
Man
versteht
sofort,
dass
sich
dieser
hohe
Herr
nicht
allzu stark angestrengt hat.
Die
erste
Zeugin,
die
er
nach
3
Monaten
Inkubationszeit
am
08.12.11
befragte,
war
Frau
Suzanne
SCHAER
(
Dokument
06
).
Zwei
Monate
später
liess
es
seine
Agenda
am
17.02.12
zu,
die
Zeuginnen
Nathalie
BELLO
–
Krankenschwester
des
Labors
BICHSEL
(welche
das
Personal
von
CMS
Renens
Nord
für
die
Anwendung
der
Magensonde
geschult
hatte)
(
Dokument
07
),
und
die
Logopedistin
von
Jacques
ROMANENS,
Frau
Séverine
ISOARD zu befragen (
Dokument 8
).
Beinahe
ein
Jahr
nach
der
Tat
befragte
GILLIÉRON
endlich
Augustine
ANKER
«
in
der
Eigenschaft
als
Auskunftsperson
»
(
Dokument
10
).
Jene
trabte
natürlich
mit
dem
Persilschein
an,
der
ihr
von
der
Beamtin
Francine
JECKER
ausgestellt
worden
war,
gegengezeichnet
vom
Kantonsarzt
Karim
BOUBAKER
(
Dokument
09
).
Es
versteht
sich
von
selbst,
dass
die
Aussagen
von
Augustine
ANKER
in
direktem
Widerspruch
zur
Klage
von
Jacques
ROMANENS
stehen.
Sie
behauptete
namentlich,
man
habe
ihr
nicht
gesagt,
dass
man
die
künstliche
Nahrung
nicht
oral
einnehmen
sollte.
Sie
hat
das
sogar
wiederholt.
Auszüge,
wo
die
zweideutigen
Passagen
fett
gedruckt sind:
«
Als
ich
um
08
Uhr
00
am
17.
Juni
eintraf,
um
den
Zustand
von
Hr.
ROMANENS
zu
überprüfen,
konstatierte
ich,
dass
noch
Flüssigkeit
im
Ernährungsbeutel
verblieben
ist.
Dieser
Beutel
befand
sich
im
Schlafzimmer
von
Hr.
ROMANENS.
Jener
hatte
das
Bett
bereits
verlassen
und
war
in
der
Küche,
in
seinem
Rollstuhl.
Die
Sonde
war
bereits
gespühlt
worden.
Als
ich
feststellte,
dass
noch
Flüssigkeit
im
Beutel
verblieben
war,
schlug
ich
ihm
vor,
das
zu
trinken.
Ich
erinnere
mich
noch
sehr
gut,
ihn
vorab
gefragt
zu
haben,
ob
er
die
Flüssigkeit
degustieren
wolle.
Er
tat
es.
Zu
meiner
grossen
Überraschung
sagte
er
mir,
das
schmecke
nicht
schlecht
(Man
weiss
dass
die
Flüssigkeit
einen
ekligen
Geschmack
hat).
Dann
hat
er
die
ganze
Flüssigkeit
getrunken,
die
ich
in
ein
Glas
gegossen
hatte.
Es
gab
kein
Problem.
Es
gab
kein
Verschlucken.
Er
schien
nicht
zu
ersticken.
Er
protestierte
nicht.
Meinerseits
dachte
ich,
dass
es
deshalb
keine
akute
Gefahr
gebe,
so
zu
verfahren.
Tatsächlich
hat
Hr.
ROMANENS
sich
in
jenem
Zeitpunkt
tagsüber
selbst
ernährt
und
die
flüssigen
Lebensmittel,
die
man
in
seinem
Kühlschrank
fand,
waren
ebenso
dick
oder
gar
noch
flüssiger
als
das
Produkt
der
Sonde.
Ich
habe
also
absolut
kein
allfälliges
Verschlucken
befürchtet.
Ich
habe
Hrn.
ROMANENS
praktisch
den
ganzen
Inhalt
des
Beutels
gegeben.
Laut
meinen
Erinnerungen
habe
ich
den
Rest
weggeschüttet
(im
Widerspruch
zum
vorher
ausgesagten).
Um
Ihnen
zu
antworten:
Ich
habe
nicht
den
ganzen
verbleibenden
Rest
der
Sondenflüssigkeit
gegeben,
weil
ich
den
Magen
von
Hrn.
ROMANENS
nicht
überlasten
wollte
(Widerspruch
zur
vorherigen
Aussage
!).
Sie
geben
mir
Kenntnis
der
Beschreibung,
die
Hr.
ROMANENS
in
seiner
Klage
gemacht
hat.
Ich
bin
extrem
überrascht.
Zu
keinem
Zeitpunkt
habe
ich
festgestellt,
dass
Hr.
ROMANENS
terrorisiert
gewesen
wäre,
oder
auch
nur
unwillig
gewesen
wäre,
die
Flüssigkeit
zu
trinken.
Wie
ich
Ihnen
gesagt
habe,
habe
ich
absolut
nicht
festgestellt,
dass
er
am
Ersticken
gewesen
wäre.
Als
ich
gegen
9
Uhr
00
–
9
Uhr
15
wegging
(Wie
ist
zu
erklären,
dass
sie
75
Minuten
lang
geblieben
ist,
wo
sie
sonst
doch
üblicherweise
nur
20
bis
30
Minuten
geblieben
ist
?
–
Dokument
29
),
war.
Hr.
ROMANENS
immer
noch
in
der
Küche.
Er
machte
sich
daran,
das
Mittagessen
einzunehmen
und
die
von
Frau
SCHAER
bereitgelegten
Medikamente
einzunehmen.
Er
war
vollständig ruhig.
Eine
Pflegehilfe
ist
im
weiteren
Verlauf
des
Morgens
gekommen,
um
die
Toilette
von
Hrn.
ROMANENS
zu
machen.
Ich
weiss
nicht,
wer
damit
beauftragt
war.
Sie
weisen
darauf
hin,
dass
Hr.
M.
ROMANENS
präzisiert
hat,
dass
es
sich
um
eine
Person
mit
dem
Vornamen
Aurore
handelt.
Wir
beschäftigen
wirklich
eine
Hilfskraft,
welche
diesen
Namen
trägt.
Ich
kenne
ihren
Familiennamen
nicht.
Wenn
eine
Hilfskraft
ein
Problem
konstatiert,
dann
muss
sie
mir
das
sagen,
und
ich
notiere
den
Zwischenfall
in
der
Regel
im
Tagebuch.
Wie
Sie
sehen,
gibt
es
keine
Eintragung
in
diesem
Sinne.
(Aurore
BARBE
war
ihr
unterstanden,
sie
kannte
sie
also
sehr
gut;
an
diesem
Tag
hat
BARBE,
anders
als
es
Routine
an
den
anderen
Tagen
war,
keine
Eintragung
ins
Journal
gemacht
–
Dokument
29
).
Ich
kann
mich
auch
nicht
daran
erinnern,
dass
eine
Hilfskraft
mich
angesprochen
hätte.
Ich
präzisiere,
dass
es
ebenfalls
ein
Tagebuch
zum
Eintragen
der
Vorfälle
in
der
Wohnung
des
Patienten
gibt,
wo
die
Beteiligten
Beobachtungen
notieren
können.
Sie
zeigen
mir
die
Aktenstücke
6/2,
6/3
und
6/4.
Ja,
um
diese
geht
es.
Um
Ihnen
zu
antworten
:
Die
Pflegehilfe,
welche
sich
am
Morgen
des
17.
Juni
in
die
Wohnung
von
Hrn.
ROMANENS begeben hat, hat während ihrer Dienstzeit nicht mit mir telefoniert ».
GILLIÉRON
hätte
retroaktiv
die
Abhörung
der
Telefonkontakte
auf
den
Handies
der
beiden
Pflegerinnen
anordnen
können.
Er
hat
das
vorsätzlich
unterlassen.
Er
hat
nie
BARBE
vorgeladen,
um
jeden
Widerspruch
zu
vermeiden.
Es
ist
auch
verwunderlich,
dass
der
Advokat
von
Jacques
ROMANENS
nicht
auf
die
Idee
gekommen
ist,
die
Untersuchungshaft
von
Augustine
ANKER
anzubegehren,
um
so
der
Kollusionsgefahr
mit
Aurore
BARBE
vorzubeugen.
Er
hätte
mindestens
darauf
bestehen
sollen,
erstere
zu
einer
zweiten
Befragung
zitieren
zu
lassen,
da
er
am
14.05-.12
beim
Verhör
von
ANKER
nicht
hatte
dabei
sein
können,
um
so
die
Widersprüche
in
ihren
Aussagen zu vermehren.
Wenn
ein
Waadtländer
Staatsanwalt
einen
Unschuldigen
auf
Teufel
komm
raus
ohne
Beweise
verurteilen
lassen
will,
nimmt
er
ihn
in
Untersuchungs-/Isolationshaft,
lässt
ihn
Tag
und
Nacht
verhören,
und
ihm
immer
wieder
dieselben
Fragen
stellen,
bis
er
mit
den
Nerven
am
Ende
ist,
um
so
sein
Opfer
als
Lügner
vorführen
zu
können,
der
seine
Version
geändert
habe.
Zeitlich
gestaffelte
und
dosierte
Verhörwiderholungen
sind
freilich
eine
valable
Taktik.
Die
Chancen
sind
gross,
dass
man
von
Schuldigen
Widersprüche
ernten
kann.
Weshalb
denn
hat
GILLIÉRON
in
diesem
Fall
auf
diese,
den
Waadtländer
Staatsanwälten
so
liebe
Methode
in
diesem
Fall
verzichtet ?
Die
Ausrede
von
Augustine
ANKER
,
sie
habe
nicht
gewusst,
dass
man
dem
Patienten
keine
unverdickten
Getränke
habe
trinken
lassen
sollen
ist
total
unglaubwürdig.
Das
gesamte
Personal
vom
CMS
Renens
Nord
war
auf
dem
Laufenden,
dass
das
grosse
Problem
dieses
Patienten
das
Risiko
des
Verschluckens
war.
Sie
hat
das
selbst ausgesagt :
«Ich
erinnere
mich,
dass
das
gesamte
Personal
des
CMS
sich
viele
Fragen
stellte
über
die
Art
und
Weise,
wie
man
mit
diesem
Patienten
umgehen
solle.
Ich
erinnere
mich
daran,
mit
der
Liaison-Krankenschwester
des
CHUV
diskutiert
zu
haben,
die
Zweifel
über
die
Richtigkeit
äusserte,
einen
Patienten
mit
einer
eben
eingeführten
Magensonde
nach
hause
zu
entlassen.
(…)
Ausserdem
musste
er
mit
überhöhtem
Oberkörper
schlafen,
um
das
Risiko
des
Verschluckens
zu
vermeiden.
Ich
übergebe
in
diesem
Zusammenhang
einen
Auszug
aus
dem
Tagebuch
des
CMS
betreffend
diesen
Patienten.
Wie
Sie
feststellen
werden,
habe
ich
diese
Notwendigkeit
unter
dem
10.
Juni
2011
nach
einem
Telefonkontakt
mit
Frau
DONZALLAZ,
der
Diätassistentin
des
CHUV,
eingetr
»
(
Dokument 10
).
Sie
hatte
auch
Kenntnis
der
vom
CHUV
im
Entlassungsbericht
mitgeteilten
Weisungen
in
diesem
Zusammenhang
(
Dokument
02
).
Allein
schon
das
Vorhandensein
der
Magensonde
konnte
ANKER
nicht
ahnungslos lassen !
Immerhin
hat
GILLIÉRON
sich
an
den
CHUV
gewandt,
und
auf
Anfrage
bestätigt
gekriegt,
dass
die
Hospitalisierung
des
Patienten
wegen
der
Lungenentzündung
notwendig
geworden
war,
die
einige
Tage
zuvor
durch
die
von
ANKER
provozierten
mehrmaligen
Bronchial-Aspirationen
ausgelöst
worden
ist
(
Dokument
11
).
Der Kläger hatte also nicht fantasiert.
Mit
Brief
vom
13.06.12
beantragte
der
Anwalt
von
Jacques
ROMANENS,
man
möge
den
Dienstchef
des
MENH
beim
CHUV
(dem
Spezialisten
in
dieser
Angelegenheit)
bitten,
eine
eingehende
Expertise
zu
erstellen,
um
die
Zusammenhänge
der
Folgen
von
Bronchial-Aspirationen
besser
zu
erklären
(
Dokument
14
).
Da
er
daraufhin
nichts
hörte,
sah
sich
der
Anwalt
schliesslich
gezwungen,
sich
mit
einer
Klage
wegen
Rechtsverweigerung
an
das
Obergericht
zu
wenden
(
Dokument
18
).
Aufgefordert,
sich
zu
seinem
Schlampen
zu
äussern,
konterte
GILLIÉRON in einer Art und Weise, die ihn entlarvt (
Dokument 19
). Zitat :
«
Die
Akteure
der
Strafverfolgungskette
sind
mit
einer
Explosion
der
Anzahl
gewisser
Delikte
konfrontiert,
namentlich
in
Sachen
Einbruch-Diebstählen
und
Drogenhandel.
(…)
Unter
diesen
Umständen
muss
die
Staatsanwaltschaft
Prioritäten
setzen
zu
Gunsten
gewisser
sensiblen
Untersuchungen
auf
der
Ebene
der
Kriminalpolitik
(…).
Der
Unterzeichner
meint,
dass
die
von
Jacques
ROMANENS
verzeigte
Tat
in
die
Kategorie
der
Akten
fällt,
welche
nicht
prioritär
zu
behandeln
ist.
Einerseits,
weil
man
heute
bereits
mit
Hinblick
auf
die
bereits
erbrachten
Beweise
ausschliessen
kann,
dass
die
verzeigte
Person
mit
einer
besorgniserregenden kriminellen Absicht gehandelt hätte … »
Für
den
Staatsanwalt
Pascal
GILLIÉRON
ist
ein
Mordanschlag
weniger
prioritär
zu
behandeln
als
Vermögensdelikte!
Und
er
unterschlug
Beweise,
indem
er
es
unterlassen
hat,
eine
Ermittlung
zu
führen,
welche diese Bezeichnung verdient.
«
Der
Unterzeichner
meint,
dass
die
Staatsanwaltschaft
nicht
blindlings
jede
von
den
Parteien
möglicherweise
geforderten
Massnahmen
anzuordnen
hat,
sondern
dass
es
ihm
obliegt,
vor
deren
Anordnung
deren
Angemessenheit
abzuwägen.
Im
vorliegenden
Fall,
wo
der
Kläger
beantragt
hat,
eine
Expertise
im
medizinisch-
sozialen
Umfeld
anzuordnen,
schadet
man
unvermeidlich
dem
Ruf
der
Person,
die
angepeilt
ist
(….)
In
Anbetracht
der
Situation,
in
welcher
sich
heute
die
Staatsanwaltschaft
befindet,
schätzt
der
Unterzeichner,
dass
die
Vorwürfe
von
wegen
Inaktivität
an
seine
Adresse
unbegründet
sind,
zumal
ja
Ermittlungsmassnahmen
in
diesem Verfahren ausgeführt worden sind ».
Hier
spricht
die
Arroganz
in
Person.
Der
Herr
Staatsanwalt
hat
gar
die
Unverfrorenheit
zu
behaupten,
er
sei
nicht
faul
gewesen.
Tatsächlich
hatte
der
erste
Anwalt
des
Klägers
GILLIÉRON
insgesamt
nicht
weniger
als
zwei
Dutzend Mal schriftlich ermahnen müssen. Beispiele:
Dokument 12
–
Dokument 14
–
Dokument 15
–
Dokument 16
–
Dokument 17
–
Dokument 24
Und
der
zweite
Advokat
von
Jacques
ROMANENS
hat
nochmals
mehr
als
ein
Dutzend
Male
einschreiten
müssen.
Ohne
im
Geringsten
beeindruckt
zu
sein,
lehnte
es
GILLIÉRON
vorläufig
weiterhin
einfach
ab,
die
verlangte medizinische Expertise in Auftrag zu vergeben (
Dokument 20
).
Die
Einsprache
wegen
Rechtsverweigerung
wurde
nichtsdestotrotz
gutgeheissen
(
Dokument
21
).
Alsdann
bewegte
sich
GILLIÉRON,
und
um
nicht
«blindlings
jede
von
den
Parteien
möglicherweise
geforderten
Massnahmen
anzuordnen»
beauftragte
er
den
Westschweizer
Gerichtsmediziner,
also
einen
Mann,
der
auf
diesem
Sachgebiet
kein
Spezialwissen
hatte,
um
eine
Gefälligkeitsexpertise
zu
erstellen
.
Siehe
nächstes
Kapitel.
Die
Advokatin
von
Augustine
ANKER
hatte
am
13.06.2012
GILLIÉRON
empfohlen
(
Dokument
13
)
die
Krankenschwester
Kelly
QUINTON
als
Zeugin
vorzuladen,
denn
sie
habe
am
17.06.11
zwischen
18
Uhr
32
bis
18
Uhr
52
Hrn.
ROMANENS
gepflegt.
Dies
war
ein
Versuch,
eine
falsche
Zeugin
zu
unterschieben.
In
Tat
und
Wahrheit
hatte
die
Krankenpflegerin
Laurence
VILLARS
diese
Pflege
ausgeführt
und
war
von
dem,
was
sie
hörte,
entsetzt
gewesen.
Im
Übrigen
hat
der
Advokat
von
Hr.
ROMANENS
vergeblich
darauf
bestanden,
diese
Zeugin befragen zu lasse (
Dokument 15
). GILLIÉRON liess beide Anträge einfach liegen.
Wie
weiter
oben
vermeldet,
verfasste
GILLIÉRON
mit
dem
Segen
des
Generalstaatsanwaltes
Eric
COTTIER
am
13.04.2015 seine Einstellungs-verfügung zum Vorteil von Augustine ANKER (
Dokument 35
).
Die vom Gerichtmediziner Patrice MANGIN erstellte Gefälligkeitsexpertise
Selbstverständlich
ist
GILLIÉRON
nicht
auf
den
Antrag
des
Anwaltes
von
Jacques
ROMANENS
eingetreten,
den
Klinikchef
des
Otorhinolaryngologie-Dienstes
des
CHUV
mit
der
medizinischen
Expertise
zu
betrauen,
obwohl
sich diese Wahl eigentlich aufgedrängt hätte.
Möglicherweise
nach
Absprache
mit
seinem
Boss,
Eric
COTTIER
,
beauftragte
er
den
Gerichtsmediziner
des
Centre
Universitaire
Romand
de
Médecine
Légale
(CURML),
Patrice
MANGIN
mit
diesem
Gutachten
(
Dokument
23
).
Das
erstaunt,
denn
MANGIN
ist
von
seiner
Ausbildung
her
Toxikologe.
Er
ist
somit
in
den
Angelegenheiten
der
Krankheiten
von
Jacques
ROMANENS
ein
Laie.
Man
weiss
nicht,
auf
welchem
Gebiet
sein
Co-Autor dieser « Expertise », der
Dr. Raquel VILARINO
spezialisiert ist.
Man
muss
die
Verbindungen
kennen,
welche
MANGIN
mit
der
Waadtländer
Staatsanwaltschaft
unterhält.
Siehe
Dokument
50
.
MANGIN
war
zuverlässiger
Komplize
der
Waadtländer
Staatsanwaltschaft
und
Lieferant
von
Gefälligkeitsgutachten
an
Eric
COTTIER
,
welche
es
diesem
u.a.
erlaubt
haben,
seine
Justizverbrechen zum Nachteil von
François LÉGERET
und
Laurent SÉGALAT
zu verüben. Siehe:
L’affaire Légeret – un assassin imaginaire. Jacques SECRETAN, Verlag Mon Village, 2016
Et une condamnation bâtie sur du sable – L’affaire Ségalat. Jacques SECRETAN, éditions Mon Village, 2015.
Suzanne
SCHAER
meint,
dass
MANGIN
nicht
das
vollständige
medizinische
Dossier
übergeben
worden
ist.
Jedenfalls
wird
der
Austrittsbericht
des
CHUV
vom
22.03.11,
welcher
die
Krankheiten
beschreibt,
an
denen
Hr.
ROMANENS
gelitten
hat
(
Dokument
01
)
in
der
Expertise
von
MANGIN
nie
erwähnt.
Sie
hat
beobachtet,
dass
der
Brief
von
Herrn
ROMANENS’
Anwalt
vom
06.09.13,
mit
dem
erwähnten
CHUV-Rapport
im
Anhang,
einfach
aus der Gerichtsakte verschwunden ist (
Dokument 27
).
Was
auch
immer,
auch
dieses
Mal
hat
MANGIN
sich
nach
den
Erwartungen
seines
Auftraggebers
GILLIÉRON
ausgerichtet
(
Dokument
25
).
Die
grosse
Schwachstelle
dieses
Wisches
besteht
in
der
Tatsache,
dass
MANGIN
einfach
den
Mordversuch
in
seinem
Gutachten
unterschlagen
hat,
den
Jacques
ROMANENS
erlitten
hat,
um
sich
auf
die
Frage
der
Auswirkungen
des
Verschluckens
zu
konzentrieren.
Der
Todesengel
ANKER
war
sicher
gewesen,
dass
ihr
schwer
behindertes
und
wehrloses
Opfer
das
Attentat
nicht
überleben
würde.
Jacques
ROMANENS
hat
jedoch
überlebt
und
konnte
so
bezeugen,
was
ihm
zugestossen
ist.
Dieses
Zeugnis
unterschlagen zu haben, beweist die ganze Parteilichkeit von MANGIN.
MANGIN
argumentierte
haarspalterisch
betreffend
die
alltäglichen
Verschluckungsprobleme
des
Patienten.
Ganz
offensichtlich
ist
für
Ihn
Verschlucken
gleichbedeutend
mit
Bronchial-Aspiration,
was
täglich
eingetreten
sei.
Dies
ist
falsch,
wie
Suzanne
SCHAER
das
in
einem
ihrer
Briefe
an
den
Anwalt
von
Jacques
ROMANENS
beschreibt
(
Dokument 29
). Zitat :
«
Betreff
Verschlucken.
Im
DVD,
das
ich
Ihnen
übergeben
habe,
verschluckt
sich
Jacques
wegen
einem
schlecht
verdickten
Kaffee.
Sie
beobachten,
dass
der
erste
Schluck
immer
sehr
vorsichtig
ist,
um
die
Verdickung
und
die
Getränketemperatur
zu
testen.
Es
folgt
unausweichlich
ein
unangenehmes
Husten
und
er
braucht
einen
Augenblick, um wieder normal atmen zu können. Das ist bedrückend.
Es
handelt
sich
um
diesen
Typ
des
harmlosen
Verschluckens,
welcher
im
Gutachten
breitgeschlagen
wird.
Diese
Verschluckungsanfälle haben keine Folgen.
Im
Februar
2011
hatte
Jacques
seinen
ersten
ernsthaften
Verschluckungsanfall,
eine
«
akute
Dyspnea
»
verursacht durch seine Dysphagie. Er war folgenschwer, weil so unerwartet.
In
jenem
Zeitpunkt
haben
die
Ärzte
seine
Pathologie
diagnostiziert.
Jacques
hätte
nicht
an
einer
Lungenentzündung sondern durch Ersticken
sterben können ! Seit jener Episode ist er vorsichtig geworden.
Ich
verdächtige
stark,
dass
jenes
Vorkommnis
die
Mitglieder
des
CMS
für
das
funeste
Szenario
inspiriert
hat.
Vielleicht dachten sie, dass das ganz einfach wäre ».
In
seinem
Bericht
hat
der
Dr.
Gontran
BLANC,
der
behandelnde
Arzt
von
Jacques
ROMANENS
am
11.12.13
bestätigt,
dass
sein
Patient
lediglich
zwei
schwere
Verschluckungsanfälle
gefolgt
von
Bronchial-Aspirationen
mit
nachfolgender
Lungenentzündung
erlitten
hat,
nämlich
im
Februar
2011,
und
die
von
ANKER
verursachten
mehrmaligen
Bronchial-Aspirationen
vom
17.06.2011
(
Dokument
32
).
Am
11.
Dezember
2013
BLANC
präzisierte rückblickend :
«
Mit
zweieinhalb
Jahren
Rückschau
können
wir
heute
mit
einer
ausgefeimteren
Finesse
die
Evolution
der
Verschluckungsanfälle analysieren.
Während
der
Periode
der
letzten
zwei
Jahre
hat
Hr.
ROMANENS
keine
neuen
Lungenentzündungen
infolge
Bronchial-Aspirationen
mehr
erlitten.
Somit
ist
klar,
dass
Hr.
ROMANENS
verstanden
hat,
wie
er
seine
Essgewohnheiten
anzupassen
hatte,
um
unglückliche
Vorkommnisse
zu
vermeiden.
[…]
Unter
Berücksichtigung
der
vorerwähnten
Tatsachen
(sie
sind
klar,
präzis
und
allseits
anerkannt),
sind
die
am
17. Juni 2011 aufgetretenen Ereignisse eine absolute Ausnahme und gänzlich ungewohnt ».
Die
Schlussfolgerungen
von
MANGIN,
gemäss
denen
es
«formell»
keinen
Zusammenhang
gäbe
zwischen
«der
Episode
vom
17.
Juni
2011
und
der
Lungenentzündung,
die
am
23.
Juni
2011
diagnostiziert
wurde»
sind
somit
absoluter Blödsinn. (
Dokument 25
, Punkt 6).
Für
MANGIN
war
es
«eine
Nichtbeachtung
der
im
gegebenen
Fall
erteilten
Vorschriften,
und
kaum
eine
Verletzung
der
Regeln
der
Pflegekunst»,
Jacques
ROMANENS,
der
an
schweren
Schluckproblemen
litt,
die
Flüssigkeit
der
künstlichen
Ernährung
unverdünnt
eingeschüttet
zu
haben.
Da
handelt
es
sich
eindeutig
auch
um
eine
von
der
Staatsanwaltschaft
bestellte
Gefälligkeitsaussage
.
Eine
von
einem
Wissenschaftler
formulierten
Torheit.
Selbstverständlich
hat
der
Anwalt
des
Klägers
diese
«
Expertise
»
heftig
kritisiert
(
Dokument
27
).
Das
hatte
zum
Ergebnis,
dass
eine
«Ergänzung
zum
Gutachten»
das
Volumen
dieser
blödsinnigen
Behauptungen
noch
erhöhte
(
Dokument 33
).
Mit
diesem
Gefälligkeitsgutachten
haben
sich
MANGIN
und
sein
Mitverfasser
herabgelassen,
Komplizen
potentieller Mörder zu werden.
Die Einstellungsverfügung PE11.015201-PGN vom 13.04.2015
GILLIÉRON
hat
sich
sattsam
mit
dem
offensichtlich
unhaltbaren
Gefälligkeits-Gutachten
bzw.
mit
dessen
Ergänzung bedient, um den Kläger abzuservieren.
Die deftigste Lüge präsentierte er mit folgender Formulierung :
«
Kein
Element
in
der
Akte
spricht
zu
Gunsten
einer
vorsätzlichen
Tat
seitens
irgendwelches
Mitgliedes
des
verantwortlichen
Hauspflegepersonals
des
Klägers,
welche
ihm
nach
dem
Leben
getrachtet
hätte
»
(
Dokument
35
).
Gleich
zuvor
hatte
GILLIÉRON
das
Kronbeweismittel
erwähnt,
das
ist
die
vom
Kläger
Jacques
ROMANENS
vorgelegte
DVD
mit
dem
Titel
«
Jacques
ROMANENS
–
17.
Juni
2011
–
der
Tag,
an
dem
alles
kippte.
1
Std
45
min.
Albtraum
!
».
Es
scheint,
dass
GILLIÉRON
sich
gar
nicht
erst
die
Mühe
gemacht
hat,
diese
historische
Zeugenaussage anzuhören. Sonst hätte er nicht so faustdick lügen können.
Die
Feststellungen
der
Mediziner
des
CHUV
(
Dokument
3
und
Dokument
11
)
sowie
das
Attest
des
behandelnden
Arztes,
Dr.
G.
BLANC
(
Dokument
32
)
belegen,
dass
die
Lungenentzündung
des
Klägers
durch
die
am
17.06.11
erlittenen
Bronchial-Aspirationen
ausgelöst
worden
ist.
Am
13.02.11
ist
Jacques
ROMANENS
beinahe
an
den
Folgen
einer
einzigen
Bronchial-Aspiration
erstickt.
Suzanne
SCHAER
hat
ausgerechnet,
dass
ein
halber
Liter
Novasource
30
durchschnittlichen
Schlücken
entspricht
=
30
Bronchial-Aspirationen
(
Dokument
22
).
«
Die
Vorkommnisse»
am
Morgen
des
17.06.11
waren
somit
das
Aequivalent
eines
Waterboarding’s,
der
Foltermethode,
welche
von
den
amerikanischen
Geheimdiensten
unter
der
Administration
BUSH
an
den
Gefangenen
von
Guantanamo
angewendet
worden
ist.
Zweifellos
war
das
ein
schreckliches
Spektakel.
Es
ist
einfach
unmöglich,
dass
die
beiden
Pflegerinnen
Augustine
ANKER
und
Aurore
BARBE
nichts
Auffälliges
mitgekriegt
hätten.
Erinnern
wir
uns
daran,
dass
Augustine
ANKER
gestanden
hat,
Jacques
ROMANENS
die
im
Beutel
verbliebene
Restmenge
der
künstlichen
Ernährung
einzuflössen.
Die
Qualen
des
Opfers
haben
sich
unweigerlich
gewaltig
bemerkbar
gemacht.
Der
zweideutige
Satz
der
Ersteren,
welche
am
14.05.2012
vor
GILLIÉRON
erklärt
hat
«
Er
schien
nicht
zu
ersticken
»
ist
ein
Ausweichmanöver.
Ein
schlagfertiger
Ermittler
hätte
die
Gelegenheit
beim
Schopf
gepackt
und
die
Beklagte
gekeilt.
Er
hätte
gefragt,
wie
es
denn
zu
erklären
sei,
dass
sie
die
Qualen
ihres
Opfers
nicht
mitgekriegt
hätte,
wo
es
doch
erwiesenermassen
Bronchial-
Aspirationen ausgesetzt gewesen war.
Es
grenzt
an
ein
Wunder,
dass
Jacques
ROMANENS
diese
Folter
dank
seiner
Konstitution
überstanden
hat,
und
so
bezeugen
konnte,
wie
die
Todesengel
Augustine
ANKER
und
Aurore
BARBE
mit
ihm
verfahren
sind,
geschützt vom Kantonsarzt Karim BOUBAKER und ihn ermorden wollten.
ANKER
hat
nie
irgendwelches
Bedauern
gezeigt.
Im
Gegenteil.
Am
Telefon
von
Suzanne
SCHAER
drei
Tage
nach
dem
Mordanschlag
befragt,
wer
denn
die
Idee
gehabt
habe,
den
Sondeninhalt
zu
trinken
zu
geben,
löste
bei
ANKER
einen
Lachanfall
aus,
und
sie
wieherte,
sie
sei
es
gewesen
(
Dokument
06
).
Es
sei
nochmals
an
die
Zeugenaussage
von
Jacques
ROMANENS
erinnert
:
«
…
Die
Betroffene
hat
mich
friedlich
beobachtet,
dieser
Anblick
hat
sich
mir
eingeprägt,
sie
sah
zu,
wie
ich
erstickte
und
ist
dann
ohne
Weiteres
weggegangen,
indem
sie
den
Rest
von
Isosource
auf
dem
Tisch
zurückliess
…
»
-
Es
wäre
von
öffentlichem
Interesse,
die
Vergangenheit
dieser
Person
österreichischer
Herkunft
zu
kennen.
Ihre
Selbstsicherheit
so
gehandelt
zu
haben
legitimiert
uns,
diese
Person
mit
einem
so
eigenartigen
Charakter
zu
verdächtigen,
es
gewohnt
zu
sein,
alte,
schwer
behinderte
und
wehrlose
Personen
zu
entsorgen.
Die
Tatsache,
dass
Jacques
ROMANENS überlebt hat und darüber sprechen konnte, kommt der ganzen Gesellschaft zu Gute.
Der
Zweck
dieser
Einstellungsverfügung
zu
Gunsten
der
Krankenschwester
des
Todes
bestand
darin,
im
Interesse
der
Nomenklatura
jedes
Risiko
einer
öffentlichen
Debatte
im
Rahmen
eines
Strafprozesses
zu
verhindern.
Das Kopieren / Einfügen der übergeordneten Instanzen
Die
übergeordneten
Instanzen
bestätigen
in
der
Regel
die
Entscheide
der
ersten
Richter
/
Staatsanwälte
mit
Kopieren
/
Einfügen.
Ausnahmen
sind
äusserst
selten,
wie
die
Annullierung
der
Verurteilung
von
Erwin
SPERISEN
ohne
Beweise
durch
die
Genfer
Magistratur,
durch
den
vor
kurzem
gefällten
Entscheid
des
Bundesgerichtes,
und
dies
nach
einem
Kreuzgang
von
5
Jahren
nutzloser
Einkerkerung.
Das
macht
ein
schönes
Beispiel
und
hält
die
Illusion
der
öffentlichen
Meinung
aufrecht,
das
Justizsystem
funktioniere
doch
beinahe
perfekt.
Der
Ruf
des
Bundesgerichtes
wird
von
den
von
den
verschleierten
Mächten
manipulierten
Massenmedien
ganz
besonders
gepflegt.
Tatsächlich
hat
der
ehemalige
Bundesgerichtspräsident
der
Jahre
2013
–
2016
Gilbert
KOLLY
sich
vor
dem
Kongress
der
Schweizer
Anwälte
in
Luzern
am
15.06.17
gebrüstet,
den
Prozentsatz
der
gutgeheissenen
Einsprachen
beim
Bundesgericht
am
Ende
seiner
Amtszeit
im
Jahre
2016
auf
lächerliche 2.3 % komprimiert zu haben. Siehe Seite 53 der Veröffentlichung :
www.worldcorruption.info/index_htm_files/gu_2017-06-21_ohchr-d.pdf
Die
Zeit
ist
reif,
die
öffentliche
Meinung
wachzurütteln,
damit
diese
den
Skandal
entdeckt,
dass
wenigstens
80
%
der
97.7
%
abgeschmetterten
Beschwerdeführer
des
Jahres
2016
ausgenommen
und
von unseren «Bundesrichtern» als Querulanten stigmatisiert worden sind.
Die
Einsprache
des
Advokaten
von
Jacques
ROMANENS
(
Dokument
36
)
wurde
am
06.07.15
von
den
Waadtländer
«
Oberrichtern
»
–
Bernard
ABRECHT
,
Joël
KRIEGER
,
et
Guillaume
PERROT
bestens
bekannt
für
Ihre
Fehlurteile
in
der
Vergangenheit,
abgewiesen
(
Dokument
37
).
In
Ihrem
12-seitigen
Urteil
des
Kopierens
/
Einfügens
unterstrichen
sie,
dass
die
Einstellungsverfügung
vom
Generalstaatsanwalt
Eric
COTTIER
abgesegnet
worden
war.
Der
Leser
muss
nun
wissen,
dass
ABRECHT
und
KRIEGER
sals
Mitglieder
der
Freimaurerverschwörung
im
Kanton
Waadt
identifiziert
sind.
Dieser
Club
wird
von
eben
diesem
COTTIER
dirigiert.
PERROT
amtiert
erst
seit
Dezember
2012
als
Oberrichter,
figuriert
aber
bereits
mit 4 Negativreferenzen in unserer Datenbank
Mit
dem
Abweisen
dieser
Beschwerde
verletzen
dies
«Oberrichter»
den
Grundsatz
in
dubio
pro
duriore
(im
Zweifel
für
die
härtere
Gangart):
Im
Stadium
der
Ermittlungen
auf
der
Ebene
der
Staatsanwaltschaft
kann
der
Grundsatz
in
dubio
pro
reo
(im
Zweifel
für
den
Angeklagten)
nicht
angewendet
werden.
Der
Verdächtigte
ist
unbedingt
vor
ein
Gericht
zu
überweisen.
Im
vorliegenden
Fall
gibt
es
keine
res
iudicata
(rechtskräftiges
Urteil), und dies ist die grosse Schwachstelle in dieser Affäre.
Ausserdem
hatte
der
Kläger
ROMANENS
nicht
das
Recht
auf
einen
fairen
und
öffentlichen
Prozess
erhalten. Das ist unvereinbar mit dem Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Am
04.09.15
ist
eine
Einsprache
an
das
Bundesgericht
abgesandt
worden
(
Dokument
38
).
Mit
BGE
6B_856/2015
vom
16.09.15
ist
dieser
Rekurs
als
unzulässig
erklärt
worden
(
Dokument
39
).
Ein
einziger
«Bundesrichter»
an
den
Schalthebeln
:
Christian
DENYS
.
DENYS
hat
in
diesem
Fall
seine
Potenz
als
kreativer
Schöpfer
der
Rechtssprechung
vorgeführt.
Gemäss
DENYS
hat
es
der
Advokat
des
Beschwerdeführers
unterlassen,
die
Schlussfolgerungen
in
Bezug
auf
die
Zivilansprüche
vorzulegen.
Zitieren
wir
ihn
:
«
…
die
Jurisprudenz
beabsichtigt,
sich
restriktiv
und
strikt
zu
zeigen,
der
Art,
dass
das
Bundesgericht
nur
auf
die
Sache
eintritt,
wenn
die
Begründung
der
Beschwerde
genügend
klar
präzisiert
und
die
oben
erwähnten
Bedingungen
erfüllt
sind,
es
sei
denn,
man
könne
direkt
und
ohne
Mehrdeutigkeit
dies
ableiten, namentlich im Hinblick auf die behaupteten Gesetzesbrüche
».
Der
Verfasser
dieser
Zeilen
reicht
praktisch
im
Monatstakt
Beschwerden
beim
Bundesgericht
ein
und
hat
eine
sehr
reiche
Erfahrung,
von
dieser
Instanz
abgewimmelt
zu
werden.
Ich
bin
aber
noch
nie
mit
einer
solch
hirnrissigen
Begründung
abserviert
worden.
Eine
Beschwerde
als
unzulässig
zu
deklarieren
hat
den
Riesenvorteil, dass der missbräuchliche Entscheid gar nicht mehr begründet werden muss.
Es
ist
keineswegs
eine
Überraschung,
dass
der
Waadtländer
DENYS
sich
dazu
hergegeben
hat,
in
diesem
Fall
die
Machenschaften
seiner
Waadtländer
Brüder
zu
decken:
tatsächlich
vertuscht
DENYS
im
Bundesgericht
Waadtländer Korruptionsaffären in Serie. Siehe :
www.worldcorruption.info/index_htm_files/gu_2017-06-21_ohchr-d.pdf
Dieses Mal hat er eine potentielle Mörderin gedeckt, um seinen Waadtländer Kumpeln zu Hilfe zu eilen.
Anschliessend
wandte
sich
ROMANENS
an
den
französischen
Arzt
Yvon
LESEC,
um
ein
neues
ärztliches
Gutachten
einzuholen
(
Dokument
40
).
Da
kam
aber
das
Ableben
von
Jacques
ROMANENS
am
01.11.15
dazwischen.
Suzanne
SCHAER
ist
von
den
mit
Jacques
ROMANENS
gemeinsam
aufgezogenen
Söhnen
bevollmächtigt
worden,
den
geplanten
Revisionsantrag
in
die
Wege
zu
leiten
(
Dokument
43
),
der
jedoch
vom
«Staatsanwalt»
Laurent
MAYE
abgelehnt
wurde
(
Dokument
46
).
Suzanne
SCHAER
war
von
der
Ineffizienz
der
Advokaten
ihres
Ehemannes
frustriert
und
rekurierte
selbst
vor
dem
Waadtländer
Obergericht
(
Dokument
47
).
Sie
wurde
von
den
Waadtländer
«
Oberrichtern
»
Christophe
MAILLARD
,
Bernard
ABRECHT
und
Guillaume
PERROT
mit
Urteil
vom
27.04.17
mit
dem
billigen
Vorwand
abgesägt,
das
ärztliche
Gutachten
von
LESEC
ergäbe
«kein
neues
Element,
welches
die
Wiederaufnahme
der
Voruntersuchung
rechtfertigte
…
»
(
Dokument
48
).
ABRECHT
und
PERROT,
hatten
nicht
einmal
den
Anstand,
sich
spontan
für
befangen
zu
erklären, da sie bereits in einem frühreren Stadium in diesem Verfahren eingegriffen hatten.
Die Sache blieb somit ohne rechtsgültiges Urteil abgelegt !
Die Krake hat ihre Fangarme überall in der Waadtländer Administration
Es ist bekannt, dass das Waadtländer Justizsystem von A bis Z verfilzt ist. Siehe :
www.worldcorruption.info/index_htm_files/gu_2017-06-21_ohchr-d.pdf
und die
BernLeaks
Akten
Die Krake hat aber ihre Fangarme überall in der Administration des Kantons Waadt.
Polizei :
Jacques
ANTENEN
,
der
Kommandant
der
Waadtländer
Kantonspolizei
ist
Freimaurer,
wie
auch
sein
Knecht
Philippe
DESARZENS,
Kommandant
der
Police
Région
de
Morges.
Am
05.04.17
liessen
sie
unsere
fahrende
Littfasssäule
verschwinden,
mit
welcher
wir
die
von
der
organisierten
Verbrecherbande
der
Freimaurer
begangenen Delikte im Rahmen der
kantonalen Wahlkampagne im April/Mai 2017
angeprangert hatten.
Unsere am 05.04.2017 in Morges verschwundene, fahrende Littfasssäule
Am
gleichen
Tag
reichten
wir
Klage
ein.
Es
war
unmöglich,
von
der
Polizei
in
Morges
etwas
zu
erfahren.
In
Folge
der
Meldung
des
Fahrzeugbesitzers
an
seinen
Versicherer
wegen
Diebstahls,
wurde
der
3
Monate
später
informiert, dass diese Vehikel in einem Depot der Polizei Morges abgestellt seien. Details siehe :
www.worldcorruption.info/elections.htm
Mit
dieser
Tat
haben
die
Manipulatoren,
welche
die
Waadtländer
Polizei
unter
ihrer
Kontrolle
haben,
die
freie
Meinungsäusserung
verboten
und
die
politische
Debatte
während
der
kantonalen
Wahlkampagne
2017
unterdrückt.
Folglich
ist
das
Ergebnis
dieser
Wahlen
ungültig;
die
derzeitig
amtierenden
Regierungs-
und
Grossräte des Kantons haben keine Legitimität.
Betreibungsämter
Als
die
Vermögenswerte
der
Familie
BURDET
anfangs
der
Jahre
2000
veruntreut
wurden,
spielte
der
Betreibungsbeamte von Yverdon-les-Bains, Gilbert LAURENT
eine miese Rolle. Siehe :
www.worldcorruption.info/burdet.htm
Der
Betreibungsbeamte
von
Lavaux-Oron,
Christian
TSCHANZ
verrät
derzeit
seine
Pflichten
zum
Nachteil
von
Michèle HERZOG.
Steuerämter
Dem
Regierungsrat
Pascal
BROULIS
ist
während
seiner
15
Jahre
Amtszeit
gelungen,
die
15
Milliarden
Schulden
des
Kantons
abzubauen,
indem
er
die
kleinen
Steurerzahler
wie
Zitronen
ausgequetscht
hat,
und
gleichzeitig
den
Oligarchen
grosszügige
illegale
Steuerablässe
zugestanden
hat.
Die
Beamten
seines
Departementes
tragen
diese
Schummeleien
mit.
Siehe
:
www.worldcorruption.info/index_htm_files/gu_2016-
12-10_broulis-d.pdf
Obwohl
mit
eingeschriebenem
Brief
und
auch
mit
persönlich
überreichter
Botschaft
über
diese
Anprangerung
informiert, hat BROULIS nie die Richtigkeit dieser Vorwürfe bestritten. Mit gutem Grunde.
Ebenfalls
vollständige
Funkstille
in
Bezug
auf
die
skandalösen
Dossiers
der
Steuerveranschlagung
betreffend
die
Empfänger
von
Sozialhilfe,
von
Studenten
und
Männern
mit
Schweizer
Bürgerrecht
ohne
Einkommen,
welche
eidgenössisches Recht verletzten :
www.worldcorruption.info/aide_sociale.htm
Gerichtsmediziner und Kantonsarzt, Beamte des Departementes für Gesundheit und Soziales.
Siehe oben
Man
wird
eines
Tages
diese
Aufstellung
vervollständigen
müssen,
z.B.
mit
den
von
unlauteren
Notaren
begangenen
Veruntreuungen.
Wir
kennen
sicherlich
nur
einen
Bruchteil
der
unantastbaren
Beamten
/
Staatsdiener
unter
Beeinflussung.
Das
Wenige,
das
wir
aufgedeckt
haben
genügt
aber,
zu
extrapolieren
dass
die
Geheimgesellschaften alle Schlüsselposten des Staates mit ihren Handlangern besetzt haben.
Die Verwicklung der Waadtländer Politiker
Innerhalb
der
Waadtländer
Regierung
findet
man
zwei
freisinnig-liberale
Erpresserfiguren
–
Philippe
LEUBA
und Jacqueline DE QUATTRO.
Siehe
www.worldcorruption.info/elections.htm
Die
Korruption
ist
in
erster
Linie
das
Manövrierfeld
der
Rechten
–
der
FDP,
SVP
und
der
Grünliberalen.
Die
Politiker
der
Waadtländer
Linken
sind
jedoch
bestens
auf
dem
Laufenden
über
konkrete
Korruptionsfälle
und
lasse das durchgehen.
Der
sozialistische
Regierungsrat
Pierre-Yves
MAILLARD
war
seinerzeit
als
Leader
der
Gewerkschaft
UNIA
bestens
informiert.
Er
muss
sicherlich
mitgekriegt
haben,
wie
der
MARCOS-Clan
aus
den
Philippinen
ihre
Geldwäsche
durchgezogen
hat,
realisiert
mit
Überfakturierungen
der
inzwischen
verschwundenen
BAUMGARTNER
Papiers
SA
in
Crissier.
Die
Waadtländer
Kantonalbank,
wo
Pascal
BROULIS
damals
als
Direktor
priesterte,
hatte
sich
um
die
Transaktionen
gekümmert.
Zweifellos
weiss
der
ehemalige
Direktor
BROULIS von gar nichts.
Das
hat
Pierre-Yves
MAILLARD
nicht
gehindert,
sich
in
eine
fatale
politische
Konkordanz
einzulassen,
indem
er
die
Machenschaften
der
Rechten
ohne
aufzumucksen
durchgehen
lässt.
Als
Folge
führen
die
sozialistischen
Justizmagistrate
die
Direktiven
ihrer
Partei
aus,
wo
doch
der
Sozialist
Pierre-Yves
MAILLARD
und
der
freisinnige
Pascal
BROULIS
(genannt
„malice
et
brouillard“)
in
der
Waadtländer
Regierung
Hand
in
Hand
kutschieren.
Deshalb
decken
auch
die
linken
Magistrate
in
diesem
Kanton
die
Korruption
und
beteiligen
sich
aktiv
an
deren
Unterdrückung
der
freien
Meinungsäusserung,
indem
die
fundamentalen
Menschenrechte
mit
Füssen
getreten
werden, um den Interessen ihrer politischen Partei zu dienen !
Die
Linke
ist
auf
perverse
Art
und
Weise
mit
der
Rechten
in
diesem
Kanton
vernetzt.
Linke
Richter
schliessen
die
Augen
und
lassen
Gesetzesbrüche
ihrer
rechten
Kollegen
durchgehen.
Als
Gegenleistung
streichen
die
Sozialisten
auf
politischer
Ebene
Konzessionen
zum
Vorteil
ihrer
Klientel
ein.
Dies
geschieht
auf
dem
Rücken
der Justizopfer und mit dem Verrat an den Partei-Idealen.
Die
linken
Waadtländer
Politiker
sind
in
Bezug
auf
den
Diebstahl
unserer
fahrenden
Werbekolonne,
welche
das
Freimaurerkomplott
anprangerte,
bestens
informiert
worden.
Sie
wussten
also
von
der
Unterdrückung
der
freien
Meinungsäusserung während der Waadtländer Wahlkampagne 2017. Sie taten so, als wüssten sie nichts.
Die
grüne
Regierungsrätin
Béatrice
MÉTRAUX,
ehemalige
Gerichtsschreiberin,
ist
genauso
eine
Opportunistin.
Sie
ist
verantwortlich
für
das
illegale
Treiben
ihrer
Beamten
und
Untergebenen
und
insbesondere
des
Komplizen,
Urkundenfälschers
und
Erpressers
Jacques
ANTENEN,
Kommandant
der
Waadtländer
Kantonspolizei.
Sie
ist
also
verantwortlich
für
die
illegalen
Machenschaften
ihrer
Untergebenen.
In
ihrer
Eigenschaft
als
Präsidentin
der
Notarskammer
hat
sie
gesetzeswidrige
Handlungen
zweir
Notare
vertuscht,
die
von Michèle HERZOG angezeigt worden sind.
Im
vorliegenden
Fall
sind
beide
Waadtländer
Regierungsräte,
sowohl
MAILLARD
als
auch
MÉTRAUX
über
den
Mordanschlag auf Jacques ROMANENS informiert worden
Dokument 31
–
Dokument
44
–
Dokument
45
.
Beide
verschanzten
sich
hinter
der
schimärischen
Gewaltentrennung
und
machten
sich
so
zu
Komplizen
des
Mordanschlages
auf
Jacques
ROMANENS
und
verrieten
ihre
politischen
Ideale.
Sie
prostituieren
sich
und
klammern sich an eine scheinbare Teilhabe an der Macht.
Mit
Rechtsgutachten
des
Professors
Thierry
TANQUEREL,
Universität
Genf
vom
09.05.14
ist
die
Commission
de
Haute
Surveillance
du
Tribunal
Cantonal
(CHSTC)
kastriert,
beziehungsweise
«tanquerelisiert»
worden.
Der
Korrespondenzaustausch
zwischen
Suzanne
SCHAER
und
dem
Kommissionspräsidenten
Régis
COURDESSE
ist
der
Beweis.
Siehe
Dokument
41
und
Dokument
42
.
Die
Auflösung
dieser
Kommission
käme
einer
Sparmassnahme
zum
Nutzen
der
Steuerzahler
gleich.
Für
die
politische
Debatte
ist
sie
heute
absolut
überflüssig,
denn
diese
Kommission
produziert
nur
Papier,
ohne
die
geringste
Überwachungsfunktion
auszuüben.
Wenden
sich
Justizopfer
an
diese
Kommission,
erhalten
sie
die
humorvolle
Empfehlung,
sie
möchten
doch
Einsprache
einreichen – im Wissen, dass dies die empörten Rechtsuchenden erfolglos getan haben.
Das Ganze ist eingebettet in der Zensur des Internetes, angeordnet von der Waadtländer Staatsanwaltschaft
www.worldcorruption.info/index_htm_files/gu_2016-10-11_cottier_censure-d.pdf
und
der
eisernen
Stillhalteparole,
welche
den
Massenmedien
in
Bezug
auf
die
schweren
Funktionsstörungen
des
Justizsystems auferlegt sind. Siehe :
www.worldcorruption.info/index_htm_files/gu_2016-09-05_de_weck_rts-d.pdf
La
censure
ordonnée
aux
journalistes
et
autres
Médias
complices
est
telle,
qu’ils
prêtent
leur
concours
à
l’Ometa
sur
l’information
concernant
les
crimes
d’Etat
dénoncés.
Ils
engagent
ainsi
directement
leur
responsabilité
personnelle et individuelle, de manière solidaire.
www.worldcorruption.info/reserves_civiles.htm
Die
den
armen
Teufeln
von
Journalisten
aufgezwungene
Zensur
ist
so
strikt,
dass
die
heute
nicht
einmal
mehr
das
Recht
haben,
sich
der
Lust
hinzugeben,
die
Schweizer
Dissidenten
in
den
Schmutz
zu
ziehen.
Wir existieren nicht mehr für die Massenmedien.
« Viel Feind, viel Ehr. » Georg VON FRUNDSBERG
Ist es gefährlich, im Kanton Waadt
zu altern